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ᐅ Maßgebende Grundstücksfläche MGF


Erstellt am: 16.09.16 12:17

S
Solveigh
16.09.16 12:17
Hallo liebes Forum,

ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich für diese Frage einen neuen Thread eröffne und dies nicht unter meinem anderen Thread frage:

Wir haben ein Grundstück mit 2447m² Fläche und Grundflächenzahl 0,3 erworben, und gingen davon aus, dass wir die Grundflächenzahl von 0,3 niieeee überschreiten werden .
Nun haben wir die ersten Berechnungen des Vermessers erhalten und sind überrascht, dass wir nun sogar die zulässige Nutzung überschreiten, da die maßgebende Grundstücksfläche vom Vermesser nach unten reduziert wurde.

Zwar sind wir immer noch im Rahmen der zulässigen Nutzung, da wir die Fläche im Rahmen der zulässigen Überschreitung überschreiten (welch Deutsch), aber verwundert sind wir schon?

Laut Vermesser werden Flächen mit Pflanzbindungen und -gebote, also private Grünflächen, nicht zur MGF gerechnet (Eine Grünfläche haben wir laut Bebauungsplan und eine Hangfläche, die im Bebauungsplan markiert sind).
Stimmt dies? Und wenn ja, wie werden diese berechnet? Händisch aus dem Bebauungsplan rausgemessen?

Lageplan eines Grundstücks mit Gebäuden, Straßenverlauf und Grenzlinien.


Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Baukörpern und Erschließung auf Parzellenplan.

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Hallo Solveigh,

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E
Escroda
17.09.16 08:50
Hallo Solveigh,

§19 (3) Baunutzungsverordnung bietet hier reichlich Interpretationsspielraum, denn was nun genau "Bauland" bedeutet, bliebt offen. Bei uns in NRW ist es gängige Praxis, dass nur als private Grün- oder Verkehrsfläche festgesetzte Teile des Baugrundstücks abgezogen werden. Wenn ich den Bebauungsplan-Ausschnitt richtig deute, ist euer gesamtes Grundstück als WA festgesetzt. Die Pflanz- und Hangfläche sind also nicht ausdrücklich als private Grünfläche ausgewiesen. Nach meiner Auffassung wäre kein Abzug von der tatsächlichen Grundstücksfläche vorzunehmen, es sei denn, in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplan steht etwas anderes. Vielleicht wird das aber bei euch in BW anders gehandhabt.

Wenn der Bebauungsplan digital vorliegt, kann die Fläche im CAD-Programm angezeigt werden. Ansonsten wird üblicherweise der Lageplan digital gezeichnet. Hier werden die Festsetzungen unter Berücksichtigung der geometrischen Zwangsbedingungen aus dem analogen Bebauungsplan abgegriffen (händisch mit Maßstabslineal oder digital aus dem eingescannten Plan) und konstruiert.
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