ᐅ Schräge Fensterinnenseite und zu niedrige Raumhöhe?
Erstellt am: 10.11.20 07:39
Guten Morgen,
mich würden folgende Fragen interessieren:
1. Läge bereits ein Bau-Mangel vor, wenn ein Generalunternehmer/Baufirma bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus ein Küchenfenster so verbaut, dass innen direkt unter dem Fensterrahmen, wo theoretisch eine Innenfensterbank oder eine Küchenarbeitsplatte verbaut werden könnte, unterschiedliche Höhen (3,5cm links und 4,5cm rechts) entstehen und wodurch eine Schieflage entsteht, d.h. ein Fensterbrett oder eine Arbeitsplatte könnte nur leicht schräg verbaut werden? Gemeint ist der Bereich vom Beginn des Fensterrahmens (Unterseite, innen) bis zum Wandabschluss der Innenwand/Brüstung - also der Bereich, wo beispielsweise die Küchenarbeitsplatte bis unter das Fenster verbaut werden könnte.
(ich habe eine Skizze beigefügt, es geht um den rot markierten Bereich, der sozusagen die "Ablagefläche" unterhalb eines Fensters darstellt, sozusagen die Innenfensterbank)
2. Was bedeutet die Angabe "Brüstungshöhe 1,00m", die bei Grundrissen neben Fenstern manchmal notiert wird? Also von wo (Fensterrahmenunterkante oder Beginn Fensterflügel?) bis wo (Fertigboden? Estrichboden?) wird hier gemessen (innen/außen?)?
3. Angenommen der Estrichboden wurde in dem Haus bereits verlegt. Beim Messen stellt der Bauherr nun fest, dass bereits jetzt (noch ohne Fliesen/Laminat) vom Estrichboden bis zur Raumdecke in allen Räumen 2,47m Raumhöhe vorliegen , jedoch im Grundriss für alle Räume eine "lichte Raumhöhe: 2,50m" angegeben wurde. Würde hier ein Mangel vorliegen?
Ich weiß, es sind spezielle Fragen. Ich konnte nur leider keine Antworten über eine Internetrecherche finden. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn hier jemand die Sachlage bewerten könnte, ggf. auch nur zu einem Teil der Fragen! Danke im Voraus

mich würden folgende Fragen interessieren:
1. Läge bereits ein Bau-Mangel vor, wenn ein Generalunternehmer/Baufirma bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus ein Küchenfenster so verbaut, dass innen direkt unter dem Fensterrahmen, wo theoretisch eine Innenfensterbank oder eine Küchenarbeitsplatte verbaut werden könnte, unterschiedliche Höhen (3,5cm links und 4,5cm rechts) entstehen und wodurch eine Schieflage entsteht, d.h. ein Fensterbrett oder eine Arbeitsplatte könnte nur leicht schräg verbaut werden? Gemeint ist der Bereich vom Beginn des Fensterrahmens (Unterseite, innen) bis zum Wandabschluss der Innenwand/Brüstung - also der Bereich, wo beispielsweise die Küchenarbeitsplatte bis unter das Fenster verbaut werden könnte.
(ich habe eine Skizze beigefügt, es geht um den rot markierten Bereich, der sozusagen die "Ablagefläche" unterhalb eines Fensters darstellt, sozusagen die Innenfensterbank)
2. Was bedeutet die Angabe "Brüstungshöhe 1,00m", die bei Grundrissen neben Fenstern manchmal notiert wird? Also von wo (Fensterrahmenunterkante oder Beginn Fensterflügel?) bis wo (Fertigboden? Estrichboden?) wird hier gemessen (innen/außen?)?
3. Angenommen der Estrichboden wurde in dem Haus bereits verlegt. Beim Messen stellt der Bauherr nun fest, dass bereits jetzt (noch ohne Fliesen/Laminat) vom Estrichboden bis zur Raumdecke in allen Räumen 2,47m Raumhöhe vorliegen , jedoch im Grundriss für alle Räume eine "lichte Raumhöhe: 2,50m" angegeben wurde. Würde hier ein Mangel vorliegen?
Ich weiß, es sind spezielle Fragen. Ich konnte nur leider keine Antworten über eine Internetrecherche finden. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn hier jemand die Sachlage bewerten könnte, ggf. auch nur zu einem Teil der Fragen! Danke im Voraus
zu 1)
Eher nein, ist auch die Frage wie das überhaupt schief sein kann. Vielleicht vermessen?
zu 2)
Ich bin der Meinung das Maß gilt ab dem Fertigfußboden. Viele Beispiele hier im Forum haben aber gezeigt, dass das jeder anders sieht und die Vielfalt recht groß ist
zu 3)
Ja, Deckenhöhe darf ca. 1-2 cm abweichen
Eher nein, ist auch die Frage wie das überhaupt schief sein kann. Vielleicht vermessen?
zu 2)
Ich bin der Meinung das Maß gilt ab dem Fertigfußboden. Viele Beispiele hier im Forum haben aber gezeigt, dass das jeder anders sieht und die Vielfalt recht groß ist
zu 3)
Ja, Deckenhöhe darf ca. 1-2 cm abweichen
Hallo,
zunächst danke für die Antwort.
