ᐅ Bauvertrag nach VOB Teil B und C: Austritt keine Baugenehmigung?
Erstellt am: 24.01.16 19:48
Hallo zusammen,
Wir stehen nun kurz davor, den Vertrag mit unserem Häuslebauer zu unterschreiben. Der Vertrag basiert auf dem VOB Teil B und C. Ich habe mir mal den Teil B durch gelesen.
Damit wir den Bauantrag stellen können, müssen wir den Bauvertrag unterschreiben, da wir ein Massivhaus Schlüsselfertig inkl.aller Architekten und Antragsleistungen bauen. Nun stelle ich mir die Frage, ob wir aus dem Bauvertrag nach VOB raus kommen, sollten wir keinen Baugenehmigung bekommen. Kann mir jemand dazu einen Tipp geben? Nicht, dass ein Organ der Gemeinde, Ortschaftsrat oder das Landratsamt generell nein sagt und wir dann im Zugzwang sind, den Vertrag generell zu erfüllen, obwohl wir nicht bauen können.
Wenn ich den Artikel im VOB Teil B zur Kündigung richtig verstehe,können wir kündigen, müssen aber natürlich die anteilig angefallenen Kosten für Architekt, Bauantrag etc. begleichen.
Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering, da das Grundstück bereits erschlossen ist. Grundsätzlich kann darauf gebaut werden. Die Entwürfe müssen also natürlich noch durch die Organe. Auch kann für die Sole Wärmepumpe gebohrt werden (OK vom Landratsamt). Ich möchte hier einfach nur sicher gehen.
Danke!
Mading
Wir stehen nun kurz davor, den Vertrag mit unserem Häuslebauer zu unterschreiben. Der Vertrag basiert auf dem VOB Teil B und C. Ich habe mir mal den Teil B durch gelesen.
Damit wir den Bauantrag stellen können, müssen wir den Bauvertrag unterschreiben, da wir ein Massivhaus Schlüsselfertig inkl.aller Architekten und Antragsleistungen bauen. Nun stelle ich mir die Frage, ob wir aus dem Bauvertrag nach VOB raus kommen, sollten wir keinen Baugenehmigung bekommen. Kann mir jemand dazu einen Tipp geben? Nicht, dass ein Organ der Gemeinde, Ortschaftsrat oder das Landratsamt generell nein sagt und wir dann im Zugzwang sind, den Vertrag generell zu erfüllen, obwohl wir nicht bauen können.
Wenn ich den Artikel im VOB Teil B zur Kündigung richtig verstehe,können wir kündigen, müssen aber natürlich die anteilig angefallenen Kosten für Architekt, Bauantrag etc. begleichen.
Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering, da das Grundstück bereits erschlossen ist. Grundsätzlich kann darauf gebaut werden. Die Entwürfe müssen also natürlich noch durch die Organe. Auch kann für die Sole Wärmepumpe gebohrt werden (OK vom Landratsamt). Ich möchte hier einfach nur sicher gehen.
Danke!
Mading
Meine Laienmeinung: Wenn die Firma es nicht schafft, einen genehmigungsfähigen Plan zu erstellen, dürfe man bestimmt den Vertrag kündigen können, wenn es nicht an "extravaganten" Wünschen eurerseits scheitern würde.
Die Baufirma kann euch ja ansonsten auch nur in Rechnung stellen, was sie geleistet hat (ist ja auch fair). Wenn sie kein Haus bauen darf, kann sie es ja schlecht in Rechnung stellen.
Die Baufirma kann euch ja ansonsten auch nur in Rechnung stellen, was sie geleistet hat (ist ja auch fair). Wenn sie kein Haus bauen darf, kann sie es ja schlecht in Rechnung stellen.
Warum klärt ihr die Dinge nicht vorher?
Wir hatten uns auch mit Architektin und Bauamt auf dem Grundstück getroffen und sind die Entwürfe der Architektin durchgegangen. Hier konnte das Bauamt schon mal Bedenken und Einwände einbringen, die wir entsprechend aufgenommen haben.
Um ganz sicher zu gehen, stellt ihr vorher eine Bauvoranfrage.
Ansonsten halt vorher miteinander reden, Kompromisse suchen und nicht auf Konfrontation gehen.
Wir hatten uns auch mit Architektin und Bauamt auf dem Grundstück getroffen und sind die Entwürfe der Architektin durchgegangen. Hier konnte das Bauamt schon mal Bedenken und Einwände einbringen, die wir entsprechend aufgenommen haben.
Um ganz sicher zu gehen, stellt ihr vorher eine Bauvoranfrage.
Ansonsten halt vorher miteinander reden, Kompromisse suchen und nicht auf Konfrontation gehen.
B
Bauexperte25.01.16 13:42Hallo,
Rede mit Deinem Favoriten und bitte ihn, die Kosten für die Erstellung des Bauantrages einschließlich Bohrung aufzulisten. Diese Gesamtkosten dann in ein Rücktrittsrecht im Falle der Versagung einer Baugenehmigung einpflegen. So weißt Du von Anfang an, was Dich das Projekt Hausbau im worst case kosten "kann", kommt es nicht zur Ausführung. Bei uns heißt das "Rücktritt unter Erstattung der Auslagen" - so etwas gibt es bei Deinem Anbieter sicher auch.
Grüße, Bauexperte
mading schrieb:Ja.
Wenn ich den Artikel im VOB Teil B zur Kündigung richtig verstehe,können wir kündigen, müssen aber natürlich die anteilig angefallenen Kosten für Architekt, Bauantrag etc. begleichen.
mading schrieb:Sprechenden Menschen kann immer geholfen werden
Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering, da das Grundstück bereits erschlossen ist. Grundsätzlich kann darauf gebaut werden. Die Entwürfe müssen also natürlich noch durch die Organe. Auch kann für die Sole Wärmepumpe gebohrt werden (OK vom Landratsamt). Ich möchte hier einfach nur sicher gehen.
Rede mit Deinem Favoriten und bitte ihn, die Kosten für die Erstellung des Bauantrages einschließlich Bohrung aufzulisten. Diese Gesamtkosten dann in ein Rücktrittsrecht im Falle der Versagung einer Baugenehmigung einpflegen. So weißt Du von Anfang an, was Dich das Projekt Hausbau im worst case kosten "kann", kommt es nicht zur Ausführung. Bei uns heißt das "Rücktritt unter Erstattung der Auslagen" - so etwas gibt es bei Deinem Anbieter sicher auch.
Grüße, Bauexperte
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