ᐅ Grundstücksvermessung wie wird der Grenzverlauf festgestellt?
Erstellt am: 08.12.15 10:48
S
sauerpeter08.12.15 10:48Hallo Zusammen,
mal eine Frage bzgl. der Grundstücksvermessung. Das von uns favorisierte Grundstück hat links und rechts Nachbarn. Der Zaun, bzw. die erste 10m Zaun, macht von "unserer" Grundstücksfront doch einen schönen Bogen in "unser" Grundstück rein.
Ich vermute, das der Zaun auf "unserem" Grundstück lang führt. Will dem Nachbarn ja auch nichts böses unterstellen, aber wir hätten dann doch schon die richtige Grenze.
Aber wie wird der genaue Verlauf festgestellt? Durch einen Vermesser? Aber wie macht der das? Rein vom logischen würde ich davon ausgehen, das er nach Grenzsteinen sucht, aber wenn er keine findet? Bzw. am Ende des Grundstücks ist es ganz schön bewachsen an der Ecke, wo ein grenzstein eventuell sein könnte.
Was ist wenn keiner vorhanden ist?
mal eine Frage bzgl. der Grundstücksvermessung. Das von uns favorisierte Grundstück hat links und rechts Nachbarn. Der Zaun, bzw. die erste 10m Zaun, macht von "unserer" Grundstücksfront doch einen schönen Bogen in "unser" Grundstück rein.
Ich vermute, das der Zaun auf "unserem" Grundstück lang führt. Will dem Nachbarn ja auch nichts böses unterstellen, aber wir hätten dann doch schon die richtige Grenze.
Aber wie wird der genaue Verlauf festgestellt? Durch einen Vermesser? Aber wie macht der das? Rein vom logischen würde ich davon ausgehen, das er nach Grenzsteinen sucht, aber wenn er keine findet? Bzw. am Ende des Grundstücks ist es ganz schön bewachsen an der Ecke, wo ein grenzstein eventuell sein könnte.
Was ist wenn keiner vorhanden ist?
Hi Thomas,
ganz einfach, Schaufel nehmen und buddeln.... :-) Da müssen eigentlich Grenzsteine sein. Überbauen dieser Steine oder noch schlimmer entfernen ist nicht erlaubt und kann richtig Ärger geben.
Den Grenzverlauf kannst du aber auch gut in den Auszügen des Katasteramts sehen. Die gibt es für kleines Geld. Ist nur die Frage ob die, die auch vor Kauf des Grundstücks rausrücken dürfen. Aber vielleicht kannst du die wenigstens einsehen und wenn da der Grenzverlauf gerade eingezeichnet ist, ist da etwas faul. Das wäre allerdings schon mehr als nur frech....
Viele Grüße,
Andreas
ganz einfach, Schaufel nehmen und buddeln.... :-) Da müssen eigentlich Grenzsteine sein. Überbauen dieser Steine oder noch schlimmer entfernen ist nicht erlaubt und kann richtig Ärger geben.
Den Grenzverlauf kannst du aber auch gut in den Auszügen des Katasteramts sehen. Die gibt es für kleines Geld. Ist nur die Frage ob die, die auch vor Kauf des Grundstücks rausrücken dürfen. Aber vielleicht kannst du die wenigstens einsehen und wenn da der Grenzverlauf gerade eingezeichnet ist, ist da etwas faul. Das wäre allerdings schon mehr als nur frech....
Viele Grüße,
Andreas
Grenzüberprüfung, Grenzfeststellung, amtliche Grenzanzeige : Dienstleistungen eines ö. b. u. v. Vermessungsingenieurs. Anfragen, Dienstleistungen beschreiben lassen und Angebote einholen. Wenn´s ganz genau sein soll und eigentumsrechtlich relevant, ist das die einzige Möglichkeit.
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