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ᐅ Umgang mit der Schlussrate bei Einfamilienhaus


Erstellt am: 04.01.18 23:39

R
Redsonic
04.01.18 23:39
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. der Schlussrate für mein neu gebautes Einfamilienhaus. Im Werkvertrag steht folgendes:

"Dem Auftraggeber ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. (...) Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen (...) geleistet werden."

Dazu habe ich eine Bankbürgschaft über 5% der Bausumme vorliegen.

Im Zahlungsplan ist die 13. Zahlung in Höhe von 2% "nach Abnahme und Beseitigung der wesentlichen Mängel, die einen Einzug verhindern" angegeben.

Die Abnahme erfolgte am 21.12.2017, mein Einzug unmittelbar danach. Im Abnahmeprotokoll sind diverse offene Positionen, die allerdings alle keine wesentlichen Mängel darstellen. Teilweise sind Dinge dabei, die noch nicht hergestellt wurden.

Seitens der Baufirma wurde nun ein Einbehalte von 2.000 EUR wegen witterungsbedingt noch nicht gelegtem Boden für das Hauseingangspodest vorgeschlagen.

Wesentliche fehlende Punkte sind allerdings die folgenden: Holzbelag Balkon fehlt, Putz Außenfassade mit Mängeln im Eingangsbereich, nutzbare Stehhöhe im Dachboden zu gering (500 EUR Nachlass wurden angeboten), einige Themen bei Elektro und Malerarbeiten, Eingangspodest, Streitpunkt zur Balkonentwässerung durch das Podest...

Die Aufforderung zum Zurücksenden der Bankbürgschaft kam bereits.

Kann ich nun einen x-beliebigen Betrag einfach einbehalten oder nicht weil das ja alles keine wesentlichen Mängel sind? Meine Idee wäre ja die 2% komplett nicht zu bezahlen. Das wären 6.000 EUR. Aber bekomme ich dann vielleicht eine Zahlungsklage oder stellen die die Nachbesserungsarbeiten ein?

Viel Glück, Redsonic
B
bau.mal
05.01.18 00:20
Lass mich raten, du hast dir das Geld für eine externe Baubegleitung zu Gunsten eines nice zu have gespart?
Redsonic schrieb:

Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten.
Sagt eigentlich alles. Denn
Redsonic schrieb:

Holzbelag Balkon fehlt, Putz Außenfassade mit Mängeln im Eingangsbereich, nutzbare Stehhöhe im Dachboden zu gering (500 EUR Nachlass wurden angeboten), einige Themen bei Elektro und Malerarbeiten, Eingangspodest, Streitpunkt zur Balkonentwässerung durch das Podest...
haben der Abnahme (schriftlich durch dich) nicht entgegengestanden, da du ja das neue Haus (endlich) bewohnen wolltest?
Redsonic schrieb:

Kann ich nun einen x-beliebigen Betrag einfach einbehalten
Das hättest du im Abnahmeprotokoll schriftlich festhalten müssen. Jetzt ist der Zug abgefahren.
R
Redsonic
05.01.18 00:24
Nein ein Bausparvertrag war vorhanden und bei der Abnahme mit dabei. Er meinte nur, ich solle noch mal rechnen was das alles an Gegenwert ist und dann bis zu 5% der Bausumme einbehalten.
H
HilfeHilfe
05.01.18 08:45
naja dein Hausbauer scheint ja entgegenkommend zu sein.

wir haben alles ausgezahlt um ins Grundbuch zu kommen.

Die Mängel wurden sugsezzive abgearbeitet
K
Knallkörper
05.01.18 19:42
Minderung des Preises um einen angemessenen Betrag. Angemessen ist nach gängiger Rechtsprechung das bis zu 2,5-fache der Mängelbeseitigungskosten. 2000 sind wohl bisschen wenig. Dann macht der nichts mehr und verzichtet auf die paar Kröten.
B
Bieber0815
05.01.18 23:31
Redsonic schrieb:
Nein ein Bausparvertrag war vorhanden und bei der Abnahme mit dabei. Er meinte nur, ich solle noch mal rechnen was das alles an Gegenwert ist
Es ist so eine Sache mit den Sachverständigen. Wäre das nicht seine Aufgabe?

Habt ihr bei der Abnahme den Vorbehalt ins Protokoll geschrieben?
mängelbankbürgschaftbausummeabnahmeprotokollschriftlich