Meinung zu Grundstück

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F

Final

Da ist doch schon gebaut... Doppelhaus, Mehrfamilienhaus... schwer zu sagen, man sieht immer nur eine Ecke.
Dann steht aber nur die Hälfte von der 5.
Aber wenn das nicht der richtige Plan ist, ist es auch egal.

Wenn aus der Halle keiner genau auf den Grundstück schauen kann, wäre es mir auch egal, scheint ja weit genug weg zu sein (wegen Schatten).

Eventueller Nachteil wäre noch die Länge der Straße, die du mit einem Eckgrundstück pflegen musst.
 
S

SandraW

Die rechte Seite vom Grundstück, also die Straßenseite, dass ist eine Ortsstraße, die mit dem Schneeräumer zb geräumt werden müsste. Das kleine Teilstück wäre kein Problem, wobei ich denke, dass hier auch der Schneeräumer durch müsste.
Den Hang müssten wir denke ich schon pflegen, bzw müssten wir mal gucken, wies wird, da wir wegen unsrem Hund einzäunen müssen, und das ja am Grundstück und nicht unten am Hang machen werden. Pflegeleicht wäre denke ich Rindenmulch oder Steine und bisschen was anpflanzen, vorausgesetzt es ist erlaubt. Wenn, würden wir dies alles aber auch schriftlich festhalten wollen.
Nein, die Halle ist an dieser Seite komplett zu, ohne Fenster. Denke auch nicht, dass Sie viel Licht wegnehmen wird.

Liebe Grüße
Sandra
 
B

Bauexperte

@ Sandra

Woher stammen die beiden unteren Screenshots? Ein lizenzfreier Anbieter oder hast Du eine Erlaubnis zur Verwendung?


Bauexperte von unterwegs
 
S

SandraW

Den Bebauungsplan hab ich zugesendet bekommen, bzw ist auch auf der hp von der stadt zu finden. die Beiden anderen sind von Google Maps bzw. BayernAtlas
 
B

Bauexperte

.... die Beiden anderen sind von Google Maps bzw. BayernAtlas
Bei Tante Gurgel weiß ich genau, daß Du das Bildmaterial nicht verwenden darfst, bei Bayern Atlas steht folgendes zu lesen:

"Der Nutzer verpflichtet sich, für jede Nutzung der Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen (Georessourcen) durch Bearbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder auf sonstige Weise, die über diese Nutzungsbedingungen hinausgeht, die Einwilligung des jeweiligen Anbieters einzuholen, sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt."

Also habe ich beide Anhänge gelöscht!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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