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ᐅ Grenze des Bebauungsplan überschreiten

Erstellt am: 07.12.14 00:00
R
Renozz.84
E
E.Curb
11.12.14 10:59
Bauexperte schrieb:
ich finde nämlich nicht, daß die beiden Foren miteinander verglichen werden können.
Grüße, Bauexperte

jepp, da bin ich Deiner Meinung
Y
ypg
11.12.14 14:17
Bauexperte schrieb:
Hallo,


Du hast mir die Antwort vorweg genommen; ich finde nämlich nicht, daß die beiden Foren miteinander verglichen werden können. Jedenfalls nicht, solange ich noch ein Wörtchen mitreden darf

Grüße, Bauexperte

Off Topic: das Grüne ist für einen Laien die reine Vorführung und Erniedrigung!
R
Renozz.84
11.12.14 20:21
E.Curb schrieb:



Aber verstehen tu ich's immer noch nicht. Das vorhandene, eingemessene Grundstück liegt zum Teil außerhalb des B-Plans ?
Du willst doch auf dem vorhandenen Grundstück ein zweites Haus bauen ?

Auf dem Vorhandenden Grundstück soll ein zweites Wohngebäude errichtet werden.
Laut Aussage der Sachbearbeiterin ist entweder:
- ein Teil des Grundstücks, nämlich der zum Ortsrand gerichtete, kein Bauland, sprich Acker (nebenan ist tatsächlich Acker...)
- oder die Bebauungsgrenze der Ortschaft läuft über unser Grundstück.

Dagegen spricht der von mir hochgeladene Ausschnitt aus der Bausatzung, hier ist das Grundstück nicht geschnitten.

Ich werde am Wochenende Kartenmaterial scannen und hochladen.
D
DG
11.12.14 21:22
Besorge' Dir die Bodenrichtwertkarte nebst Legende/Erläuterungen. Wenn die Bodenrichtwertzone den betreffenden Bereich als Bauland ausweist und für diesen Bereich Grundsteuer gezahlt wird (Bescheid vom FA checken, für wie viel qm² Bauland Abgaben gezahlt werden!), habt Ihr ein starkes Argument, zu dem es auch entsprechende Urteile gibt.

MfG
Dirk Grafe
grundstückbauland