ᐅ Grundstück - Zufahrt
Erstellt am: 02.01.17 08:56
Hallo Foristen,
Wir überlegen ein Grundstück (Baulücke zu kaufen). Das Grundstück ist voll erschlossen und 570 qm groß.
Der Zugang zu dem Grundstück erfolg über einen Feuerwehrzufahrtsweg (3,30m breit), es liegt also nicht direkt an der Straße.
Auf was soll ich in bezug auf diesen Fakt achten. Es müsste ja eine Dienstbarkeit für die Zufahrt (Wegerecht) für mich eingetragen werden.
Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ich hänge mal einen Plan an. Es handelt sich um die 210/38.
Viele Grüße
thps

Wir überlegen ein Grundstück (Baulücke zu kaufen). Das Grundstück ist voll erschlossen und 570 qm groß.
Der Zugang zu dem Grundstück erfolg über einen Feuerwehrzufahrtsweg (3,30m breit), es liegt also nicht direkt an der Straße.
Auf was soll ich in bezug auf diesen Fakt achten. Es müsste ja eine Dienstbarkeit für die Zufahrt (Wegerecht) für mich eingetragen werden.
Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ich hänge mal einen Plan an. Es handelt sich um die 210/38.
Viele Grüße
thps
M
markus270302.01.17 10:40Ist Eigentümer von 210/50 denn Privat oder öffentlich? Falls Privat, muss dir erst einmal einer deiner Nachbarn ein Wegerecht eintragen lassen. Falls da keiner Zustimmt, kannst du nur ein Notwegerecht geltend machen.
Hallo!
Wenn 210/50 der Gemeinde gehört und zur Erschließung gedacht ist (alles andere wäre sehr ungewöhnlich), dann benötigst Du zwecks Erschließung keine Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten.
Das sollte allerdings auch aus dem Bebauungsplan hervorgehen, den man sich in aller Regel online bei der Gemeinde besorgen kann.
MfG
Dirk Grafe
Wenn 210/50 der Gemeinde gehört und zur Erschließung gedacht ist (alles andere wäre sehr ungewöhnlich), dann benötigst Du zwecks Erschließung keine Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten.
Das sollte allerdings auch aus dem Bebauungsplan hervorgehen, den man sich in aller Regel online bei der Gemeinde besorgen kann.
MfG
Dirk Grafe
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