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ᐅ Abnahme steht an - Mängel oder nicht? Erfahrungen?


Erstellt am: 28.08.17 11:50

M
Mike29
28.08.17 16:33
HUMARX schrieb:
Hallo,

wir haben Anfang des Jahres angefangen zu bauen und im Oktober soll nun die Abnahme erfolgen. Bisher wurde alles qualitativ gut gemacht, allerdings sind mir folgende Punkte aufgefallen die von den Plänen abweichen und die der Bauträger nicht anerkennt:

1. Auf der Straßenseite sind 6 Fenster die gleichgroß sein sollten und auch so auf den Plänen geplant wurden. Nun sind die oberen Fenster 14cm länger als die unteren.



2. Von dem Schlafzimmern meiner Töchter auf den Balkon gibt es nun eine 16 cm hohe Stufe, die auf keinen der Plänen erscheint. Es müsste sein, wegen dem Gefälle auf dem Balkon. Dadurch sind die Balkontüren nun auch kürzer als auf den Plänen.

3. Durch den höheren Aufbau auf dem Balkon musste die Brüstung (gemauert) ebenfalls erhöht werden. Dadurch weicht nun auch diese Hausansicht vom Plan ab, da nun auch weniger von den Terrassentüren von draußen zu sehen ist.

Zu 1.Kann es sein, dass eins der oberen Fenster, da straßenseitig, als 2. Rettungsweg gilt? Falls ja, wurden beide vergrößert, um die vorgeschriebene Größe (je nach Bundesland unterschiedlich bis gar nicht vorhanden) zu erhalten und im Obergeschoss eine einheitliche Größe/Ansicht zu erhalten. Trotzdem hätten die dich natürlich über die erforderliche Änderung informieren müssen.
3. resultiert ja aus 2.. Für mich deutet die Aussage "Durch den höheren Aufbau auf dem Balkon musste die Brüstung (gemauert) ebenfalls erhöht werden" darauf hin, dass hier schlichtweg falsch geplant wurde. Wäre der Bodenaufbau des Balkons von Anfang an richtig geplant gewesen, wäre eine Anpassung der Brüstungshöhe im Nachgang nicht nötig gewesen..


Ansonsten sehe ich es wie die Vorredner/Vorschreiber: Erhebliche Mängel, die schon wesentlich früher von euch hätten erkannt und per Mangelanzeige gerügt werden müssen!.
H
HUMARX
28.08.17 16:39
Hallo,

Danke für die Antworten. Ja wir haben allerdings per Mail alles dem Bauträger mitgeteilt, allerdings vertritt er eine eigene Sichtweise.

Für Ihn ist alles ok und versteht nicht was unser Problem ist.

Wir müssen dann zur Abnahme einen Gutachter mitnehmen.
Y
ypg
28.08.17 16:45
Bauträger oder Generalübernehmer?

Diese Stufe vor einem Balkon hatten wir schon einmal zur Diskussion - das kann schon sein, dass das so heutzutage muss. Allerdings fehlen hier Fotos.
Für mich wären verschiedene Fenster ein großer Eingriff in die Optik, da hätte ich jeden Hebel in Bewegung gesetzt, dass das beim Mauern schon korrigiert wird.

Bei einem Bauträger kauft ihr ein fertiges Haus und seid selbst nicht Bauherren, bei einem Generalübernehmer seid ihr es... verschiedene Vertragsinhalte

Was heißt denn "länger" bei den Fenstern? Höher? Hat das etwas mit Rollläden ja/nein zu tun?

Stell doch mal Fotos ein, vom Ist-Zustand sowie der Ausführungsplanung
M
Mike29
28.08.17 16:51
ypg schrieb:
Bauträger oder Generalübernehmer?

1.Diese Stufe vor einem Balkon hatten wir schon einmal zur Diskussion - das kann schon sein, dass das so heutzutage muss. Allerdings fehlen hier Fotos.
2.Für mich wären verschiedene Fenster ein großer Eingriff in die Optik, da hätte ich jeden Hebel in Bewegung gesetzt, dass das beim Mauern schon korrigiert wird.

Bei einem Bauträger kauft ihr ein fertiges Haus und seid selbst nicht Bauherren, bei einem Generalübernehmer seid ihr es... verschiedene Vertragsinhalte

zu1: nach seiner Beschreibung "Bodentiefes Element nun kürzer" ist hier die Stufe allerdings hoch zum Balkon. Ich denke nicht, dass das so sein muss. Eher runter zum Balkon.
zu2: Könnte allerdings notwendig gewesen sein. Stichwort: 2. Rettungsweg, siehe mein erster Beitrag.
Y
ypg
28.08.17 16:56
Jetzt erst einen Gutachter einzuschalten ist viel zu spät. Nun, das Kind ist ins Bad gefallen...

Mails kann man machen, reicht doch aber bei der Schadenssumme bzw Streitwert in keinsterweise aus!

Mängelbehebung mit Fristsetzung, schriftlich per Einschreiben!

Ich bin für den Befähigungsschein für eine Bauherrenlizenz 😉
B
Bieber0815
28.08.17 18:09
HUMARX schrieb:
Wir müssen dann zur Abnahme einen Gutachter mitnehmen.
Ihr solltet unbedingt vorher schon mit einem Experten Planung und Ausführung vergleichen. Während der Abnahme wird keine Zeit dafür sein.

Für die Formulierung der Mängelrüge und unbedingt auch für die Abnahme solltet ihr euch anwaltlich beraten lassen (vorher). Sonst geht das schief, glaub mir ...
balkonbauträgerfensterrettungsweggutachtergeneralübernehmerstufe