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ᐅ Steht der Notar in der Pflicht?


Erstellt am: 26.09.17 18:18

S
SaRo2000
26.09.17 18:18
Hallo zusammen,

wir haben im September letzten Jahres ein Grundstück gekauft bzw. wollten kaufen. So wurde damals festgehalten, dass der Rechtsanwalt des Verkäufers auf Grund eines bestehenden Innenverhältnisses zwischen den verbliebenen Gläubigern, alleiniger Gläubiger wäre und der Verkäufer die Kaufsumme unwiderruflich an diesen Rechtsanwalt abtritt mit Aushändigung einer Abschrift des Vertrages.
Wir dachten uns, es kann uns ja egal sein, was der Verkäufer mit der Summe im Endeffekt anstellt, sofern wir die Löschungsbewilligungen bekommen (ein MUSSFaktor). So sah es auch der vertragsprüfende Rechtsanwalt.
Wie jetzt sicher einige vermuten, es wurde nichts draus. Wir haben Fristen gesetzt usw. Trotz der Aussage mit dem bestehenden Innenverhältnisses, nahmen wir Kontakt zum zweiten Gläubiger auf (eine Bank), die uns mitteilte, dass der RA zwar die Grundschuld der Bank übernehmen wollte, es dazu aber aus unterschiedlichen Gründen nie kam!
Letzter Strohhalm, wir baten um ein Treffen mit Notar und Verkäufer um es doch noch im Guten zu versuchen. Nach vielem Hin und Her warf ich ein, dass wir im schlimmsten Fall den Kaufvertrag rückabwickeln müssen. Das wurde vom Notar sofort blockiert. Das könnte man nicht, da die Geldsumme auf dem Noataranderkonto (von uns überwiesene Kaufsumme) nicht an uns ausgezahlt werden könne, da der Verkäufer diese Summe an seinen RA "unwiderruflich" abgetreten hätte.
Es sind noch andere Punkte gefallen und es soll seitens des Verkäufers bis Donnerstag eine Lösung auf dem Tisch liegen.

Was uns jetzt interessiert bzw. was wir gern wissen möchten:

- hätte der Notar beim Aufsetzen des Vertrages prüfen müssen, ob dieses Innenverhältnis zwischen den Gläubigern besteht?
- hätte der Notar uns darauf hinweisen müssen, dass die Abtretung der Kaufsumme seitens des Verkäufers, eine Rückabwicklung fast unmöglich macht?
- hat der Notar eine Pflicht verletzt oder gar ein Gesetz gebrochen?

Ich weiß, dass ich keine Rechtsberatung erwarten kann aber vielleicht kennt sich jemand bei sowas aus oder vielleicht ist ein Notar sogar anwesend.

Mit hoffnungsvollen Grüßen,
SaRo

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Hallo SaRo2000,

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O
Otus11
27.09.17 16:32
SaRo2000 schrieb:
So sah es auch der vertragsprüfende Rechtsanwalt.

Was sagt der denn dazu?
Der kennt doch mutmaßlich den ganzen Sachverhalt und könnte hier doch am ehesten Auskunft geben...?

Grundstück. sind Notare neutral und kraft Amtes gerade keine Interessenvertreter !
notarrechtsanwaltkaufsummegrundstückgläubigerunwiderruflich