ᐅ BAFA Förderung Tipps
Erstellt am: 24.05.16 20:01
Produzierte Wärme in kWh pro Jahr / Stromverbrauch der Wärmepumpe pro Jahr = Jahresarbeitszahl
Die Jahresarbeitszahl lässt sich somit erst im Nachhinein genau berechnen und ist abhängig vom Temperaturverlauf/Standort und dem individuellen Heizverhalten.
Jahresarbeitszahl nach VDI etc. o.ä. ist eine Annahme um die Jahresarbeitszahl unter bestimmten Bedingungen zu simulieren...
Die Jahresarbeitszahl lässt sich somit erst im Nachhinein genau berechnen und ist abhängig vom Temperaturverlauf/Standort und dem individuellen Heizverhalten.
Jahresarbeitszahl nach VDI etc. o.ä. ist eine Annahme um die Jahresarbeitszahl unter bestimmten Bedingungen zu simulieren...
S
Sebastian7930.05.16 13:46oleda222 schrieb:
Jahresarbeitszahl nach VDI etc. o.ä. ist eine Annahme um die Jahresarbeitszahl unter bestimmten Bedingungen zu simulieren...Und nur die Berechnung nach VDI genügt...
Ja, gibt es schon. Theoretisch zumindest. Nur ist es sehr schwer auf eine Jahresarbeitszahl von 4,5 zu kommen.
Bei Bestandsförderung reicht eine Jahresarbeitszahl von 3,5.
Deswegen die Aussage von BAFA, dass Luft-Wasser-Wärmepumpe überwiegend in Bestandsbauten gefördert werden.
Bei Bestandsförderung reicht eine Jahresarbeitszahl von 3,5.
Deswegen die Aussage von BAFA, dass Luft-Wasser-Wärmepumpe überwiegend in Bestandsbauten gefördert werden.
World-e schrieb:
Deswegen die Aussage von BAFA, dass Luft-Wasser-Wärmepumpe überwiegend in Bestandsbauten gefördert werden.Dann sollten sie das "überwiegend" durch "nur" ersetzen.
Wir planen aktuell unseren Neubau mit LW Wärmepumpe und hatten die Bafa Förderung im Hinterkopf. Aber so wie es ausschaut, kann man da einen Haken dran machen.
A
Andre899930.05.16 17:44Wir planen für unseren Neubau auch den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Wir möchten die Buderus WPL8 AR verbauen. Die ist lt. Bafa förderfähig. Unser Heizungsinstallateur hat beim Antrag unterstützt und die Jahresarbeitszahl-Berechnung vorgenommen. Wir kommen auf 4,57 und damit ist die Wärmepumpe (zumindest gem. den im Internet publizierten Richtlinien) förderfähig. Eine Zusage habe ich noch nicht, lediglich eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, das wir nun den Auftrag für die Heizungsinstallation erteilen können.
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