1) mittels Zollstock und zudem überprüft mit einer Wasserwaage (siehe Foto). Die Baufirma kann doch bestimmt aber nicht einfach schiefe Fensterinnenseite errichten, wie sie möchte, oder?
2) kurze Verständnisfrage: Gemäß Messung vom Estrichboden (wird noch gefliest, d.h. ca. +2cm) sind es bis zum Fensterrahmen 88,5cm. Bis zum Fenster (unten festes Fensterlement, darüber Schwenk-Kipp-flügel) wären es 95cm. Da würden noch einmal 5cm fehlen, was mich verwundert.
3) Ok, es sind jetzt im Moment aber bereits 3cm und das ohne Fertigfußboden, da nur Estrich liegt und die Rohbaudecke (ohne Putz, Tapete, etc.) vorhanden ist. Bedeutet es werden ca. 245cm, anstelle der im Grundriss angegebenen 2,50 lichte Raumhöhe. Das wiederum könnte schon ein Mangel sein, oder?
zunächst danke für die Antwort.
1) mittels Zollstock und zudem überprüft mit einer Wasserwaage (siehe Foto). Die Baufirma kann doch bestimmt aber nicht einfach schiefe Fensterinnenseite errichten, wie sie möchte, oder?
2) kurze Verständnisfrage: Gemäß Messung vom Estrichboden (wird noch gefliest, d.h. ca. +2cm) sind es bis zum Fensterrahmen 88,5cm. Bis zum Fenster (unten festes Fensterlement, darüber Schwenk-Kipp-flügel) wären es 95cm. Da würden noch einmal 5cm fehlen, was mich verwundert.
3) Ok, es sind jetzt im Moment aber bereits 3cm und das ohne Fertigfußboden, da nur Estrich liegt und die Rohbaudecke (ohne Putz, Tapete, etc.) vorhanden ist. Bedeutet es werden ca. 245cm, anstelle der im Grundriss angegebenen 2,50 lichte Raumhöhe. Das wiederum könnte schon ein Mangel sein, oder?
P
Pinky030110.11.20 11:42Wenn auf die Brüstung die Arbeitsplatte kommt, ist es doch egal, ob sie schief ist, oder?
1) Fensterbrett, Arbeitsplatte o.ä. wird schon gerade eingebaut, daher ist es egal ob es schief ist
2) Eine Auslegugn der Brüstungshöhe ist die Absturzhöhe, dann müsstest du von OK Fertigfußboden bis OK Fensterrahmen messen
3) Ja das wäre ein Mangel, aber keiner an dem man etwas ändern kann - das macht es schwierig
2) Eine Auslegugn der Brüstungshöhe ist die Absturzhöhe, dann müsstest du von OK Fertigfußboden bis OK Fensterrahmen messen
3) Ja das wäre ein Mangel, aber keiner an dem man etwas ändern kann - das macht es schwierig
user281 schrieb:
Die Baufirma kann doch bestimmt aber nicht einfach schiefe Fensterinnenseite errichten, wie sie möchte, oder?Fensterinnenseiten werden nicht errichtet. Sie ergeben sich aus dem Mauerwerk.user281 schrieb:
wodurch eine Schieflage entstehtWas ist denn da schief? Ist das Fenster nicht im Lot? Oder ist die Außenwand irgendwie nicht gerade? Das ist nämlich egal, da das Fenster eingekeilt wird. Später gleicht eine Fensterbank jegliche „ Schieflage aus“user281 schrieb:
2. Was bedeutet die Angabe "Brüstungshöhe 1,00m", die bei Grundrissen neben Fenstern manchmal notiert wird?Rohbaumaß: Bodenplatte zum Brüstungsende (genau weiß ich das nicht)user281 schrieb:
Fensterrahmenuser281 schrieb:
Beginn Fensterflügel?)So etwas spielt bei dem genannten „Problem“ keine Rolle: ist dem Maurer oder Planer recht egal, ob Du ein Fenster mit dicker oder dünner Friesdicke nimmst.user281 schrieb:
bis wo (Fertigboden? Estrichboden?) wird hier gemessen (innen/außen?)??user281 schrieb:
Bedeutet es werden ca. 245cm, anstelle der im Grundriss angegebenen 2,50 lichte Raumhöhe. Das wiederum könnte schon ein Mangel sein, oder?Ich denke nicht. In 3 Jahren hat sich der Estrich wieder gesetzt, dann hast Du wieder 3 cm mehr 😉Ähnliche Themen