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ᐅ Fragen zum Bebauungsplan


Erstellt am: 19.02.17 07:41

E
ehaefner
19.02.17 07:41
Wenn im Bebauungsplan steht, dass der Obere Bezugspunkt die maximale Wandhöhe bestimmt und ein Wert von zum Beispiel 314,34 angegeben ist, was heißt das für die Wandhöhe konkret? Laut Bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse erlaubt. Wir möchten gerne mit Satreldach und 20/25 Grad Dachneigung bauen, und einem möglichst hohen Kniestock... Wie hoch darf der dann bei diesem Wert sein?
Siehe Bild...
I
Iktinos
19.02.17 11:04
ehaefner schrieb:

Wenn im Bebauungsplan steht, dass der Obere Bezugspunkt die maximale Wandhöhe bestimmt und ein Wert von zum Beispiel 314,34 angegeben ist, was heißt das für die Wandhöhe konkret?
Das es den Wert braucht, von welchem aus gerechnet werden muß. Meist Höhe Straßenniveau; die Stadt sollte Dir einen weiteren Plan ausgehändigt haben, in welchem die NN eingetragen sind. Ansonsten Vermesser fragen.
E
Escroda
20.02.17 06:54
Kannst Du mal den genauen Text des Bebauungsplanes zitieren?
Ein Bild kann ich nicht sehen. Ist beim hochladen etwas schief gegangen?
E
Escroda
20.02.17 07:47
OK, hab' jetzt begriffen wie man das Bild öffnet. Die Festsetzungen des B-Planes aber nicht. Was soll die Festsetzung des unteren Bezugspunktes bezwecken? Welche Wandhöhe ist gemeint, Traufseite oder Giebelseite? Bei uns ist die Festsetzung einer Erdgeschossfußboden-, Trauf-, First- und / oder Gebäudehöhe üblich.

Ich spekuliere aber einfach mal: Nach der Skizze auf dem Bebauungsplan denke ich, dass in deinem Fall mit Wandhöhe die Gebäudehöhe gemeint ist, da hier das 2. Vollgeschoss mit geneigten Dachflächen dargestellt ist. Den unteren Bezugspunkt interpretiere ich mal mit Straßenniveau, das mit der Erdgeschossfußbodenhöhe nicht unterschritten werden darf. Das Haus mit OBP 314,34 hätte mit 12m Bautiefe ein 2,18m hohes Giebeldreieck, bei einer Geschosshöhe von 2,80m also einen Giebel von (314,34-308,34) - 2,18 -2,80 =1,02m.

Aber ein Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde wäre sicher aufschlussreicher.
1
11ant
20.02.17 17:38
Ich sehe kein Bild und vermute, daß sich die Höhenangabe auf Meter ü. NN bezieht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Y
ypg
20.02.17 21:04
Wenn ein Foto eingestellt ist, dann nicht direkt, sondern als Link, vermute ich. Und dieses Bild wurde in heimischer Galerie wieder gelöscht?

Bitte nur Direktanhänge hier einstellen, wenn man Antworten erwartet.


Gruß, Yvonne
wandhöhebebauungsplanstraßenniveaufestsetzunggebäudehöhe