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ᐅ Einfamilienhaus für zwei Familien Trennung nach Geschossen Erfahrungen?

Erstellt am: 08.04.26 07:45
M
mmyellow
Hallo zusammen,

wir stehen aktuell am Anfang eines Bauprojekts in Ludwigsburg (Baugebiet Sonnenberg Süd-West) und möchten uns frühzeitig Feedback zur Grundstückswahl und zum grundsätzlichen Konzept einholen.

Die Grundstücke werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben (max. 3 Wünsche möglich, Auswahl nicht garantiert). Wir haben aktuell 4 mögliche Grundstücke in der engeren Auswahl und müssen diese priorisieren.

Bebauungsplan / Einschränkungen

Größe des Grundstücks: ca. 440 – 525 m²
Hang: nein (relativ eben)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse
Bauweise: offene Bauweise, Einzelhäuser bzw. Doppelhäuser zulässig
Dachform: Flachdach (max. 3° Neigung, vorgegeben)
Maximale Höhe: ca. 9 m bis Attika
Besonderheiten:
• Dachbegrünung vorgeschrieben
• PV-Anlage vorgesehen / sinnvoll integrierbar
• keine Tiefgarage erlaubt

Anforderungen der Bauherren

Geplant ist kein klassisches Einfamilienhaus, sondern:

Ein Einfamilienhaus mit Nutzung durch zwei Familien, getrennt nach Geschossen

(telefonisch und vorläufig auch vom Baurecht bestätigt, finale Rückmeldung steht noch aus)

Konzept:
• EG: ca. 140–160 m² + Garten
• OG: ca. 150–160 m²
• Ziel: langfristige Nutzung, kein Investment
• eher moderne, klare Architektur (Flachdach ist ohnehin vorgegeben)

Haushalte:
• zwei Familien (jeweils Anfang 40, jeweils mit Kind)

Weitere Anforderungen:
• möglichst ruhige Lage im Baugebiet (kein Durchgangsverkehr)
• gute Ausrichtung (Garten idealerweise Süden)
• praktikable Zufahrt / Stellplatzlösung (2 Garagen + 2 Carports angedacht)

Hausentwurf / Stand heute

Von wem stammt die Planung:
aktuell Do-it-yourself / Konzeptphase

Was ist noch offen:
• Bauweise (Fertig vs. Massiv, Holz vs. Beton)
• Grundrisse
• Keller (teilweise vs. voll)

Unsere Fragen an euch

Welche Grundstücke würdet ihr in einem solchen Baugebiet grundsätzlich bevorzugen (Ruhe, Lage, Ausrichtung)?
Gibt es aus eurer Erfahrung „typische Fehler“ bei der Grundstücksauswahl, die man erst später merkt?
Wie kritisch seht ihr das Konzept „zwei Familien in einem Einfamilienhaus nach Geschossen“ aus praktischer Sicht (Schallschutz, Alltag, Nutzung)?
Worauf würdet ihr bei der Platzierung von Garage/Carport und Zugang besonders achten?

Wir sind bewusst noch früh in der Planung und offen für ehrliches Feedback.
Das Konzept ist aktuell noch in Abstimmung, insbesondere auch hinsichtlich einer passenden zweiten Familie, falls sich jemand in einer ähnlichen Situation befindet oder mehr Infos will, einfach "Sonnenberg Süd-West" googlen, freuen wir uns über Austausch.
Vielen Dank euch!

Viele Grüße
Richard

M
mmyellow
29.04.26 04:43
Kurzes Update, ich habe mittlerweile die Rückmeldung der Stadt bekommen. Damit sind die zwei offenen Punkte aus meinem letzten Post im Grunde beantwortet.

...ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt.
Das bedeutet: Hauptanlagen beinhalten Terrassenflächen und Garage, die ans Gebäude gebaut sind (Haupt-GRZ 0,4). Zulässig sind Nebenanlagen bis zu 50 % (+0,2 der Haupt-GRZ) also insgesamt beträgt dann die GRZ 0,6.

