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ᐅ Abstandsfläche zum eigenen Feldgrund?


Erstellt am: 20.08.21 07:22

E
Etxis88
20.08.21 07:22
Hallo Zusammen,

ich würde gerne nächstes Jahr mit den Bau eines Einfamilienhaus beginnen.
Das Haus wird am Ortsteilrand (Oberbayern) auf meinen Grundstück in Hanglage gebaut.

Der Feldgrund der an das Grundstück angrenzt gehört mir, ist aber im Außenbereich.

Welche Abstandsflächen muss ich hierbei berücksichtigen? Die gewünschte Bauhöhe wird ca. 10 Meter sein (Boden zu First)
Kann ich hier auch eine Abstandsübernahme machen oder sind hier ggf. andere Richtlinien einzuhalten, wenn man am Ortsrand bauen will?

Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen

Gruß
E
Escroda
20.08.21 09:38
Etxis88 schrieb:

Welche Abstandsflächen muss ich hierbei berücksichtigen?
Die Abstandsflächenregelungen haben sich spätestens zum 1.2.21 in Bayern nochmals verkompliziert, da jede Gemeinde eigene regeln aufstellen kann. Angenommen, dass das bei Dir nicht der Fall ist und die Regeln der BayBO gelten, musst Du bei 10m Gebäudehöhe 4m Grenzabstand halten. Mit einer Abstandsflächenübernahmeerklärung könntest Du bauordnungsrechtlich auch auf der Grenze bauen. Die BayBO unterscheidet hierbei nicht zwischen Außen- und Innenbereich. Ob dies planungsrechtlich möglich ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall, denn die Außenbereichsgrenze muss nicht mit Deiner Grundstücksgrenze übereinstimmen.
M
Myrna_Loy
20.08.21 09:46
Und in manchen Fällen kann das Bauamt auch auf Abstandsflächen zum (eigenen) Außenbereich aufgrund von Ermessensspielraum ganz verzichten. War bei uns so, da eine sinnvolle Bebauung sonst nicht möglich wäre, eine Nachverdichtung im Sinne, der Gemeinde ist und in dem Dorf im Außenbereich in zweiter Reihe nie gebaut werden kann. Da hilft nur eine Bauvoranfrage.
H
hampshire
20.08.21 10:47
Wir mussten Abstandsflächen zu unserem Waldgrundstück prinzipiell einhalten, konnten aber nach Absprache mit dem Bauamt das Baufenster 1m in Richtung Wald schieben und den Carport ausserhalb des ursprünglichen Baufensters errichten. Wir sind mit einer Entwurfsplanung persönlich beim Bauamt vorstellig geworden und haben gemeinsam die Lösung überlegt. Tolle Leute in unserem Kreis, erlauben nicht einfach alles und haben gleichzeitig Interesse am Wohl der Bauherren.
bayboabstandsflächenbauamtgrundstück