ᐅ 123Massivbau GmbH Erfahrungen
Erstellt am: 12.10.09 10:37
Grundsätzlich ist es so, dass diese in der Abschlussrechnung als Abzugsposten aufgeführt sind.
Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.
Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.
Icke_69 schrieb:
Grundsätzlich ist es so, dass diese in der Abschlussrechnung als Abzugsposten aufgeführt sind.
Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind. Es kann auch sein, daß die Abschlussrechnung geringer ist, als die Eigenleistung und die ganzen Mängel die man auch abziehen muß.
Trotzdem, auch wenn der Weg noch weit scheint, permanent mitrechnen und ab einer Summe X, für Mängel und Eigenleistung, Zahlungen einstellen und bloß nichts überweisen.
Ohne in eine Glaskugel zu schauen, traue ich mir zu behaupten, dass weder ein Bauzeitenplan erstellt worden ist, noch dass der Bau bis zu diesem Termin fertig sein wird.
Ohne in eine Glaskugel zu schauen, traue ich mir zu behaupten, dass weder ein Bauzeitenplan erstellt worden ist, noch dass der Bau bis zu diesem Termin fertig sein wird.
S
schornstein06.05.10 13:53Awa! schrieb:
Es kann auch sein, daß die Abschlussrechnung geringer ist, als die Eigenleistung und die ganzen Mängel die man auch abziehen muß. Genau das meine ich. Gerade weil der Weg noch weit ist, will ich schon jetzt wissen, wie ich damit umgehen soll. Nach unseren Berechnungen laufen unsere Eigenleistungen auf etwa 4%. Für die Mängelbeseitigung wollen wir 5% einbehalten. Die Schlussrate ist 5%. Also muss ich voraus schon den Betrag einbehalten, der für unseren Engenleistungen bestimmt ist. Da wird 123 eher nicht einverstanden sein.
Deswegen möchte ich wissen, wie es rechtlich richtig wäre - die vorletzte Rate um die Eigenleistungen zu kürzen oder mit der Firma schon vorweg das abzuklären? Ich vermute mal, dass ich auf die taube Ohren dort stoßen werde.
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