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ᐅ Architektenhonorar für die Kostenschätzung und Grundrisse


Erstellt am: 04.01.18 16:50

W
Wolf22
04.01.18 16:50
Guten Tag zusammen,

um die für die Finanzierung benötigte Kostenschätzung + Vorentwurf zu erstellen, hat uns unser Architekt einen Vertrag mit geschätzten 25 Stunden einen Vertrag erstellt.

Hierbei wurden uns 3 Positionen genannt:

Architekt 81 €
Technischer MA 57 €
Gemittelt 69 €
Bürohilfe 20 €

Kosten für Kopien 0,25 - 2,50 €
Kilometer 0,38
Foto + Fax je 0,50 €
Porto per Direktnachweis

Heute erhalten wir nun die Rechnung mit 35 statt der 25 Stunden + Nebenkosten 93,45 € und einer Pauschale für die Rechnung von 10 €. Gesamt brutto 3.020,76

Laut dem Architekten, wurden für die Erstellung die Leistungsphasen 1+2 und Teile aus 3 notwendig. In seiner Rechnung steht aber nichts von Leistungsphasen sondern nur Erstellung Vorentwurf und mehrmalige Überarbeitung. Die mehrmalige Überarbeitung im Übrigen aufgrund eigener "Denkfehler".

Jetzt habe ich hierzu folgende Fragen.

Kann der Architekt tatsächlich nur soviel abrechnen wie in der HOAI, also in unserem Fall 25.827 € brutto oder kann er durch "Nebenkosten" oder andere Hebel uns noch stärker zur Kasse bitten?

Sind die 35 Stunden tatsächlich einer Kostenschätzung angemessen die lt. seiner Aussage bis zu 30 % abweichen darf von den tatsächlichen Baukosten. Änderungen waren wie erwähnt mehr oder weniger durch falsch getroffene Annahmen seinerseits entstanden und wurden schriftlich dokumentiert. Zudem wurden von ihm vorab 25 Stunden geschätzt..

Ist es gängig, dass der Architekt die Leistungsphasen in den Rechnungen nicht genau nennt und würden wir im Zweifelsfall Nachteile hierdurch erleiden wie z.B. nochmalige Berechnung der Leistungsphase 1+2 etc.?
Z
Zaba12
04.01.18 19:38
Ihr habt einen Architekten der nach HOAI abrechnet. Dh. Er darf bis an die maximale Kostengrenze inkl. Nebenkosten der jeweiligen LP gehen. Seid froh das er Euch nicht mehr berechnet hat. Aber wenn es schon so los geht, dann könnt ihr Euch auf Mehrkosten einstellen.

Wie kommt ihr auf 25k€? Welche Phasen soll der Architekt begleiten? Ein Einfamilienhaus mit geschätzt 300k€ liegt in der Honorarzone III und Mittelsatz. Somit kosten die Leistungsphase 1-8 46k€ Brutto.
W
Wolf22
04.01.18 21:31
Danke für deinen Betrag. Unser BV wird geschätzt um die 325 inkl. Garage und 30 qm Terrasse kosten. Hiervon erhält der Architekt lt. seiner Berechnung nach HOAI 2013 25.827 €. Ich kann mir den Unterschied nur so erklären, als das er hier die Honorarzone 1 ansetzt und den Mindestsatz ausweist.

Für die Kostenschätzung haben wir wie bereits geschrieben die Phasen 1+2 beauftragt und zusätzlich waren aus seiner Sicht noch Teile aus der dritten notwendig. Keine der Leistungen werden aber in der Rechnung erwähnt und es entsteht hierdurch eine gewisse Unsicherheit im Bezug auf die zukünftige Zusammenarbeit.
A
Alex85
04.01.18 22:01
Naja man müsste die anrechenbaren Kosten netto (!) wissen, um dies nachrechnen zu können.
Honorarzone 3 wär schon richtig, allerdings würde ich vom Mindestsatz ausgehen. Aber das mag regional verschieden sein.
Welche LP sollen in den ~25T€ denn drin sein - auch das macht natürlich nen Unterschied.
G
Goldi09111
04.01.18 22:51
Ich würde immer einen Festpreis verhandeln!
A
Alex85
05.01.18 07:16
Goldi09111 schrieb:
Ich würde immer einen Festpreis verhandeln!

Auch wenn man das(hier) oft liest muss klar sein, dass die HOAI bindend ist. Honorarvereinbarungen unter Mindestsatz sind ungültig. Aber wo kein Kläger ...
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