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Alex85
Jop, richtig.Wird ein Kleinunternehmen nach §19 UStG angemeldet entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.
Wird kein Kleinunternehmen angemeldet lässt sich die Vorsteuer auf die Anlagenkosten erstatten, aber es fällt Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch an.
Wobei Ersteres nur in Frage kommt, wenn nicht noch weitere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind, denn 17.500€ Jahresumsatz sind schnell erreicht (mit einer normaldimensionierten Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus natürlich nicht).
Die zweite Konstellation dürfte zudem die regelmäßig genutzt sein, da sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine 7 kWp Anlage zu 9.100€ netto (1.300€/kWp) würde eine Umsatzsteuerzahllast von 1.729€ verursachen. Der Eigenverbrauch kostet ca. 4 cent pro kWh Strom, dh. die Kleinunternehmerregelung wär erst nach über 43.000 eigenverbrauchten kWh Strom im Vorteil. Der Effekt verstärkt sich nochmals erheblich, wenn die Anlage größer und damit teurer ist, die Umsatzsteuer auf alle anderen mit der Photovoltaik-Anlage im Zusammenhang stehenden Beschaffungen und Dienstleistung einbezogen werden würde oder der Investment z.B. durch einen Speicherkauf noch deutlich höher wäre. Der Breakeven wird schon im einfachen Beispiel voraussichtlich erst nach Ableben der Anlage liegen und somit nie eintreten.
Wer die Bürokratie der Umsatzsteuervoranmeldung scheut - wobei das total easy ist, wenn man weiß wie es geht - kann diese Aufgabe natürlich outsourcen. Die Kosten dafür wirken wiederum gewinnmindernd und dürften im Vergleich zum Verzicht auf die Umsatzsteuererstattung lohnend sein.