ᐅ Frage zu Vorfälligkeitsentschädigung
Erstellt am: 15.07.14 21:46
Volkmann15.07.14 23:06
Bedankt! :-)
HilfeHilfe16.07.14 07:35
:p@klblb
und das nur wenn die Bank zustimmen würde. Man hat kein Recht bei Lottogewinn ein Darlehen abzulösen :p
Vorzeitig ablösen ist nur zB bei Verkauf möglich.
Ansonsten TOP Antwort von Doc
und das nur wenn die Bank zustimmen würde. Man hat kein Recht bei Lottogewinn ein Darlehen abzulösen :p
Vorzeitig ablösen ist nur zB bei Verkauf möglich.
Ansonsten TOP Antwort von Doc
K1300S18.07.14 13:52
Außerdem kann eine maximale Obergrenze für Sondertilgungen (z. B. 50 %) vereinbart sein.
Viel Glück
K1300S
Viel Glück
K1300S