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ᐅ Schiefe Wände - Preisnachlass?


Erstellt am: 31.07.14 10:21

K
Kisska86
31.07.14 10:21
Tja, Pfusch am Bau ist wohl kaum zu vermeiden. Aber was können wir bei schiefen Wänden machen? Preisnachlass?
Kurzum unser Rohbau ist fertig, das Dach ist gedeckt, der Klinker wurde angefangen. Gestern war der Treppenbauer da und hat eingemessen. Tja, im Bereich der Treppe 4cm Differenz in der Breite... Mist ist das und optisch wird es auch auffallen bei einer geraden Stahlwangentreppe. Ärgert mich, aber ändern kann man es nicht mehr. Hier die Frage: Können wir dafür Geldnachlass verlangen? Wenn ja, wie viel ist denn da so üblich?
W
wadenkneifer
31.07.14 10:43
Moin,

4 cm Abweichung auf welche Länge? Welchen "Bereich der Treppe" meinst Du? Die Deckenöffnung? Hast Du ein Bild/Zeichnung, wie die Stahlwangentreppe da durch läuft? kann mir das mit der sichtbaren Abweichung gerade nicht vorstellen richtig.

Viele Grüße

Michael
W
wadenkneifer
31.07.14 11:05
Ah jetzt hab ich den Grundriss aus dem anderen Faden noch mal herausgesucht. bei der Podest-Treppe fallen 4 cm natürlich auf, wenn die 4cm zwischen den beiden Wänden sind. wo ist der Abstand denn größer? Kann man das evtl. mit einer etwas breiteren ersten Stufe kompensieren? oder leicht schmaler/breiter werdenden Stufen?

4 cm auf ca. 280 cm Länge sollte man ausgleichen können mit der Treppe.
B
Bauexperte
31.07.14 11:46
Hallo,
Kisska86 schrieb:

Tja, Pfusch am Bau ist wohl kaum zu vermeiden. Aber was können wir bei schiefen Wänden machen? Geldnachlass?
Das würde ich jetzt nicht pauschal mit "Pfusch am Bau" betiteln wollen. An der Errichtung eines Einfamilienhaus sind so viele Menschen beteiligt, daß es nur naheliegend ist, daß sich Fehler einschleichen. Die Gretchenfrage lautet, wie wird mit Fehlern umgegangen? Direkt nach Preisnachlass zu rufen, dient sicherlich nicht einem guten Miteinander.
Kisska86 schrieb:

Tja, im Bereich der Treppe 4cm Differenz in der Breite... Mist ist das und optisch wird es auch auffallen bei einer geraden Stahlwangentreppe. Ärgert mich, aber ändern kann man es nicht mehr. Hier die Frage: Können wir dafür Geldnachlass verlangen? Wenn ja, wie viel ist denn da so üblich?
Die entsprechende DIN benennt Toleranzen fast ausschließlich bei den sicherheitsrelevanten Eckpunkten einer Treppe; Steigung, Auftritt und Laufbreite.

Wie schmal ist denn die schmalste Stelle/Stufe? Und welche Lösungsansätze benennt der Treppenbauer?


Grüße, Bauexperte
D
Dindin
31.07.14 11:56
Es gibt, wie bei fast allem, auch bei "schiefen" Wänden bestimmte DIN Normen ab wann den eine Wand wirklich als schief gilt.
Wir haben in unserem Neubau auch einige "schiefe" Wände dies sieht man ein einigen Ecken besonders gut jetzt da Fußleisten angebracht sind, allerdings sind die Wände "noch nicht schief genug" laut der Norm so das man dies auch nicht bemängeln kann.
Es hilft aber immer erst einmal mit den Verantwortlichen zu sprechen, eventuell lässt sich ja noch eine Lösung finden so das das ganze nicht mehr auffällt.
W
Wallyfan
31.07.14 13:24
Die Frage, die sich mir stellt, warum habt Ihr als Bauherren die Wände im Rohbau nicht selbst kontrolliert? Dann hätte man die Wand sofort bemängeln können und im Rohbau neumachen können.
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