ᐅ Frage zu Vorfälligkeitsentschädigung
Erstellt am: 15.07.14 21:46
Hallo,
folgende Annahme:
Darlehenssumme: 200.000,- €
eff. Zins: 2,82 %
monatl. Rate: 1.086,- €
Laufzeit + Dauer der Zinsbindung: 20 Jahre (Volltilgung)
Sondertilgung: 5 % p. a. möglich
Tilgungswechsel: 2 x möglich
Beginn: 01.09.2014
Mal angenommen, man leistet nach 12 Monaten eine erste Sondertilgung von 10.000,- €. Dadurch verkürzt sich ja die Laufzeit des Kredits (z. B. 31.05.2033 statt 30.09.2034).
a)
Wird dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
b)
Wie wird die berechnet? Betrachtet man den neuen Stichtag (31.05.2033), an dem der Kredit nun enden wird und berechnet von der Restschuld, die zu diesem Zeitpunkt laut tilgungsplan noch bestanden hätte, 1 %?
Z. B. 17.255,- € = 172,- €?
c)
Wenn ich nach weiteren 12 Monate noch eine Sondertilgungen von 10.000,- € tätigen würde, dann verkürzt sich ja die Laufzeit nochmal (Ende nun am 31.03.2032). Erfolgt die 1-%ige Berechnung von der Restschuld des ursprünglichen Tilgungsplans bei Kreditvertragsabschluss, oder von der Restschuld des neuen Tilgungsplans (aufgrund der vorherigen Sondertilgung).
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
Gruß,
Volkmann
folgende Annahme:
Darlehenssumme: 200.000,- €
eff. Zins: 2,82 %
monatl. Rate: 1.086,- €
Laufzeit + Dauer der Zinsbindung: 20 Jahre (Volltilgung)
Sondertilgung: 5 % p. a. möglich
Tilgungswechsel: 2 x möglich
Beginn: 01.09.2014
Mal angenommen, man leistet nach 12 Monaten eine erste Sondertilgung von 10.000,- €. Dadurch verkürzt sich ja die Laufzeit des Kredits (z. B. 31.05.2033 statt 30.09.2034).
a)
Wird dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
b)
Wie wird die berechnet? Betrachtet man den neuen Stichtag (31.05.2033), an dem der Kredit nun enden wird und berechnet von der Restschuld, die zu diesem Zeitpunkt laut tilgungsplan noch bestanden hätte, 1 %?
Z. B. 17.255,- € = 172,- €?
c)
Wenn ich nach weiteren 12 Monate noch eine Sondertilgungen von 10.000,- € tätigen würde, dann verkürzt sich ja die Laufzeit nochmal (Ende nun am 31.03.2032). Erfolgt die 1-%ige Berechnung von der Restschuld des ursprünglichen Tilgungsplans bei Kreditvertragsabschluss, oder von der Restschuld des neuen Tilgungsplans (aufgrund der vorherigen Sondertilgung).
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
Gruß,
Volkmann
D
Doc.Schnaggls15.07.14 21:52Hallo,
a) keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vertraglich geregelten Sondertilgungen. Diese sind in Deine Konditionen mit eingerechnet.
b) & c) Du zahlst (außer bei Tilgungswechsel) für die gesamte Festzinslaufzeit die gleiche Rate. Durch Sondertilgungen erhöht sich der Tilgungsanteil und verringert sich der Zinsanteil. Die absolute Ratenhöhe hingegen bleibt gleich.
Grüße,
Dirk
a) keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vertraglich geregelten Sondertilgungen. Diese sind in Deine Konditionen mit eingerechnet.
b) & c) Du zahlst (außer bei Tilgungswechsel) für die gesamte Festzinslaufzeit die gleiche Rate. Durch Sondertilgungen erhöht sich der Tilgungsanteil und verringert sich der Zinsanteil. Die absolute Ratenhöhe hingegen bleibt gleich.
Grüße,
Dirk
Volkmann schrieb:
a)
Wird dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?Nein.
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?Ja. 😉
MfG
Dirk Grafe
Super! Dann kann ich also immer 5 % Sondertilgung machen, ohne auf was zu achten wegen Laufzeitverkürzung und Vorfälligkeitsentschädigung. (....nehme jetzt den anderen Dampfer. :-) ).
Das Gleiche gilt auch, wenn ich einen Tilgungswechsel mache, indem ich die Rate erhöhe? Dann bin ich ja auch schneller durch und muss keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Das Gleiche gilt auch, wenn ich einen Tilgungswechsel mache, indem ich die Rate erhöhe? Dann bin ich ja auch schneller durch und muss keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
D
Doc.Schnaggls15.07.14 22:02So ist es.
Jetzt hast Du den richtigen Dampfer erwischt! 🙂
Jetzt hast Du den richtigen Dampfer erwischt! 🙂
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