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ᐅ Bauverzögerungsanzeige - Wer muss wie informiert werden?


Erstellt am: 09.03.15 15:27

R
rayman
09.03.15 15:27
Hi,

wenn aufgrund Nachtfrost (oder generell Witterungsbedingt)
diverse Arbeiten nicht durchgeführt werden können
und es so zu eine Verzögerung der Garantierten Bauzeit kommt,

Muss der Bauträger den Bauherren darüber schriftlich informieren?
Wer muss noch informiert werden? das Bauamt?

Wo könnte man als Bauherr sich informieren,
ob der BT eine Bauverzögerungsanzeigen gemacht hatte? (...außer beim BT selbst


danke und grüße!
Rayman
N
nordanney
09.03.15 15:42
Ist es denn klar, dass die Euch garantierte Bauzeit nicht eingehalten werden kann? Woher wisst Ihr das?
Dem Bauamt ist es egal, wann gebaut wird. Es ist niemand zu informieren. Im Zweifel dauert das Bauvorhaben so lange, bis die Baugenehmigung abgelaufen ist
V
Voki1
09.03.15 21:14
Im Grunde ist es wirklich unerheblich. Die allermeisten Verträge sehen eine Verzögerung für Schlechtwetterperioden vor, geht auch gar nicht anders (es sei denn, man baut die Häuser in "Zelten"). Wenn das bei Euch auch so ist, so ist es doch vollkommen egal, ob Ihr eine Anzeige hierüber erhaltet oder auch nicht. An der Verzögerung ändert sich dadurch gar nichts.

Natürlich ist auch hier Kommunikation alles, weil Ihr Euch mittels einer Bauverzögerungsanzeige auf den späteren Einzug vorbereiten könnt. Ich würde Euren vom Bauträger eingesetzten Bauleiter anrufen.
S
Stefan Ruhnau
20.03.15 15:00
Hallo, ich gehe auch davon aus das es eine Schlechtwetter Klausel gibt. Es kommt auch darauf an was ihr für einen Vertrag habt. Baudienstleistung oder Werkvertrag? Im Werkvertrag muss der Bauleiter oder der Unternehmer Schlechtwetter anzeigen. Die Schlechtwetter Meldung muss dokumentiert werden. In der Regel über den Wetterbericht der nächst gelegenen Wetterstation. Der Vertragspartner, also Bauherr, muss über die Schlechtwetter,Lesung informiert werden da diese Zeit an die Bauzeitengarantie angehangen werden kann.
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