ᐅ Neubau: Grundbuchkosten und Notarkosten
Erstellt am: 30.07.17 22:10
Mir ist eines noch nicht wirklich klar.
Wie ist das denn beim schlüsselfertigen Bau inkl. Grundstückskauf vom Bauträger?
Ist ja quasi ein Kaufvertrag über z.B. 500k€(140k Grundstück, Rest Haus). Welche Notarkosten fallen hier worauf an?
Werden dann trotzdem "nur" 1,5% auf die 140k€ fällig oder womit muss man rechnen für Notar + Grundbucheintrag?
Wie ist das denn beim schlüsselfertigen Bau inkl. Grundstückskauf vom Bauträger?
Ist ja quasi ein Kaufvertrag über z.B. 500k€(140k Grundstück, Rest Haus). Welche Notarkosten fallen hier worauf an?
Werden dann trotzdem "nur" 1,5% auf die 140k€ fällig oder womit muss man rechnen für Notar + Grundbucheintrag?
R
RobsonMKK10.08.17 10:44Auf den zu beurkundenden Wert (500k€)
B
Bieber081510.08.17 11:17Notargebühren immer auf den beurkundeten Wert. Die Faustformel 1 bis 2 % ist so zu verstehen, dass bei niedrigen Vertragswerten es eher Richtung 2 % geht und bei hohen Werten eher Richtung 1 %.
Die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld richtet sich nach der Höhe der Grundschuld.
Die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld richtet sich nach der Höhe der Grundschuld.
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