ᐅ Erschließung über Erschließungsträger
Erstellt am: 03.11.15 18:08
B
brotpeter03.11.15 18:08Hallo zusammen,
seit langem bin ich stiller Mitleser in diesem tollen Forum und nun ist der Tag gekommen, an welchem ich meine erste (und gefühlt nicht einfache) Frage loswerden möchte.
Meine Frau und ich sind dabei, ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen.
Bis auf einige kleine Rückfragen beim Bauamt bzgl der möglichen Bebauung (die textuellen Festsetzungen des B-Planes sind sehr kurz gehalten...) sieht soweit alles sehr gut aus.
Was mich jedoch beschäftigt ist folgendes:
Das Grundstück wird "Erschließungsbeitragsfrei" verkauft. Die Erschließung ist im Preis je m2 enthalten und wird vom Verkäufer des Grundstücks über einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde durchgeführt.
Meine Sorge ist nun, dass wenn der Auftraggeber der Erschließung nun zB in Insolvenz geht, ich die Kosten der Erschließung doppelt trage was schnell mal ein paar Euro kosten kann...
Kann ich mich im Notarvertrag irgendwie absichern? Was für Möglichkeiten haben ich?
viele Grüße
Chris
seit langem bin ich stiller Mitleser in diesem tollen Forum und nun ist der Tag gekommen, an welchem ich meine erste (und gefühlt nicht einfache) Frage loswerden möchte.
Meine Frau und ich sind dabei, ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen.
Bis auf einige kleine Rückfragen beim Bauamt bzgl der möglichen Bebauung (die textuellen Festsetzungen des B-Planes sind sehr kurz gehalten...) sieht soweit alles sehr gut aus.
Was mich jedoch beschäftigt ist folgendes:
Das Grundstück wird "Erschließungsbeitragsfrei" verkauft. Die Erschließung ist im Preis je m2 enthalten und wird vom Verkäufer des Grundstücks über einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde durchgeführt.
Meine Sorge ist nun, dass wenn der Auftraggeber der Erschließung nun zB in Insolvenz geht, ich die Kosten der Erschließung doppelt trage was schnell mal ein paar Euro kosten kann...
Kann ich mich im Notarvertrag irgendwie absichern? Was für Möglichkeiten haben ich?
viele Grüße
Chris
N
nordanney03.11.15 18:42Ganz einfach, Grundstück wird bezahlt, sobald es erschlossen ist. Ist nicht ungewöhnlich.
Bei größeren Erschließungsmaßnahmen kann auch z.B. ein Teil des KP auf Notaranderkonto hinterlegt werden.
Bei größeren Erschließungsmaßnahmen kann auch z.B. ein Teil des KP auf Notaranderkonto hinterlegt werden.
M
Musketier03.11.15 19:00War bei uns auch so geregelt. Geld floß nach Baufortschritt der Erschließung.
B
brotpeter03.11.15 21:54Dankeschön ihr beiden!
Dann werde ich mal mit dem Notar in die Verhandlungen einsteigen 🙂
Das wäre mir am liebsten. Hab nur "Angst" den Verkäufer zu verprellen... hier in der Region ist ein Grundstück zu den Konditionen (und damit meine ich nicht den Preis) wie ein 6er im Lotto ...
Viel Glück
Chris
Dann werde ich mal mit dem Notar in die Verhandlungen einsteigen 🙂
Ganz einfach, Grundstück wird bezahlt, sobald es erschlossen ist. Ist nicht ungewöhnlich.
Bei größeren Erschließungsmaßnahmen kann auch z.B. ein Teil des KP auf Notaranderkonto hinterlegt werden.
Das wäre mir am liebsten. Hab nur "Angst" den Verkäufer zu verprellen... hier in der Region ist ein Grundstück zu den Konditionen (und damit meine ich nicht den Preis) wie ein 6er im Lotto ...
Viel Glück
Chris
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