Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anbau außerhalb der Baugrenze

Erstellt am: 28.04.26 16:31
R
rennschnecke
R
rennschnecke
28.04.26 16:31
Hallo,

wir würden gerne einen Anbau errichten, weil der Eingangsbereich bei uns sehr klein ist. Es soll also als Eingangsbereich (Garderobe etc.) dienen. 
Leider verläuft die Baugrenze genau um das Wohnhaus und Garage. 

Hierzu habe ich dann die Bauaufsichtsbehörde angesprochen. 
Gem. §23 Abs. 3 BauNVO können geringfügige Überschreitungen zugelassen werde. Diese dürfen aber nicht mehr als 1,50m tief sein und die Breite nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Gebäudeseite in Anspruch nehmen. 

Bei einer Gebäudebreite von 11m dürfte der Anbau als lediglich 3,66x1,50m sein. 
Eine Befreiung gem. 31 Abs. 2 BauGB kommt nicht in Frage, weil eine Abweichung „die städtebauliche Ordnung des Plangebietes“ berührt. 

Hat noch jemand eine Idee/Vorschlag/Argumentationshilfe, wie ein Anbau ggf. realisiert werden kann. 
Wir dachten an ca. 5/6x3m. 

Liebe Grüße 
N
nordanney
28.04.26 16:38
rennschnecke schrieb:
Hat noch jemand eine Idee/Vorschlag/Argumentationshilfe, wie ein Anbau ggf. realisiert werden kann. 
Wir dachten an ca. 5/6x3m.

Keine. Wirst mit dem kleinen Anbau leben müssen
M
MachsSelbst
28.04.26 17:03
rennschnecke schrieb:
Wir dachten an ca. 5/6x3m.

18m²? Bei aller Liebe, aber überschreitet "geringfügig" nun wirklich deutlich.
Was euch genehmigt werden würde, sind ja schon knapp 6m², das sollte wirklich reichen...
R
rennschnecke
28.04.26 17:10
Die Maße waren ja erstmal nur ein grober Gedanke. 

Naja, es sind 5,5qm, wenn man da noch die Mauer bzw. Steindicke abzieht, bleibt fast nichts mehr übrig. 
N
nordanney
28.04.26 17:55
rennschnecke schrieb:
Naja, es sind 5,5qm, wenn man da noch die Mauer bzw. Steindicke abzieht, bleibt fast nichts mehr übrig.

Heul leise Chantal ;-)

Dafür könnte die Mauer entfernt werden, die jetzt die Außenmauer bildet. Und 36,5er bedeutet, dass noch immer eine Breite von fast 3m verbleibt bei einer Tiefe von 1,5m (alte Hausmauer weg und dafür die Anbauaußenmauer als Hauseingang). Oder von der Seite. Oder wie auch immer Eure konkrete Situation ist.
11ant28.04.26 19:08
rennschnecke schrieb:
Leider verläuft die Baugrenze genau um das Wohnhaus und Garage.

Das klingt nach einem "nachträglich erstellten" Bebauungsplan. Zeige mal einen aussagekräftigen (d.h. Bilddiagonale etwa 100 m) Ausschnitt daraus.
Hat sich immer noch nicht herumgesprochen, wie unbeliebt man sich mit solchen reinen "Textaufgaben" machen kann ?
Ich fände es eigentlich ein Gebot der Höflichkeit, daß die Fragesteller mit "mein Hauptthread steht hier:" einleiten würden.
Nicht nur, daß selbst ich nicht jedes Mitglieds Threadhistorie auswendig erinnere, sondern die Beitragssuche hier war auch schon mal etwas weniger schlecht.
Einfach mal ein bißchen Bringschuldhaltung der Fragesteller wäre da nicht schlecht.

rennschnecke schrieb:
Bei einer Gebäudebreite von 11m dürfte der Anbau als lediglich 3,66x1,50m sein. [...] Wir dachten an ca. 5/6x3m.

Das ist eine absolut überzogene "Abweichung". Da würde der Bauamtsleiter mildernde Umstände kriegen, wenn er Dich für die Frage durch das geschlossene Fenster würfe. Das Übliche plus 50% sehe ich als alleräußerste Grenze des Einzelfallargumentierbaren - sonst bräuchte man garkeine Regeln. Und Du willst gleich das Dreifache :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
anbaueingangsbereichmauer