Entschädigung Baulast - Leitungsrecht

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A

Agorax

Hallo Forum,

folgende Situation:
wir bekommen von meine Schwiegereltern einen Bauplatz (im Jahr 2000 erworben) überschrieben.
Weder Grundbuch als auch im Baulastenverzeichnis sind irgendwelche Lasten eingetragen,
auch im Kaufvertrag von 2000 wird das Grundstück als lastenfrei ausgewiesen.
Jetzt haben wir während der Bauplanung festgestellt dass laut den Trassenplänen der Versorger die Strom- und Telefonleitungen ca. 0,5m von der Straße / dem Gehweg entfernt über unser Grundstück verlaufen.
Dies stört uns zwar nicht wirklich aber es würde mich interessieren ob jemand Erfahrung damit hat ob man da vielleicht eine kleine Entschädigung für die Eintragung des Leitungsrechts herausschlagen kann.

Grüße Ben
 
E

Egon12

nein

Der BGH weist das Ansinnen der Grundstückseigentümer, das Kabel von ihrem Grundstück zu entfernen, zurück.
Die Grundstückseigentümer können nicht die Entfernung der Leitungen verlangen. Ein solcher Anspruch ist ausgeschlossen, weil die Kläger
  • als Stromanschlussnehmer,
  • die Grundstückseigentümer sind,
  • nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 AVBEltV verpflichtet waren,
  • die Verlegung der Leitungen unentgeltlich zuzulassen.
BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 223/09
 
andimann

andimann

Moin,

zu sowas

laut den Trassenplänen der Versorger die Strom- und Telefonleitungen ca. 0,5m von der Straße / dem Gehweg entfernt über unser Grundstück verlaufen.
gab es hier schon einen längeren Thread.
Die rechtliche Situation ist mitunter komplex aber Grundtenor ist wohl:
Sind das die Leitungen an denen dein Grundstück hängt, musst du das dulden.
Haben die Leitungen mit dir nichts zu tun, haben die Leitungen da auch nichts zu suchen und die müssen weg. Es gibt zwar rechtliche Voraussetzungen unter denen die Versorger auf deinem Grundstück Leitungen legen können, dann aber müssen die das auch eintragen lassen. Wenn die das verpennt haben, deren Problem, weg mit den Leitungen. Du wirst aber einen langen Atem und große juristische Geschütze haben müssen um das durchzusetzen. Einfach Leitung kappen darfst du natürlich nicht. (Wäre bei der Stromleitung auch keine gute Idee!)

Viele Grüße,

Andreas
 
A

Agorax

Vielen Dank für eure Antworten,

prinzipiell stören uns die Leitungen ja nicht wir sind sogar eher froh, dass sie da liegen und nicht auf der anderen Straßenseite. Ich hatte nur daran gedacht dass sich die Versorger evtl. für einen Eintrag im Baulastenverzeichnis evtl. zu einer Beteiligung an den Erschließungskosten "überreden" lassen
(auch wenn das nicht nötig ist - aber 1 Cent haben und 1 Cent nicht haben macht dann schon 2 Cent)

ich könnte ja auch ne Hecke drüber setzen oder ne Mauer draufbetonieren ( ein Schelm wer Böses dabei denkt .... )

viele Grüße

Ben
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DG

Dies stört uns zwar nicht wirklich aber es würde mich interessieren ob jemand Erfahrung damit hat ob man da vielleicht eine kleine Entschädigung für die Eintragung des Leitungsrechts herausschlagen kann.
Hallo Ben,

grundsätzlich geht das, man muss aber zunächst klären, wie Grundstück und Leitung "zueinander gefunden" haben.

Kann sein, dass beim Bau der Leitung nicht aufgepasst wurde, kann sein, dass die rechtliche Sicherung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann aber auch sein, dass bei einer späteren Grundstücksteilung ein Fehler passiert ist - oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten. Oder aber auch: alles rechtlich und bautechnisch ok.

Dass Dir das oben verlinkte/genannte Urteil weiterhilft, wäre ein absoluter Zufall, Dein Einzelfall liegt vermutlich anders.

Um sich ein Bild zu verschaffen, muss man zunächst etwas Ursachenforschung betreiben, also herausfinden, wann die Leitung gebaut wurde, welche Planung zu Grunde lag und wie die Grundstücks- sowie rechtliche Situation damals ausgesehen hat.

Erst wenn man das hat, kann man überhaupt halbwegs sagen, ob Dein Ansinnen Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Erster Schritt wäre also, den Versorger anzuschreiben und sich die Auskünfte besorgen. Das geht mittlerweile über Planungsbüros/Architekten etc. eventuell auch kostenfrei.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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