Du verstehst das Problem im mehrfacher Hinsicht nicht. Zu Grundstücken in öffentlicher Hand bestehen zB andere Regelungen bzgl. der Abstandsflächen als zu privaten Grundstücken.Ich weiß, du willst immer Pläne, Bilder, Anhänge - das mit Widmung belegte Grundstück soll nicht bebaut werden, es ist Nichtmal Bauland, es geht lediglich um den Grenzabstand auf dem Bauland, welches mit der Widmung nichts zu tun hat.
Eigentümerstruktur? Ich in der Eigentümer des einen Grundstückes und überlege, Eigentümer des Anderen zu werden.
Das ist so wie es da steht nicht korrekt. Entweder hast Du die Aussage des Bauamts nicht korrekt widergegeben oder aber Dir ist beim Bauamt Unsinn erzählt worden. Auf jeden Fall ist das keine gute Basis für einen etwaigen Grundstückserwerb, der Dir uU keinen oder nicht den gewünschten Nutzen bringt.Das Bauamt hat eine Bauvoranfrage abgelehnt bzw. nicht angenommen, mit der Begründung Grenzabstand unterschritten, da ich (noch) nicht Eigentümer des Gartenlandes bin.
Was nur beweist, dass die (Nicht-)Eintragung der Baulast offensichtlich nicht vom jeweiligen Eigentümer des Grundstücks abhängt. Wenn Dein Bau grundsätzlich genehmigungsfähig ist, dann kannst Du die Baulast auch auf dem fremden Grundstück eintragen. Wenn das (warum auch immer) nicht geht, nützt Dir der Erwerb des Grundstücks auch nichts.Ich müsste demnach erst kaufen, um eine Aussage vom Bauamt zu bekommen, die dann am Ende mit "nö wir genehmigen keine Unterschreitung des Grenzabstandes, da ja eine Widmung draufliegt" ausfällt.
Doch, das geht auch - fragt sich nur, ob das sinnvoll ist.Google doch bitte mal Freistellung (AEG) vor der Entwidmung kannst du Fläche wahrscheinlich nicht kaufen