S
scooter
Hallo Experten,
ich habe in der Thüringer Bauordnung §47 nur eine lichte Raumhöhe von 2,40m für Aufenthaltsräume gefunden. Dies gilt aber nicht für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2.
Die Frage ist nun, ob wir von unserem Bauträger eine Raumhöhe im Wohnzimmererker (Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen) von fertig 2,44m akzeptieren müssen, wenn im Vertrag und der Bauleistungsbeschreibung keine explizite Raumhöhe festgeschrieben, diese in den Vertrags- und Bauantragszeichnungen aber mit 2,508m vermaßt ist.
Wir empfinden die 6cm unter den sicher normalerweise üblichen 2,50m schon als drückend und als Mangel. Nur ist es auch ein solcher? Und was könnten wir ggf. tun?
Danke schon mal im Voraus für Eure fachliche Einschätzung!
ich habe in der Thüringer Bauordnung §47 nur eine lichte Raumhöhe von 2,40m für Aufenthaltsräume gefunden. Dies gilt aber nicht für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2.
Die Frage ist nun, ob wir von unserem Bauträger eine Raumhöhe im Wohnzimmererker (Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen) von fertig 2,44m akzeptieren müssen, wenn im Vertrag und der Bauleistungsbeschreibung keine explizite Raumhöhe festgeschrieben, diese in den Vertrags- und Bauantragszeichnungen aber mit 2,508m vermaßt ist.
Wir empfinden die 6cm unter den sicher normalerweise üblichen 2,50m schon als drückend und als Mangel. Nur ist es auch ein solcher? Und was könnten wir ggf. tun?
Danke schon mal im Voraus für Eure fachliche Einschätzung!