Vertragserfüllungsbürgschaft in Kombi mit Schlussrate

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W

willWohnen

Hallo liebe Forenmitglieder,

zunächst bitte ich etwas um Nachsicht.
Mein Leben ist zur Zeit wirklich stressig und vielleicht liegt es an diesem Stress, dass ich bei solchen rechtlichen Formulierungen momentan besonders begriffstutzig bin.
Ich hab schon in verschieden Suchmaschinen im Netz und auch hier im Forum "Vertragserfüllungsbürgschaft" eingegeben, aber noch keinen Text so recht auf meine Situation bezogen verstanden.
Vielleicht hat jemand Zeit und Lust, mir in ein paar Sätzen "für Dummys" nahezubringen, was das ist.

Wer den Hintergrund kennen möchte, für den hab ich hier einen ausführlichen Absatz eingefügt. Bitte nicht bashen, weil wir den Vertrag überhaupt verändern haben lassen, ich weiß schon, dass das alles nicht gerade einfacher gemacht hat. Natürlich hatte das auch handfeste finanzielle Vorteile für uns, wir mussten eben abwägen.
Ganz unten fett meine konkreten Fragen.

Zum Hintergrund.
Wir hatten einen üblichen Generalübernehmervertrag mit Zahlungsplan, in dem auch eine ausreichend hohe Schlussrate (8%) vorgesehen war. Im Lauf der Bauphase haben wir aus bestimmten Gründen den Vertrag verändert. Diese Veränderungen stelle ich jetzt mal aufs Wesentliche vereinfacht dar, d.h. vor allem sind bestimmte Gewerke "rausgenommen" worden und z.T. auch vorgezogen (Garagen) und schon früher bezahlt bzw. direkt an die ursprünglich als Subunternehmer geplanten Auftragnehmer bezahlt worden. Koordination und Bauleitung liegt aber weiter ausdrücklich beim GU. Jedenfalls stimmt der Zahlungsplan im Detail nicht mehr 100%ig und jetzt haben wir unseren GU angesprochen, dass wir natürlich trotzdem noch eine gewisse Schlussrate einbehalten wollen und wollen uns da konkret mit ihm abstimmen. Vor allem, weil der Teil ohne Schlussrate schon sehr bald erreicht ( = gezahlt) sein wird.
Ursprünglich war die Rate mal 8%, durch unsere eigene "Schuld" ist das so jetzt nicht mehr wirklich möglich/sinnvoll, aber wir würden jetzt noch gern 5% haben. Das ist das, was ich als Empfehlung für Bauherren kenne.
Da er ja auch Subunternehmer und Lieferanten bezahlen muss, waren wir schon ein wenig gespannt auf seine Reaktion. Wirklich schlecht gehen kann es ihm IMHO nicht, es gibt die Firma schon viele Jahre (ohne diese Info und gute Erfahrungen anderer hätten wir uns natürlich nicht für die Firma entschieden) und Aufträge haben sie momentan fast mehr als sie bewältigen, aber was ich so mitbekommen habe, bedeutet das eben leider nicht, dass er sehr liquide wäre. (Genauer: Seinen Subunternehmern war der Geldfluss von ihm zu ihnen wohl zu langsam.)
Jetzt hat er uns vorgeschlagen, nicht die kompletten 5% als Schlussrate zu handhaben, sondern für etwas über die Hälfte davon will er uns stattdessen eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen.
Ich zitiere mal sein Mail: "Ich würde Ihnen anbieten bei der nächsten Abschlagszahlung eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu übergeben, sodass die Sicherheit bei der letzten Zahlung bei den gewünschten ...€ liegt."
Vermutlich könnten mein Mann und ich aus dem Vertrag heraus auf die 5% Schlussrate pochen, aber wir wünschen uns natürlich eine einvernehmliche Lösung mit dem GU und keinen "Krieg" - Wenn der GU seine Lieferanten nicht mehr bezahlen kann oder bei unserem Haus "spart", haben wir ja auch nichts gewonnen.