Heißt für mich: Die +50 % nach §19 BauNVO für Nebenanlagen gelten. Es gibt also etwas mehr Spielraum als gedacht, das Thema ist damit kein Showstopper mehr, bleibt aber durch Stellplätze und Baukörper weiterhin eng für 4 Stellplätze

die Baustruktur des gesamten Baugebiets soll auch im neuen Bauabschnitt beibehalten werden, d.h. Einfamilienhäuser und/oder Doppelhäuser zulässig sind.
In einem Einfamilienhaus ist eine weitere Einliegerwohnung (ELW) mit separatem Zugang möglich.
Sollten zwei eigenständige Familien je eine Wohnung beziehen, erfolgt die Beurteilung nach dem baurechtlich erforderlichen Stellplatzschlüssel. Abweichend zu § 37 (1) LBO sind bei Einzelhäusern („freistehendes Einfamilienhaus“) und Doppelhaushälften pro Wohnung mindestens 2 Stellplätze nachzuweisen.
Pro Einzelhaus oder Doppelhaushälfte mit ELW sind 3 Stellplätze nachzuweisen. „Gefangene“ Stellplätze können angerechnet werden.

Zwei gleichwertige Wohneinheiten im Sinne eines klassischen Zweifamilienhauses sind damit so nicht vorgesehen.

Zur Partnersuche:
Ich hatte zwischenzeitlich zwei konkrete Familien, mit denen wir das Thema durchgespielt haben. Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass es so keinen Sinn macht. Hauptgrund ist die klare Ausrichtung der Stadt auf EFH/DHH und die fehlende Unterstützung für ein klassisches ZFH.

Selbst wenn man das baurechtlich mMh über eine Einliegerwohnung darstellen könnte, bleibt das Thema Eigentum, Aufteilung und langfristige Stabilität für uns zu heikel.

Ich werde trotzdem ein Gebot abgeben.
Wenn ich den Zuschlag bekomme, würde ich aktuell eher in Richtung klassisches EFH (ggf. mit Einliegerwohnung) gehen und das Konzept neu denken.

Dann würde ich das hier nochmal einstellen und euer Feedback einholen.

Kann geschlossen werden...
N
nordanney
29.04.26 07:45
mmyellow schrieb:
Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass es so keinen Sinn macht

Schön, dass ihr jetzt auch zu dem Ergebnis gekommen seid, was wir euch seit sechs Seiten vorbeten.

mmyellow schrieb:
Wenn ich den Zuschlag bekomme, würde ich aktuell eher in Richtung klassisches EFH (ggf. mit Einliegerwohnung) gehen und das Konzept neu denken.

Drücke euch die Daumen, dass es klappt.
11ant29.04.26 13:27
mmyellow schrieb:
Zwei gleichwertige Wohneinheiten im Sinne eines klassischen Zweifamilienhauses sind damit so nicht vorgesehen.

Ich lese aus den zitierten Gedanken des Bebauungsplangebers keine Diskriminierung des klassischen Etagenzweifamilienhauses gegenüber dem Vertikalzweifamilienhaus. Lediglich Dein Konzept des Etagengrundstückes mit einer zweiten Partei, die die Master-Wohneinheit mit einem Flachdachbungalow unterfüttert und diesem eine Noppenplatte für ein Legohaus aufsetzt, scheint mir die Grenze zwischen Schnapsidee und LSD-Trip zu überschreiten und entsprechend wenig Aussicht auf das Finden eines geistesverwandten Mitstreiters zu haben ;-)

So´n Blaubärentüdelkram ist irgendwie nicht meerheizfähig, weisse Bescheid, ne ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
mmyellow
13.05.26 11:55
„Im Bebauungsplan „Sonnenberg Süd-West, 2. Bauabschnitt“ ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt. Das bedeutet: Hauptanlagen beinhalten Terrassenflächen und Garage, die ans Gebäude gebaut sind (Haupt-GRZ 0,4). Zulässig sind Nebenanlagen bis zu 50 % (+0,2 der Haupt-GRZ) also insgesamt beträgt dann die GRZ 0,6.“

Matrose HeinBlöd meldet sich zurück zum Stellplatz-Deckschrubben 😄

Unabhängig davon, ob ich das Grundstück bekomme oder nicht:
Das Thema hat mich inzwischen komplett angefixt und mir schon einige schlaflose Nächte eingebracht.

Ich versuche gerade den Sweetspot zu finden zwischen:

  • 4 Garagen

oder

  • 2 Garagen + 2 Carports

… und vor allem die beste Positionierung dafür.

