Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Garage + Nebenraum > 9m entlang an öffentlicher Straße (in Bayern)


Erstellt am: 16.12.25 10:43

L
Lespaul
16.12.25 10:43
Hallo zusammen,

nach intensiver Recherche im Forum als auch im Netz konnte ich leider keine wirklich aufschlussreiche Information finden. Daher wende ich mich nun an Euch Experten und bitte um Rat.

Wir planen derzeit den Bau eines neuen Einfamilienhauses mit einer Garage + Nebenraum. Es gibt einen alten Bebauungsplan, der allerdings keine "Baugrenzen" im Grundstück vorsieht. Die Garage läuft längsseitig direkt an der Grenze einer öffentlichen Straße (ca. 8m Breite) entlang. Anbindend dazu, leicht nach innen versetzt ein Nebenraum (s. Skizze) sowie direkt hierzu anbindend die Speise (Wohnhaus). Die Länge der grenznahen Bebauung entlang der Straße liegt bei ca. 15,4 m. Die üblich bekannten 9m Grenzbebauung überschreiten wir damit allerdings.

Gilt diese Anforderung mit 9m auch bei Grenzen zu öffentlichen Straßen?

Denn in der bayerischen Bauordnung Artikel 6 - Abs. 2 liest man auch folgendes:
"Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte".

hierzu drei Fragen:
- Gilt das nur für Wohngebäude oder auch für Garagen & Nebenräume?
- Gibt es einen Mindestabstand zur Straße, ähnlich wie es ihn zu Nachbarsgrundstücke gibt (Abstand: 0,4H - aber min. 3m)? Oder kann ich theoretisch mein Haus so nahe an die Grenze setzen, solange die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte noch eingehalten wird (z.B.: Haus 10m Hoch --> 0,4h = 4m // Straßenbreite 6m ... --> Haus dürfte bis 1m zur eigenen Grenze heran gesetzt werden) ?
- Darf ich theoretisch ein Fenster in die straßenseitige Wand der Garage einbauen?

Detaillierter Grundriss eines Hauses mit Garage, Zufahrt zur Straße und Eingängen


Herzlichsten Dank für Euer Feedback!
Viele Grüße
D
derdietmar
16.12.25 13:58
Hallo,

garagen lösen keine Abstandsflächen aus, solange sie kürzer als 9 m (bzw. in Kombination mit Grenzbebauung an anderen Grundstücksseiten 15 m) sind und die mittlere Wandhöhe kleiner 3 m ist. Ansonsten sind sie wie reguläre Gebäude zu behandeln.

Abstandsflächen sind immer senkrecht zur aufgehenden Wand.

Abstandsflächen dürfen auf öffentliches Gelände ragen, solange sie nicht deren Mitte überschreiten. Dein Beispiel mit dem 10 m hohen Haus ist korrekt. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Fensterflächen, wenn nicht sonstige Brandschutz- oder Lärmschutzvorgaben an dieser Stelle gelten.

Solange die Mitte der Straße in deiner Zeichnung nicht überschritten wird, sollte das so zulässig sein (ggf. nochmal die obere, rechte Ecke des Anbaus prüfen). Alle Bauten in dieser Zeichnung gelten nicht als Grenzbebauung, du hättest also sogar noch die vollen 15 m für die anderen Grenzen zur Verfügung.

Problematisch könnte in deiner Planung allerdings die Zufahrt sein, ich kenne Fälle in denen die Gemeinde abgelehnt hat an Kurven Zufahrten zu genehmigen.

Poste doch mal den gesamten Plan, evtl. gibt es noch einer schönere Lösung als deinen Plan.

Viele Grüße
J
JonasKir
27.03.26 16:20
Das 9 m bzw. 15 m Privileg (also keine Abstandsflächen) gilt lediglich für Nebenanlagen, also Garagen, Carports, Gartenschuppen etc...
Es gilt grundsätzlich zu sämtlichen Grundstücksgrenzen, also egal ob Straße, Park oder Nachbar. 
Allein auf die Abstandsflächen bezogen ist die Aussage somit korrekt und die Garage darf auch zur 

ABER es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei Abstandsflächen um ein bauordnungsrechtliches Thema handelt. Nur weil etwas bauordrechtlich erlaubt ist, heißt es nicht, dass es auch bauplanungsrechtlich (also z.B. laut Bebauungsplan oder nach 34 BauGB) zulässig ist. 

Das selbe gilt auch für Frage 2
Auch das Wohnhaus könnte zwar bauordnungsrechtlich bis zur Straße gebaut werden, allerdings gibt es sehr wahrscheinlich eine festgesetzte Baugrenzw oder eine faktische Bauflucht die es einzuhalten gilt. Bauplanungsrechtlich wäre die Errichtung zur Straßenrennen dann wiederum nicht erlaubt.

Bei Frage 3 und den Zufahrt schließe ich mich ebenfalls meinem Vorredner an. Zufahrten im Kurvenbereich werden oft sehr kritisch gesehen.
garagenabstandsflächengrenzbebauungnebenraumgrundstückzeichnung