ᐅ Fragen zum Bebauungsplan
Erstellt am: 19.02.17 07:41
Wenn im Bebauungsplan steht, dass der Obere Bezugspunkt die maximale Wandhöhe bestimmt und ein Wert von zum Beispiel 314,34 angegeben ist, was heißt das für die Wandhöhe konkret? Laut Bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse erlaubt. Wir möchten gerne mit Satreldach und 20/25 Grad Dachneigung bauen, und einem möglichst hohen Kniestock... Wie hoch darf der dann bei diesem Wert sein?
Siehe Bild...
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ehaefner schrieb:
Wenn im Bebauungsplan steht, dass der Obere Bezugspunkt die maximale Wandhöhe bestimmt und ein Wert von zum Beispiel 314,34 angegeben ist, was heißt das für die Wandhöhe konkret? Das es den Wert braucht, von welchem aus gerechnet werden muß. Meist Höhe Straßenniveau; die Stadt sollte Dir einen weiteren Plan ausgehändigt haben, in welchem die NN eingetragen sind. Ansonsten Vermesser fragen.OK, hab' jetzt begriffen wie man das Bild öffnet. Die Festsetzungen des B-Planes aber nicht. Was soll die Festsetzung des unteren Bezugspunktes bezwecken? Welche Wandhöhe ist gemeint, Traufseite oder Giebelseite? Bei uns ist die Festsetzung einer Erdgeschossfußboden-, Trauf-, First- und / oder Gebäudehöhe üblich.
Ich spekuliere aber einfach mal: Nach der Skizze auf dem Bebauungsplan denke ich, dass in deinem Fall mit Wandhöhe die Gebäudehöhe gemeint ist, da hier das 2. Vollgeschoss mit geneigten Dachflächen dargestellt ist. Den unteren Bezugspunkt interpretiere ich mal mit Straßenniveau, das mit der Erdgeschossfußbodenhöhe nicht unterschritten werden darf. Das Haus mit OBP 314,34 hätte mit 12m Bautiefe ein 2,18m hohes Giebeldreieck, bei einer Geschosshöhe von 2,80m also einen Giebel von (314,34-308,34) - 2,18 -2,80 =1,02m.
Aber ein Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde wäre sicher aufschlussreicher.
Ich spekuliere aber einfach mal: Nach der Skizze auf dem Bebauungsplan denke ich, dass in deinem Fall mit Wandhöhe die Gebäudehöhe gemeint ist, da hier das 2. Vollgeschoss mit geneigten Dachflächen dargestellt ist. Den unteren Bezugspunkt interpretiere ich mal mit Straßenniveau, das mit der Erdgeschossfußbodenhöhe nicht unterschritten werden darf. Das Haus mit OBP 314,34 hätte mit 12m Bautiefe ein 2,18m hohes Giebeldreieck, bei einer Geschosshöhe von 2,80m also einen Giebel von (314,34-308,34) - 2,18 -2,80 =1,02m.
Aber ein Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde wäre sicher aufschlussreicher.
Ich sehe kein Bild und vermute, daß sich die Höhenangabe auf Meter ü. NN bezieht.
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