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ᐅ Grenzbefestigung Nachbar und Grenzbebauung


Erstellt am: 01.04.16 15:23

H
Hecki2016
01.04.16 15:23
Hallo miteinander,
Folgende Situation: Wir bauen in eine Baulücke eines gewachsenen Baugebietes. Im Prinzip haben wir genau einen Nachbarn der uns tangiert. Denn dieser hat seine Garage auf der Grundstücksgrenze stehen und das schon seit 10 Jahren. Nun wollen wir ebenfalls ein Carport auf ebendiese Grundstücksgrenze stellen. Aufgrund der vorliegenden leichten Hanglage, liegt uns Grundstück ein gutes Stück tiefer. Nachbar hat leider nur eine Bodenplatte mit einer Stärke von 15 cm, damit diese nicht freiliegt hat er damals einen eindeutig künstlich angelegten Erdhügel von unserem Grundstück aus bis zur Sohle rangeschoben. Dieser Hügel entspricht nicht dem natürlichen Verlauf des Grundstücks!!! Des weiteren hat er angrenzend an seine Garage L Steine zur Befestigung seines Grundstückes angelegt. Diese liegen in Magerbeton, der auf die komplette Länge der Anlage auch zu 40-50cm in unser Grundstück ragt.

Was kann ich hier tun, rechtlich aber auch technisch? Um unser Vorhaben auf unserem Grundstück zu realisieren, müssten wir den angelegten Erdhügel entfernen und einen Teil des Magerbetons wegnehmen (sonst können wir das gemauerte Carport samt Geräteschuppen nicht auf die Grenze stellen. Müssen wir die Bodenplatte des Nachbarn unterfangen, auch wenn der Hügel eindeutig angelegt ist? Wie sieht es mit der Standsicherheit der Winkelsteine aus. Was würde ein solches unterfangen kosten? Muss ich tatsächlich auf die Gestaltungsfreiheit meines Grundstückes verzichten.

Vielen Dank für die Hilfe und Beiträge
E
Escroda
02.04.16 12:57
Grundsätzlich hat ein Bauherr auf dem Nachbargrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers nichts zu suchen, schon gar keine baulichen Anlagen zu errichten. Ich nehme aber an, dass du vor zehn Jahren noch kein Eigentümer warst. Du müsstest also beweisbar die Verhältnisse von damals recherchieren, wer hat wen gefragt und wer hat wem was erlaubt.
Zunächst würde ich mit dem Nachbarn sprechen, dein Vorhaben vorstellen, auf die Problematik aufmerksam machen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Zeigt der Nachbar sich kompromisslos, uneinsichtig, aggressiv oder fällt die Reaktion sonstwie nicht in deinem Sinne aus, würde ich beim Bauamt einen Blick in seine Bauakte werfen (kannst du natürlich schon vor dem Gespräch machen). Hat er so gebaut wie genehmigt? Sind die ursprünglichen und geplanten Höhen erkennbar? Gibt es einen Bebauungsplan? Sind dort vorhandene Höhen erkennbar? Gibt es Festsetzungen bezüglich der Höhen (Einfamilienhaus, Traufe, First, Sockel, Drempel)? Sollte es Unstimmigkeiten geben, kann man gemeinsam nach einer Lösung suchen oder gleich die Genehmigungsbehörde einschalten (auf gute Nachbarschaft!).
P
Payday
03.04.16 17:54
grundsätzlich ist es nicht erlaubt, die stütze wegen Höhenunterschiede beim Nachbarn abzuschieben. seine Garage/Carport oder ähnliches hätte schmaler werden müssen, damit die abstützung zum höhenausgleich auf seinen Grundstück befindet. 40-50cm auf dein Grundstück über die volle Länge sind ja mehrere qm.

wie schon gesagt sollte man erst mal schauen ob du irgendwie vernünftig dein Carport/Garage trotzdem dahinbekommst. zb indem man es etwas höher setzt oder sonstwiewas? bei Mehrkosten mit den Nachbarn sprechen und versuchen, eine vernünftige gemeinsame Lösung zu finden. eine Garage ist glaub in jeden Bundesland genehmigungspflichtig, also wird es eine Genehmigung oder ähnliches geben mit der geplanten Position mitsamt allen anderen scherzen. kann mir gerade auch nicht vorstellen, das man einfach so 50cm beim Nachbarn seine Garage abstützen darf, völlig egal ob genehmigt oder nicht. er hätte seine Garage einfach 50cm schmaler ausführen müssen.

