ᐅ Fragen zu Bebauungsplan
Erstellt am: 28.08.15 08:57
Im örtlichen Neubaugebiet haben wir eine Reservierung für ein bekommen und den Bebauungsplan zugeschickt bekommen.
Aus drei Sachen werde ich nicht ganz schlau bzw. sind mir die Konsequenzen nicht ganz klar (ja ich habe die Forensuche benutzt ):
1. Altablagerungen / Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt die unter xxxx registrierte Altablagerungsstelle "xxxx", die auf Grund der Erfassungsbewertung als nicht Altlastverdächtig eingestuft ist, da dort nur Erdaushub mit
Bauschutt durchsetzt eingebaut wurde. Grundsätzlich sind als nicht Altlastverdächtig eingestufte Altablagerungen baulich nutzbar, bei zugleich bestehendem Restrisiko hinsichtlich bislang nicht bekannter Belastungen und der Standsicherheit von Gebäuden.
Ein Bodengutachten ist eh geplant, aber reicht das dafür oder sollte man da noch etwas anderes beachten?
2. Radon
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem lokal erhöhtes und seltener hohes Radonpotential EHU einzelnen Gesteinshorizonten ermittelt wurde. Es wird dringend empfohlen orientierende Radonmessungen in der Bodenluft vorzunehmen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Baumaßnahmen der jeweiligen lokalen Situation angepasst werden sollten. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem
"Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen werden.
Reicht dafür auch das Bodengutachten?
Kurzes Suchen kam ich zu dem Ergebnis das es vor allem darum geht Keller gegen Radon abzudichten (ist das das einzige "Problem")? Was würde das denn ungefähr zusätzlich kosten?
3. Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Es besteht lediglich IU anfallendes Schmutzwasser ein Benutzungszwang der öffentlichen Abwasseranlagen. Gemäß Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - ist der Anfall von Abwasser, soweit möglich zu vermeiden. Im festgesetzten Baugebiet ist anfallendes Niederschlagswasser oberflächlich zur Versickerung zu bringen. Hierzu können auch Mulden bis 20 cm Tiefe. Darüber hinaus wird ungeachtet einer eventuell notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung empfohlen, anfallendes Dachflächenwasser auf dem jeweiligen Grundstück wieder zu nutzen.
Für Versickerungsanlagen und Ableitung in öffentliche Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, welche durch einen nach 110 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - eingetragenen Fachingenieur bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Für mich hört sich das erst mal nicht so gut an, wenn man sein Regenwasser selbst versickern lassen muss? Anhand des Bodens kann man ja relativ gut berechnen wie groß die Versickerungsfäche sein muss, reicht dafür auch das Bodengutachten?
Wie kann man sich so eine Fläche dann vorstellen? Ist die dann nicht nutzbar für den Garten (Rasen oder ähnliches)?
Vielen Dank schon mal.
Aus drei Sachen werde ich nicht ganz schlau bzw. sind mir die Konsequenzen nicht ganz klar (ja ich habe die Forensuche benutzt ):
1. Altablagerungen / Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt die unter xxxx registrierte Altablagerungsstelle "xxxx", die auf Grund der Erfassungsbewertung als nicht Altlastverdächtig eingestuft ist, da dort nur Erdaushub mit
Bauschutt durchsetzt eingebaut wurde. Grundsätzlich sind als nicht Altlastverdächtig eingestufte Altablagerungen baulich nutzbar, bei zugleich bestehendem Restrisiko hinsichtlich bislang nicht bekannter Belastungen und der Standsicherheit von Gebäuden.
Ein Bodengutachten ist eh geplant, aber reicht das dafür oder sollte man da noch etwas anderes beachten?
2. Radon
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem lokal erhöhtes und seltener hohes Radonpotential EHU einzelnen Gesteinshorizonten ermittelt wurde. Es wird dringend empfohlen orientierende Radonmessungen in der Bodenluft vorzunehmen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Baumaßnahmen der jeweiligen lokalen Situation angepasst werden sollten. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem
"Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen werden.
Reicht dafür auch das Bodengutachten?
Kurzes Suchen kam ich zu dem Ergebnis das es vor allem darum geht Keller gegen Radon abzudichten (ist das das einzige "Problem")? Was würde das denn ungefähr zusätzlich kosten?
3. Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Es besteht lediglich IU anfallendes Schmutzwasser ein Benutzungszwang der öffentlichen Abwasseranlagen. Gemäß Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - ist der Anfall von Abwasser, soweit möglich zu vermeiden. Im festgesetzten Baugebiet ist anfallendes Niederschlagswasser oberflächlich zur Versickerung zu bringen. Hierzu können auch Mulden bis 20 cm Tiefe. Darüber hinaus wird ungeachtet einer eventuell notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung empfohlen, anfallendes Dachflächenwasser auf dem jeweiligen Grundstück wieder zu nutzen.
Für Versickerungsanlagen und Ableitung in öffentliche Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, welche durch einen nach 110 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - eingetragenen Fachingenieur bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Für mich hört sich das erst mal nicht so gut an, wenn man sein Regenwasser selbst versickern lassen muss? Anhand des Bodens kann man ja relativ gut berechnen wie groß die Versickerungsfäche sein muss, reicht dafür auch das Bodengutachten?
Wie kann man sich so eine Fläche dann vorstellen? Ist die dann nicht nutzbar für den Garten (Rasen oder ähnliches)?
Vielen Dank schon mal.
B
Bauexperte28.08.15 10:14Hallo,
Wenn Du Tante Gurgel mit "Radon + Hausbau" fütterst erhältst Du sehr gute, wie verständliche Informationen zum Thema. Die tiefer gehende Beschreibung der Problematik würde hier den Rahmen des Sinnvollen sprengen.
Grüße, Bauexperte
Final schrieb:Es reicht.
1. Altablagerungen / Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt die unter xxxx registrierte Altablagerungsstelle "xxxx", die auf Grund der Erfassungsbewertung als nicht Altlastverdächtig eingestuft ist, da dort nur Erdaushub mit
Bauschutt durchsetzt eingebaut wurde. Grundsätzlich sind als nicht Altlastverdächtig eingestufte Altablagerungen baulich nutzbar, bei zugleich bestehendem Restrisiko hinsichtlich bislang nicht bekannter Belastungen und der Standsicherheit von Gebäuden.
Ein Bodengutachten ist eh geplant, aber reicht das dafür oder sollte man da noch etwas anderes beachten?
Final schrieb:Nein, hier braucht es ein Gutachten, welches den Aushub chemisch analysiert.
2. Radon
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem lokal erhöhtes und seltener hohes Radonpotential EHU einzelnen Gesteinshorizonten ermittelt wurde. Es wird dringend empfohlen orientierende Radonmessungen in der Bodenluft vorzunehmen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Baumaßnahmen der jeweiligen lokalen Situation angepasst werden sollten. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem
"Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen werden.
Reicht dafür auch das Bodengutachten?
Final schrieb:Radon ist überall dort anzutreffen, wo Uran im Untergrund schlummert; wandert von unten nach oben. Du mußt - um einen Eintritt in die Gebäudehülle zu verhindern - die Kellersohle, wie die Bodenplatte entsprechend "gasdicht" ausbilden lassen. Was dies in etwa an Mehrkosten erfordert, kann ich Dir leider nicht verläßlich sagen, da ich - obgleich am Rande eines Tagebau´s tätig - wenig bis gar nichts mit dieser Besonderheit zu tun habe. Ich könnte mir aber vorstellen, daß dem erdberührten Beton Zusätze zugefügt werden, sowie eine besondere Abklebung der Sandwichbetonteile des KG erforderlich ist; die Kosten in etwa vergleichbar der Ausbildung eines WU-Kellers sein dürften. Je nach Kellergröße ist imho zwischen TEUR 8 und 15 alles möglich.
Kurzes Suchen kam ich zu dem Ergebnis das es vor allem darum geht Keller gegen Radon abzudichten (ist das das einzige "Problem")? Was würde das denn ungefähr zusätzlich kosten?
Wenn Du Tante Gurgel mit "Radon + Hausbau" fütterst erhältst Du sehr gute, wie verständliche Informationen zum Thema. Die tiefer gehende Beschreibung der Problematik würde hier den Rahmen des Sinnvollen sprengen.
Final schrieb:Nein, dafür braucht es ein hydrogeologisches Gutachten. In diesem Gutachten wird festgestellt, wie und in welchen Maßen die Mulde/Regole erstellt werden sollte.
3. Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Es besteht lediglich für [logische Änderung des mod] anfallendes Schmutzwasser ein Benutzungszwang der öffentlichen Abwasseranlagen. Gemäß Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - ist der Anfall von Abwasser, soweit möglich zu vermeiden. Im festgesetzten Baugebiet ist anfallendes Niederschlagswasser oberflächlich zur Versickerung zu bringen. Hierzu können auch Mulden bis 20 cm Tiefe. Darüber hinaus wird ungeachtet einer eventuell notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung empfohlen, anfallendes Dachflächenwasser auf dem jeweiligen Grundstück wieder zu nutzen.
Für Versickerungsanlagen und Ableitung in öffentliche Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, welche durch einen nach 110 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - eingetragenen Fachingenieur bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Für mich hört sich das erst mal nicht so gut an, wenn man sein Regenwasser selbst versickern lassen muss? Anhand des Bodens kann man ja relativ gut berechnen wie groß die Versickerungsfäche sein muss, reicht dafür auch das Bodengutachten?
Final schrieb:Nach einer gewissen Zeit siehst Du sie Nichtmal mehr; die Mulde/Rigole darf aber natürlich nicht überbaut werden. Das wäre auch ziemlich sinnfrei
Wie kann man sich so eine Fläche dann vorstellen? Ist die dann nicht nutzbar für den Garten (Rasen oder ähnliches)?
Grüße, Bauexperte
Hört sich dann insgesamt nach zwei zusätzlichen Gutachten an
Wenn man am überlegen ist eine Zisterne für Gartenbewässerung zu nehmen, macht es dann Sinn einen Sickertunnel zu nehmen und den am Überlauf anzuschließen oder verstopfen die irgendwann mit der Zeit?
Bauexperte schrieb:Muss zugeben, dass ich mir das als Laie nicht so richtig vorstellen kann, auch eine Bildersuche hat mir nur bedingt weitergeholfen. Wenn die Mulde das Wasser von einer Grundfläche von ~100qm aufnehmen muss, dann muss sie doch ungefährlich ähnlich groß sein und das wäre ja schon ein ziemlicher Teil vom Grundstück?
Nein, dafür braucht es ein hydrogeologisches Gutachten. In diesem Gutachten wird festgestellt, wie und in welchen Maßen die Mulde/Rigole erstellt werden sollte.
Wenn man am überlegen ist eine Zisterne für Gartenbewässerung zu nehmen, macht es dann Sinn einen Sickertunnel zu nehmen und den am Überlauf anzuschließen oder verstopfen die irgendwann mit der Zeit?
B
Bauexperte28.08.15 12:12Final schrieb:
Hört sich dann insgesamt nach zwei zusätzlichen Gutachten an JA.Final schrieb:
Muss zugeben, dass ich mir das als Laie nicht so richtig vorstellen kann, auch eine Bildersuche hat mir nur bedingt weitergeholfen. Wenn die Mulde das Wasser von einer Grundfläche von ~100qm aufnehmen muss, dann muss sie doch ungefährlich ähnlich groß sein und das wäre ja schon ein ziemlicher Teil vom Grundstück?Es ist schon richtig, daß Flachmulden mehr Platz beanspruchen, als bsw. Rigolenmulden. Andererseits kannst Du das als Laie auch nicht berechnen; allein von der Betrachtung der Formel wird mir schon schummerig Die Größe einer Rigole berechnet sich nach der Dachfläche, nach der Regenwahrscheinlichkeit und imho auch danach, wie häufig die Rigole "voll" laufen darf und wahrscheinlich noch einer Menge mehr. Es können 4,5 x 2,50 m sein, aber auch 3,00 x 3,00 m; keinesfalls aber in den von Dir angedachten Dimensionen.
Final schrieb:
Wenn man am überlegen ist eine Zisterne für Gartenbewässerung zu nehmen, macht es dann Sinn einen Sickertunnel zu nehmen und den am Überlauf anzuschließen oder verstopfen die irgendwann mit der Zeit?Wer soll denn diese Frage beantworten, wenn wichtige Parameter unbekannt sind? Ich weiß auch ehrlich nicht, was Du mit einem "Sickertunnel" meinst? Wenn ich mich nicht irre, wird der Überfluß einer Zisterne üblicherweise an den Kanal angeschlossen.Grüße, Bauexperte
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