Bezahlt der Verkäufer die Vermessung der Grenzen oder der Käufer?

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baumann42

eigenartig, wenn die Baufirma einfach baut ohne zu wissen wo die Grenze zum Nachbarn verläuft ? eine Neuvermessung trägt der Käufer
 
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Egon12

Im Kaufvertrag steht sinngemäß sicher, der Käufer erwirbt das Flurstück x, Flur y, Gemarkung z in dem Zustand der bei der Besichtigung festgestellt wurde.
Wenn da eben nicht festgestellt wurde, dass die Grenzabmarkung fehlt, trägt der Käufer die Kosten einer späteren Wiederherstellung.

Wenn es ein bereits neuzeitlich vermessenes Flurstück ist, sind die Koordinaten bekannt und das Vermessungsbüro, dass deine Absteckung vornimmt, ist nicht auf die Grenzsteine angewiesen.

Je nach Bundesland gibt es einen Abmarkungszwang, wenn die Grenzsteine weggekommen sind, müssen sie neu gesetzt werden.
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unsere Grenzsteine wurden auch erst gesetzt als die angrenzenden Baustellen abgeschlossen waren.
In unserem Fall zahlte es tatsächlich der Verkäufer, weil wir das im Kaufvertrag so geregelt haben.
 
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Escroda

Es gibt diverse Szenarien, wie Euer Grundstück entstanden sein könnte und demnach diverse Möglichkeiten, wer die Abmarkung bezahlen muss. Hier meine Vermutung:
Ihr habt in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gebaut. Die Gemeinde hat ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Ein oder mehrere Zuteilungsberechtigte haben ihre Grundstücke einer Firma (Bauträger?) verkauft, die die Grundstücke parzellieren ließ, um sie einzeln zu verkaufen (mit Haus?). Da unter o.g. Voraussetzungen ein Koordinatenkataster vorliegt und die Straßen noch nicht ausgebaut sind, wird die Abmarkung der Grenzen zurückgestellt, da die Grenzpunkte im Zuge der Straßenbauarbeiten nur schwer zu erhalten sind. Die Vermessungsstelle vollzieht die Teilung am PC, reicht sie beim Katasteramt ein und erhält ihre Gebühren nach Übernahme ins Kataster vom Auftraggeber (Verkäufer) mit der Verpflichtung, die Abmarkung spätestens nach Fertigstellung der Straße nachzuholen.
Sollte das für Euren Fall zutreffen und Ihr jetzt euren Zaun ziehen wollt und nicht wisst, wo die Grenze verläuft, erfragt beim Verkäufer (oder Katasteramt) die zuständige Vermessungsstelle und stellt einen Antrag auf Abmarkung. Sollte die Straße allerdings immer noch nicht ausgebaut sein und die Grenzpunkte verloren gehen und Ihr könnt nicht beweisen, wer dafür verantwortlich ist, müsstet Ihr die erneute Abmarkung zahlen, sofern Ihr sie dann noch benötigt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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