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ᐅ Verbindlichkeit des Handwerker-Angebots für Auftraggeber


Erstellt am: 14.12.17 14:21

B
BurroTed
14.12.17 14:21
Wir haben ein Angebot von einem Handwerker zur Renovierung unsers Bads erhalten. Im Großen und Ganzen sind wir zwar einverstanden, bei einigen Punkten ist es aber etwas mehr wir eigentlich planen. Beispielsweise hat der Handwerker einen sehr großen und teuren waschtisch angeboten, der uns nichtmal gefällt. Auch hat er die teureren Fliesen, die wir uns nur für die Duschnische ausgesucht hatten, für die gesamte Wand angeboten.

Auf unsere Bitte, das Angebot entsprechend zu korrigieren, meinte er wir können uns ja immer noch umentscheiden wenn es dann so weit ist die Einrichtung bzw. die Fliesen zu kaufen und er stellt dann eine entsprechend niedrigere Rechnung aus.

Sollten wir darauf bestehen, dass er das Angebot noch korrigiert oder machen wir uns da nur unnötig unbeliebt? Wenn wir das Angebot so beauftragen wie es ist (also mit teurem Waschtisch und mehr teure Fliesen als geplant), kann er sich da später drauf berufen und den vollen Betrag verlangen?
C
cschiko
14.12.17 14:35
Also mein Bauchgefühl würde mir sagen "Such dir nen anderen Handwerker!". Zumindest wenn er dies wirklich so geäußert hat, denn das Angebot würde ich so dann nicht in Auftrag geben, sondern nur nach Anpassung an die gewünschten Änderungen und da würde ja auch dazu gehören, dass die Preisänderung aufgenommen wird.

Ob es sinnvoll ist die Sachen selbst zu kaufen, wie er vorschlug, würde sich nur ergeben wenn er euch den Preis ohne die entsprechende Ausstattung liefert.

Aber wie bereits gesagt, wenn der Handwerker nicht bereit ist das Angebot nach euren Wünschen zu erstellen, sondern seine Wunschfliesen/Waschtisch wählt, dann würde ich persönlich nicht mit ihm zusammenarbeiten.
H
HilfeHilfe
14.12.17 15:04
Mensch Leute, die Handwerker sind in Ballungsgebieten ausgelastet. Die haben nicht die Zeit ein Angebot 5 mal wegen Sonderwünschen abzuändern.

Er hat doch eine Emailadresse ?

Dann korrigiere entsprechend das Angebot handschriftlich mit vermerk " wie telefonisch besprochen Waschtisch XYZ zu Betrag P und Fliesen werden von uns gestellt und von ihnen zum angebotenen Verlegpreis verbaut.

Irgendwie so


im Schlussatz dann einfach bitten kurze Bestätigung per Mail das es so i.O. ist.

Dann bist du auf der sicheren Seite.
C
cschiko
14.12.17 15:33
Naja, ich gehe davon aus das eine Besprechung stattgefunden hat in der Wünsche und Preisrahmen geäußert wurden. Wenn der Handwerker selbst irgendwelche teuren Sachen einfach mal einplant, dann muss er sich nicht wundern, wenn man Änderungen wünscht.

Es kommt natürlich auch immer auf den Ton an, aber er hat ja eine Anpassung des Angebots bereits abgelehnt und erst für später in Aussicht gestellt. Wie soll man aber einen Auftrag ohne soweit korrektes Angebot vergeben? Ich für meinen Teil bin da zumindest anderes von den Handwerkern gewohnt und hatte im Rahmen der Komplettsanierung mit genug Handwerkern zu tun.
K
Knallkörper
14.12.17 16:43
Ich würde das Angebot selbst ändern und eine Auftragsbestätigung verlangen.
1
11ant
14.12.17 23:00
Auch wenn ein Angebot Einzelpositionen auflistet, können die Konditionen in Erwartung des Gesamtvolumens kalkuliert sein und der Anbieter z.B. den Waschtischpreis bei halb so teuren Fliesen nicht mehr halten mögen. Der vorgeschlagene Weg
Knallkörper schrieb:
Ich würde das Angebot selbst ändern und eine Auftragsbestätigung verlangen.
erscheint mir absolut praxisgerecht. Dann kann der Anbieter entweder zurückschreiben, wo er dann bei anderen Positionen den Preis streicht und ändert, oder er nimmt es so an und die Klarheit ist geschaffen.
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fliesenwaschtisch