ᐅ Neubau: Grundbuchkosten und Notarkosten
Erstellt am: 30.07.17 22:10
Talulah schrieb:
Die Frage stelle ich mir, da ja ca. 2% als Kosten angenommen werden können.Wenn das eine Frage sein sollte, wäre sie im Unter-Forum Baukosten besser untergebracht
Bau.Herr schrieb:
Hallo
Du zahlst Notar/Grundbuch für die Eigentumseintragung (ca. 1,5% - 2,5% vom Verkehrswert) & du zahlst einmal Notar/Grundbuch für die Grundschuldeintragung (abhängig von der Höhe der Grundschuld).
GrußVielen Dank, für Deine Antwort. D.h. also für das Grundstück wird der Grundstückspreis als Verkehrswert genommen und zusätzlich für die Grundschuldeintragung die Finanzierungssumme abzgl.. des Grundstückspreis?ypg schrieb:
Wenn das eine Frage sein sollte, wäre sie im Unter-Forum Baukosten besser untergebracht Hi, wie mache ich das denn?T
toxicmolotof31.07.17 08:19Das Verschieben muss wohl ein Admin oder Modell machen.
Beim Grundstück hast du recht, bei der Grundschuld nur, wenn das Grundstück aus Eigenkapital gezahlt worden ist. Anders könnte man auch sagen: Grundschuldbemessung (und damit Kosten) hängen von der Höhe der Grundschuld (Kreditsumme) ab.
Beim Grundstück hast du recht, bei der Grundschuld nur, wenn das Grundstück aus Eigenkapital gezahlt worden ist. Anders könnte man auch sagen: Grundschuldbemessung (und damit Kosten) hängen von der Höhe der Grundschuld (Kreditsumme) ab.
Ähnliche Themen