Hallo,
wir würden gerne einen Anbau errichten, weil der Eingangsbereich bei uns sehr klein ist. Es soll also als Eingangsbereich (Garderobe etc.) dienen.
Leider verläuft die Baugrenze genau um das Wohnhaus und Garage.
Hierzu habe ich dann die Bauaufsichtsbehörde angesprochen.
Gem. §23 Abs. 3 BauNVO können geringfügige Überschreitungen zugelassen werde. Diese dürfen aber nicht mehr als 1,50m tief sein und die Breite nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Gebäudeseite in Anspruch nehmen.
Bei einer Gebäudebreite von 11m dürfte der Anbau als lediglich 3,66x1,50m sein.
Eine Befreiung gem. 31 Abs. 2 BauGB kommt nicht in Frage, weil eine Abweichung „die städtebauliche Ordnung des Plangebietes“ berührt.
Hat noch jemand eine Idee/Vorschlag/Argumentationshilfe, wie ein Anbau ggf. realisiert werden kann.
Wir dachten an ca. 5/6x3m.
Liebe Grüße
wir würden gerne einen Anbau errichten, weil der Eingangsbereich bei uns sehr klein ist. Es soll also als Eingangsbereich (Garderobe etc.) dienen.
Leider verläuft die Baugrenze genau um das Wohnhaus und Garage.
Hierzu habe ich dann die Bauaufsichtsbehörde angesprochen.
Gem. §23 Abs. 3 BauNVO können geringfügige Überschreitungen zugelassen werde. Diese dürfen aber nicht mehr als 1,50m tief sein und die Breite nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Gebäudeseite in Anspruch nehmen.
Bei einer Gebäudebreite von 11m dürfte der Anbau als lediglich 3,66x1,50m sein.
Eine Befreiung gem. 31 Abs. 2 BauGB kommt nicht in Frage, weil eine Abweichung „die städtebauliche Ordnung des Plangebietes“ berührt.
Hat noch jemand eine Idee/Vorschlag/Argumentationshilfe, wie ein Anbau ggf. realisiert werden kann.
Wir dachten an ca. 5/6x3m.
Liebe Grüße
M
MachsSelbst28.04.26 19:12Statt sich zu freuen, dass es eine Ausnahme gibt, wird die genehmigungsfähige Ausnahme als zu gering empfunden... da weiß man gleich in welchem Land man ist.
Man möchte damit schlicht eine Eskalation verhindern, denn wenn jeder immer größere Ausnahmen genehmigt bekommt, braucht es irgendwann gar keine Baugrenzen mehr.
Ich stelle mir das so vor, dass mit dem Anbau auch die Haustüre 1,5m nach vorne wandert, wie sollte es auch sonst sinnvoll funktionieren. Für nen Eingang über Eck ist es zu schmal.
Dann wird der Flur also um knappe 3,5m² vergrößert, die Öffnung für die Haustür kann sogar bleiben, sauber verputzen, in die Nischen links und/oder rechts kommt die Garderobe.
Ob sich der Aufriss für 3,5m² lohnt... ich würde sagen nein.
Man möchte damit schlicht eine Eskalation verhindern, denn wenn jeder immer größere Ausnahmen genehmigt bekommt, braucht es irgendwann gar keine Baugrenzen mehr.
Ich stelle mir das so vor, dass mit dem Anbau auch die Haustüre 1,5m nach vorne wandert, wie sollte es auch sonst sinnvoll funktionieren. Für nen Eingang über Eck ist es zu schmal.
Dann wird der Flur also um knappe 3,5m² vergrößert, die Öffnung für die Haustür kann sogar bleiben, sauber verputzen, in die Nischen links und/oder rechts kommt die Garderobe.
Ob sich der Aufriss für 3,5m² lohnt... ich würde sagen nein.
H
hanghaus202302.05.26 07:12MachsSelbst schrieb:
Ob sich der Aufriss für 3,5m² lohnt... ich würde sagen nein.Wenn man das Vorhaben gleich mit plant, dann wäre das kein Problem gewesen.
Du könntest mal bei der Gemeinde anfragen, wie Sie zur Anwendung des Bauturbos steht. Da es sich bei dem Anbau offensichtlich um Wohnraum handelt, wäre das theoretisch möglich.
Durch den Bauturbo können Befreiungen und Ausnahmen zu Wohnraumschaffung deutlich großzügiger ausgelegt werden. Allerdings muss die Gemeinde hierbei zwingend mitspielen.
Ansonsten könnte man es bei der Befreiung mir den üblichen Argumenten:
Versuche bei deiner weiteren Argumentation der Gemeinde soweit es geht entgegen zu kommen. Beispielsweise Dachbegrünung, evtl. weitere Stellplätze, Entsiegelung anderer Flächen oder ähnliches entgegenzunehmen.
Umso eher wird sie dir bei Befreiungen entgegenkommen können.
Ich habe hierzu einen praktischen Ratgeber für Bauherrren geschrieben (Amazon: Bauantrag abgelehnt?)
Durch den Bauturbo können Befreiungen und Ausnahmen zu Wohnraumschaffung deutlich großzügiger ausgelegt werden. Allerdings muss die Gemeinde hierbei zwingend mitspielen.
Ansonsten könnte man es bei der Befreiung mir den üblichen Argumenten:
- Wohnraumschaffung
- Barrierefreiheit
- weitere Dachflächen füe Photovoltaik etc... versuchen.
Versuche bei deiner weiteren Argumentation der Gemeinde soweit es geht entgegen zu kommen. Beispielsweise Dachbegrünung, evtl. weitere Stellplätze, Entsiegelung anderer Flächen oder ähnliches entgegenzunehmen.
Umso eher wird sie dir bei Befreiungen entgegenkommen können.
Ich habe hierzu einen praktischen Ratgeber für Bauherrren geschrieben (Amazon: Bauantrag abgelehnt?)
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