was ist überhaupt "ein gutes Stück tiefer" und wie weit seit ihr derzeit mit den bauen? normal kommt man durch den Aushub für den bodenaustausch Sohle sowieso ein "gutes Stück" höher (je nachdem was der Bebauungsplan zulässt). eventuell bekommt ihr diese schräge überbaut? ansonsten wie immer: 1 Bild sagt mehr als 1000 Worte.

wenn alles nichts nützt wird es sehr wahrscheinlich zum Rückbau führen können. dann haste beim Nachbarn aber verschissen (kostet ihn ein vermögen) und wirst sicherlich keine Freude mit ihn haben.
D
DG
04.04.16 10:27
Payday schrieb:
kann mir gerade auch nicht vorstellen, das man einfach so 50cm beim Nachbarn seine Garage abstützen darf, völlig egal ob genehmigt oder nicht. er hätte seine Garage einfach 50cm schmaler ausführen müssen.

Entschuldigung, wenn ich an der Stelle direkt bin - aber wieso sollte man seine Garage nicht auf des Nachbarn Grundstück abstützen dürfen, wenn das so genehmigt ist? Das geht selbstverständlich - wenn man weiß, wie es geht bzw. genehmigt (!) ist. Der Rückbau um 50cm nützt in diesen Fällen u.U. nichts, weil die Anschüttung als eigenes Bauteil betrachtet werden kann/muss und dann ihrerseits eine Baulast auslöst.
wenn alles nichts nützt wird es sehr wahrscheinlich zum Rückbau führen können. dann haste beim Nachbarn aber verschissen (kostet ihn ein vermögen) und wirst sicherlich keine Freude mit ihn haben.

Der Rückbau ist hier selbst ohne Akteneinsicht die unwahrscheinlichste aller Varianten, insofern frage ich mich, warum das von Laien und tatsächlich auch von Mitarbeitern der Bauordnungsämter immer wieder als Drohkulisse ins Feld geführt wird. Derartige Lappalien (!) sind formal und bautechnisch auf vielfältigen, eleganteren und deutlich kostengünstigeren Wegen abschließend zu lösen. Wenn das tatsächlich auch nur zu einem geringen Prozentsatz der Fälle zu einem Rückbau führen würde, wären die Gerichte allein damit bis zur nächsten Eiszeit ausgelastet.

Zur Sache/Lösung (alle Varianten bitte zwingend mit Architekt/Vermesser vor Ort abklären, ohne Akteneinsicht und örtliches Aufmaß ist das nicht abschließend zu beurteilen!)

1. Variante

Der Nachbar lässt auf dem Grundstück für die Garage und das Bauteil "Anschüttung" eine Baulast eintragen. Sache erledigt, weitere Planung richtet sich nach dem dann vorliegenden Stand. Clou dabei: in der Baulast darf ggflls. die Garage des TE @Hecki2016 errichtet werden, sodass nach Ausführung aller Arbeiten die Baulast(en) wieder gelöscht werden können - beide Garagen stehen dann auf gleicher Höhe an der Grenze, die Baulast(en) sind hinfällig und die Welt ist ohne Rückbau völlig in Ordnung.

2. Variante

Die vor 10 Jahren getätigte (etwaig illegale) Anschüttung wird mittlerweile als gewachsene/ursprüngliche Geländeoberfläche betrachtet. Künstliche Anschüttungen werden rechtlich tatsächlich im Laufe der Zeit zur "natürlichen" Geländeoberfläche - wann das passiert, liegt im Auge des Betrachters, Urteile darüber gibt es zuhauf, mit zeitlich deutlich unterschiedlichen Festsetzungen. Nach 10 Jahren ist das aber durchaus realistisch, es gibt Urteile, die mit deutlich kürzeren Intervallen argumentieren. Folgt das Bauamt dieser Betrachtung, ist die Garage des Nachbarn an der Grenze (!) ca. 3m über der Geländehöhe, steht also völlig korrekt - und die neu zu errichtende Garage hat als Planungshöhe ebenfalls an der Grenze (!) die dort gemessene Geländehöhe, hier also die Oberkante der Anschüttung.

Der Rest ist eine bautechnische Aufgabe für den Architekten, kurzum: ich bin mir sicher, dass man hier in Zusammenarbeit mit Bauamt, Architekt, Vermesser und last Not least Nachbar sehr schnell zu einer Lösung gelangen kann, die weit von einem Rückbau entfernt ist.

MfG
Dirk Grafe
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