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ᐅ Vertragserfüllungsbürgschaft in Kombi mit Schlussrate


Erstellt am: 28.05.15 17:54

willWohnen29.05.15 18:49
Hallo,

ich danke euch für eure Beiträge.
Ich sehe schon, wir müssen genau nachfragen, was für eine Bürgschaft ihm vorschwebt und wir brauchen dazu die schriftlichen Bedingungen, die unterschrieben würden.
Ich brauche heute erst mal einen Abend ohne Haus, mal abschalten. Ich hoffe, wir kommen am Wochenende dazu uns das hier noch mal durchzulesen und uns abzusprechen, wie wir da weiter auf den GU zugehen.
Aber wir müssen noch diverse Fliesen abholen, Fotos im Haus von der Fußbodenheizung machen, Bestellungen tätigen, Rechnungen einreichen... ääääächz.... Danach bin ich wieder froh, wenn ich an meiner Arbeitsstelle sitze und was anderes machen muss.

Aber immer her, wenn noch jemand was zum Thema schreiben möchte, ich lese mir das (irgendwann ) alles durch!!!

Grüße
willWohnen08.06.15 16:54
Hallo,

inzwischen haben wir die Vertragsänderungen abgeschlossen.

Wir waren einverstanden mit der Bürgschaft, haben aber zu diesem Zeitpunkt parallel noch einige Sachen mit aufnehmen lassen. Zwei Sachen waren uns jetzt wichtiger als die Details zu der Bürgschaft: Es steht jetzt explizit drin, dass die Schlussrate erst nach der Schlussabnahme zu zahlen ist, und dass bei Mängeln Teile der Schlussrate von uns einbehalten werden können. Außerdem konnten wir noch explizit einfügen, dass die Baufirma trotz der letzten Vertragsänderungen für die Leistungen Heizung/Sanitär über eine andere Firma (die ursprünglich noch direkt Subunt.) war, einsteht, falls diese Firma hops geht.
Insofern kann ich nach wie vor niemandem diese Bürgschaft ganz detailliert erklären.
Es scheint sich aber um ein Mischprodukt zu handeln: ""Diese Bürgschaft dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung und die vertragsgemäßen Mängelansprüche sicherzustellen."

Danke für eure Unterstützung und viele Grüße
ypg08.06.15 20:47
willWohnen schrieb:
Es steht jetzt explizit drin, dass die Schlussrate erst nach der Schlussabnahme zu zahlen ist, und dass bei Mängeln Teile der Schlussrate von uns einbehalten werden können.

Ich hoffe, es gibt keinen Passus, der Euch verbietet, in das Haus zu ziehen, bevor nicht 100% bezahlt ist.
willWohnen08.06.15 21:55
Hallo, ne, gibts explizit jedenfalls nicht. Baugesetzbuch kommt halt zum Tragen. Wenn die Schlussabnahme verweigert wird, darf man m.W. nicht einziehen. Bei geringfügigen protokollierten Mängeln bei erfolgter Schlussabnahme wohl schon. Zum Glück werden wir nicht aus einer Mietwohnung geschmissen, von daher wäre es zwar ärgerlich, nicht einziehen zu können, aber wir können das eher aussitzen als viele andere. Bei Mängeln werden ja auch Fristen für die Behebung gesetzt.
Da wir auch laufend mit einem Bausachverständigen wichtigere Schritte überwachen und jetzt da auch eine Sache direkt nachbessern lassen, dürften sich am Ende zumindest nicht tausend Sachen summieren. Heizung/Lüftung/Bäder/Bodenbeläge kommen halt noch. Also kann schon noch einiges schiefgehen.
bürgschaftschlussabnahmevertragsänderungenschlussrateheizung