Ich habe deshalb mal Grundstück 2 vereinfacht dargestellt:

  • blaues Rechteck = Baufenster ca. 13 × 21 m
  • pink = jeweils 3 m Abstand links/rechts
  • türkis = 1 m Abstand zur Straße
  • oben zur Straße ca. 5 m
  • unten zum Garten ca. 7 m

Damit bleiben grob ca. 13 × 15 m sinnvoll nutzbarer Hauptbaukörper übrig.



Jetzt versuche ich gerade die beste Stellplatz-/Garagenlogik zu verstehen.
Mein Ziel ist es, den Sweetspot zu finden, um das möglichst große und gleichzeitig sinnvoll nutzbare Rechteck für das Haus zu bekommen.

GRZ:

  • Hauptanlagen 0,4 = 210 m²
  • Nebenanlagen zusätzlich 0,2 = 105 m²
  • Gesamt theoretisch 0,6 = 315 m²

Die große Frage ist jetzt:
Was ist sinnvoller?

  • „kleinere“ Carports ans Haus zählen zu lassen?
  • oder Garagen?
  • oder möglichst alles freistehend?

Beides komplett an den Hauptkörper anzuhängen scheint eher schwierig zu werden.

Dann kommt noch das Thema Gartenbodenplatte dazu.
Die Gehwege ignoriere ich der Einfachheit halber erstmal.

Ich habe inzwischen mehrere Varianten durchgespielt. Auch bewusst welche, die vermutlich gegen Regeln verstoßen, einfach um die Grenzen besser zu verstehen.

Aktuelle Randbedingungen:

  • Grenzbebauung max. 9 m je Seite
  • insgesamt max. 15 m an allen Grenzen zusammen
  • Höhe max. 3 m
  • Abstand Straße zu Bebauung mindestens 1 m

Auch muss eine Garage nicht zwingend 3 × 6 m sein.
Vielleicht machen:

  • 4 × 6 m
  • 3 × 7,5 m
  • 3 x 9 m
  • oder sogar 4 × 7,5 m

mehr Sinn.

Die Option mit Garage parallel zur Straße habe ich ebenfalls probiert. Da kam aber irgendwie nichts Schönes dabei raus, weil die benötigte Fläche davor zum Rangieren und Einfahren überraschend viel Platz frisst.

Und bevor wir den 11anten im Raum ignorieren 😄
Ja, mir ist bewusst, dass das wirtschaftlich vermutlich völliger Seemannsgarn ist und man für deutlich weniger Geld irgendwo entspannter wohnen könnte.

Aber genau darum geht es hier gerade nicht.

Das Ganze ist für mich aktuell:

  • ein Gedankenspiel
  • eine Machbarkeitsanalyse
  • und ehrlich gesagt inzwischen auch ein kleines Hobbyprojekt geworden 😄

Deshalb müsst ihr mich nicht retten oder darauf hinweisen, dass sich das finanziell vermutlich nicht lohnt. Das ist mir bewusst.

Mich würden wirklich praktische Ideen interessieren.

Aktuelle Fragen:

4 Garagen?
oder 2 Garagen + 2 Carports?
Garagen nebeneinander oder versetzt?
direkt ans Haus oder bewusst freistehend?
auch muss eine Garage nicht umbedingt 3x 6m sein, sondern auch gerne 4x6m , oder 3x 7,5m oder beides 4x7,5m.

Und bevor hier wieder jemand den Käpt’n-Blaubär-Kompass rausholt 😄

Ich bin weder Architekt noch maße ich mir an, einer zu sein. Aber genau solche Themen machen mir Spaß:
Randbedingungen verstehen, selber nachforschen, Varianten durchspielen und versuchen das Puzzle sinnvoll zu optimieren.

Mich würden wirklich praktische Ideen interessieren, wie ihr so ein Grundstück sinnvoll anordnen würdet.
Ihr könnt ja einfach in meine Skizze Rechtecke einzeichnen:

blau = Garage
orange = Carport
grau = Zufahrt 🙂
H
hanghaus2023
13.05.26 12:43
Irgendwie fehlen da die Bilder. 
H
hanghaus2023
13.05.26 12:53
Gibt es einen Bebauungsplan? In Bayern darf man mit dem CP bis 3 m an die Strasse, falls im Bebauungsplan oder einer Satzung nicht anders geregelt.



Doppelhaus mit 7,5 * 11m sollte bewohnbar sein. Wie hoch darf man denn? 
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