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ᐅ Grundstück - Zufahrt


Erstellt am: 02.01.17 08:56

T
thps1990
02.01.17 08:56
Hallo Foristen,

Wir überlegen ein Grundstück (Baulücke zu kaufen). Das Grundstück ist voll erschlossen und 570 qm groß.

Der Zugang zu dem Grundstück erfolg über einen Feuerwehrzufahrtsweg (3,30m breit), es liegt also nicht direkt an der Straße.

Auf was soll ich in bezug auf diesen Fakt achten. Es müsste ja eine Dienstbarkeit für die Zufahrt (Wegerecht) für mich eingetragen werden.

Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ich hänge mal einen Plan an. Es handelt sich um die 210/38.

Viele Grüße

thps

Lageplan von Grundstücksparzellen mit Straßenzug und Parzellennummern
M
markus2703
02.01.17 10:40
Ist Eigentümer von 210/50 denn Privat oder öffentlich? Falls Privat, muss dir erst einmal einer deiner Nachbarn ein Wegerecht eintragen lassen. Falls da keiner Zustimmt, kannst du nur ein Notwegerecht geltend machen.
T
thps1990
02.01.17 10:52
210/50 gehört der Gemeinde. An den Enden des Weges sind Poller (Feuerwehrzufahrt) angebracht, die dann aber - Aussage des Maklers - entfernt werden.

Das Gespräch mit der Gemeinde steht noch aus. Ich möchte mich nur gerne vorher informieren, auf was ich achten muss.
D
DG
02.01.17 11:01
Hallo!

Wenn 210/50 der Gemeinde gehört und zur Erschließung gedacht ist (alles andere wäre sehr ungewöhnlich), dann benötigst Du zwecks Erschließung keine Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten.

Das sollte allerdings auch aus dem Bebauungsplan hervorgehen, den man sich in aller Regel online bei der Gemeinde besorgen kann.

MfG
Dirk Grafe
T
thps1990
02.01.17 11:26
Alles klar, danke für die Info.

Ich habe direkt im Bauamt angerufen und veranlasst, das mit die Bebauungspläne zugesendet werden.
grundstückwegerechterschließung