Ich verstehe nicht, wer da für was bürgt. Wir kriegen wohl die Bürgschaft (also ein Recht auf irgendwas), d.h. jemand bürgt für ihn, eine Versicherung oder Bank? Aber das Geld müssten wir trotzdem zu dem Zeitpunkt der Abschlagszahlung an ihn bezahlen?
Eigentlich wollen wir ja Geld einbehalten, damit er im Fall von Mängeln oder ausstehenden Dingen noch genügend "Motivation" hat, das zeitig fertigzustellen.
Was ich so über Vertragserfüllungsbürgschaft gelesen habe, geht es eher darum, bei Insolvenz der Baufirma abgesichert zu sein.
Also meine wesentlichen Fragen sind:
1.) Zum Zeitpunkt der "verbürgten" Rechnungsstellung/Abschlagszahlung, von wen an wen fließt Geld?
2.) Wäre diese Vertragserfüllungsbürgschaft in unseren Händen im Fall von Mängeln o. Verzögerungen ein Druckmittel gegenüber dem GU?
3.) Wer ist der Bürge und in welchem Fall zahlt dieser Bürge an wen Geld?


Tausend Dank für eure Mühen.

willWohnen
 
T

toxicmolotof

3) Bank oder Versicherung, an Euch auf erstes Anfordern, sofern die Bürgschaft dies auch vorsieht. (Achtung, Teufel steckt im Detail der Bürgschaftsformulierung.
 
W

willWohnen

@toxicmolotow Hallo, danke für deine Antwort.
Also im Bestfall, falls die Bürgschaft das vorsieht, könnte ich am Ende vom Hausbau sagen, also hier sehe ich größere Mängel, den Wert in Geld hol ich mir von der Bürgschaft wieder und die Bank/Versicherung muss dann zusehen, wie sie das Geld von der Baufirma wiederbekommt? Wenn die Mängel behoben worden sind, müsste ich das Geld zurückzahlen - äh, entweder an die Bank... oder die Firma...??
 
T

toxicmolotof

Ja, so in der Art läuft das dann, das sollte aber immer das letzte Mittel sein. An die Firma. Der Bürge hat zunächst nichts mit der Forderung und der Mängelbeseitigung am Hut.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

"Ich würde Ihnen anbieten bei der nächsten Abschlagszahlung eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu übergeben, sodass die Sicherheit bei der letzten Zahlung bei den gewünschten ...€ liegt."
Nur so für mich gefragt ...

... ist es für eine Vertragserfüllungsbürgschaft nicht ein wenig spät? Was bezweckst Du überhaupt mit dem Einbehalt der Schlussrate, deren Begleichung doch sicher (vertraglich) an bestimmte Bedingungen geknüpft ist?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

willWohnen

Hallo,
also ob es für die Vertragserfüllungsbürgschaft zu spät ist, kann ich erst beurteilen, wenn ich sie verstanden habe.

Na, die Schlussrate, die gibts doch erst nach der Schlussabnahme. Und die Schlussabnahme gibt man erst, äh, "ab", wenn alles ok ist. Also vor meinem inneren Auge latsche ich mit meinem baubegleitenden Sachverständigen noch mal durchs ganze Haus und schau, ob alles was vereinbart war, umgesetzt ist und ob die Umsetzung ok ist. Und wenns nicht ok ist, dann verlangt man Nachbesserung oder Fertigstellung und behält solange die Schlussrate ein. (Oder einen Teil davon? Je nach Höhe der Mängel?)
Wenn die Schlussrate zu klein ist, dann könnte es passieren, dass die Baufirma sich sagt, na ja, auf anderen Baustellen verdiene ich mehr bzw. die Nachbesserung kommt mich teurer als der Betrag der Schlussrate überhaupt ist, soll der Bauherr mit seinen restlichen Wünschen bleiben, wo der Pfeffer wächst.
N'est-ce pas?

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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