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ᐅ Hauskaufvertrag - Vertragsformulierung fragwürdig


Erstellt am: 19.10.17 17:35

D
DDH_Owner
19.10.17 17:35
Hallo alle zusammen,

ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe bis jetzt immer sehr hilfreiche Tipps und Antworten der Community gesehen 🙂

Meine Frau und ich wollen eine Doppelhaushälfte in Regensburg kaufen und haben nun vom Notar auch bereits einen Kaufvertragsentwurf per Post erhalten. Das Bauunternehmen ist mehr oder weniger für das komplette Neubaugebiet verantwortlich.

Bei uns im Kaufvertrag steht:
"Baubeginn ist geplant für Frühjahr 2018, sobald die Witterung es zulässt. Die Fertigstellung ist geschuldet bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Baubeginn".

Im Internet liest man stets, dass man ein fixes bezugsfertiges Datum und eine Vertragsstrafe aushandeln soll. Dies wollte ich nun auch mit dem BU verhandeln, was aber zu keinem Erfolg geführt hatte mit Begründung, dass im Verzug eine Entschädigung im Baugesetzbuch geregelt sei.
Soweit ich es gesehen habe, stimmt das auch so.

Nun zu meinen Bedenken:
Ein "geplanter" Baubeginn für Frühjahr 2018:

1. heißt das etwa, dass es nur "geplant" ist, aber theoretisch der Baubeginn auch im September 2018 (oder übertriebenerweise 2019) starten könnte?

2. Was ist die Definition von Frühjahr? Ist für mich ziemlich dehnbarer Begriff ( Januar - Juni)

Mir ist Punkt 1) insbesondere wichtig. Da wir Finanzierung bei der Bank abschließen und es bereitstellungsfreie Zinszeit von 12 Monaten in der Regel gibt, könnte ich mich ja dumm und dämlich Bereitstellungszinsen zahlen, falls das Bauunternehmen nicht in der Pflicht ist tatsächlich Anfang 2018 zu bauen.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen und eure Meinung dazu geben 🙂

Vielen Dank schon mal

DHH_Owner (hoffentlich)
B
Bau-Schmidt
19.10.17 18:03
Deine Befürchtung kann passieren. 24 Monate sind sehr lang für eine Doppelhaushälfte. Ich halte max. 8 Monate für normal.
C
Curly
19.10.17 18:15
Das heißt einfach, dass sich das Bauunternehmen nach Baubeginn zwei Jahre Zeit lassen kann bis zur Fertigstellung. Ich finde das sehr lange, ein Jahr ist schon ausreichend lang.

LG
Sabine
S
stefanc84
20.10.17 00:05
Krass lange, aber bestimmt nicht verhandelbar. Wenn die das ganze Gebiet bebauen, werden sie wohl beim Termin keine Ausnahme bei einzelnen Käufern machen. Fragt doch mal nach einem Bauzeitenplan für das Neubaugebiet. Vielleicht ist daraus ersichtlich wann eure Hälfte ca dran ist.
Y
ypg
20.10.17 00:09
Punkt 2 kannst Du wegfallen lassen.

Es ist so, dass nur die Planung gesetzt ist. Ob tatsächlich dann gebaut wird, lassen sie offen.

Baubeginn erfolgt, wenn a) die Baugenehmigung durch ist, b) die Käufer gefunden werden. Tausche a und b. Die Käufer haben Sonderwünsche, die in dem Bauantrag gesetzt werden. Insofern warten die BTs ab, bis die Käufer gefunden und die Bauanträge erstellt werden. Doppelhaushälfte wollen auch abgeglichen werden - Einigungen werden erwartet.

Bei uns im Neubaugebiet wurden mehrere Doppelhaushälfte offeriert. Die Interessenten haben unterschrieben. Dann gab es Probleme mit der Gemeinde.... später mit der Grundflächenzahl (Ausreizung). Die Warterei begann... Mittlerweile stehen die Häuser: geschätzt sind sie 1 Jahr später angefangen als gewollt/gedacht. Die Bauherren sind am Limit oder an der finanziellen Grenze angelangt.

Dennoch: sie freuen sich auf das Haus - Kosten entstehen natürlich durch die Bereitstellungszinsen sowie die vorzeitigen Kündigungen und Zwischenwohnen.
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