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ᐅ Einsicht Detail-Zeichnungen vor Vertragsabschluss Hauskauf


Erstellt am: 31.07.15 16:21

BauPaar31.07.15 23:42
Bauexperte schrieb:
Der Notar ist darüber hinaus beiden Parteien verpflichtet. Ein Übervorteilen ist damit ausgeschlossen
theoretisch ja

Wie war das noch mit den Berliner "Mitternachtsnotaren"?

Aber dass es vorher gar keine Details zum Vertrag geben soll, den man unterschreiben soll, kann ich nicht verstehen - sche*ss Verkaeufermarkt...
Voki101.08.15 07:15
Bauexperte schrieb:
Letztlich ist es aber egal, welcher Notar die Personalien bestätigt; mehr ist es nicht

Das ist richtig falsch. Der Notar liest bei der Beurkundung den Kaufvertrag vor und weist (wenn er es richtig macht) auf Ungleichgewichte hin. Er versichert sich, dass die Parteien den Inhalt verstanden haben und beantwortet alle rechtlichen Fragen, die mit den Formulierungen zusammenhängen. Das unterscheidet die Beurkundung von der Beglaubigung, in welcher nur die Personalien bestätigt werden.
catty2203 schrieb:
Mich wundert es nur, dass der Kaufvertrag von einem Notar ist, der wirklich nicht um´s Eck ist.

Häufig "kennen" sich Notar und Verkäufer, insbesondere dann, wenn eine größere Fläche verkleinert werden soll und die Gesamtabwicklung durch einen einzigen Notar erfolgen soll, weil der Verkäufer es so möchte. Im Grunde ist es vollkommen egal, welcher Notar die Abwicklung vornimmt.
BauPaar schrieb:
Aber dass es vorher gar keine Details zum Vertrag geben soll, den man unterschreiben soll, kann ich nicht verstehen - sche*ss Verkaeufermarkt...

Und so schließt sich der Kreis. So funktioniert Marktwirtschaft. Kann der Verkäufer viele Käufer finden, so wird er den bevorzugen, bei dem er ein mögliches Maximum herausholen kann. Das meint aber auch die Komplexität des Käufers. Lehrer, Juristen und anderes "Pack" haben es da manchmal schwerer, weil sie einfach zu viele (gute) (und schlechte) Fragen stellen. Sie sind im Verlaufe der Baumaßnahme einfach schwieriger als diejenigen, die zu allen Dingen schweigen oder sich mit ganz oberflächlichen Antworten zufrieden geben.

Für mich gilt: ich unterschreibe nichts, was ich nicht verstehe oder dessen Tragweite ich nicht erfassen kann. Mag der Verkäufer nicht konkreter und eindeutiger werden, so gibt es mit mir keinen Vertrag und ich betone stets, dass ich diesen Umstand auch fleißig in Wort und Schrift herumerzähle und zwar denen, die es wissen wollen, aber auch denen, die es nicht interessiert.

Wenn er also auf dem Pfad wäre, besch.... zu wollen oder zu übervorteilen, so sollte er sich das im Verlauf der Gespräche gut überlegen. Die schlimmste Version wäre: kein Vertrag und dennoch überall erzählen.

Auch die Käufer haben ein gutes Argument: Geld und Transaktionssicherheit. Es ist dann ein Objekt mehr verkauft und die vorangehenden Gespräche waren nicht nur Kosten.

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, sondern verhandelt ausgewogen und vollständig. Habt Ihr ein schlechtes Gefühl, dann macht den Vertrag nicht, sondern seht Euch anderweitig um.
Bauexperte01.08.15 08:23
Voki1 schrieb:
Das ist richtig falsch. Der Notar liest bei der Beurkundung den Kaufvertrag vor und weist (wenn er es richtig macht) auf Ungleichgewichte hin. Er versichert sich, dass die Parteien den Inhalt verstanden haben und beantwortet alle rechtlichen Fragen, die mit den Formulierungen zusammenhängen. Das unterscheidet die Beurkundung von der Beglaubigung, in welcher nur die Personalien bestätigt werden.
So ähnlich habe ich das - wenn auch verkürzt - geschrieben:

Der Notar ist darüber hinaus beiden Parteien verpflichtet. Ein Übervorteilen ist damit ausgeschlossen

Kleine Anmerkung am Rande: wenn der Notar erst im Notartermin die Inhalte des Vertrages erklärt, kommt es wahrscheinlich nicht zur Unterschrift; so viel Zeit ist überhaupt nicht gegeben. Insofern sollte die 14-tägige Frist, in welcher der Käufer den Vorentwurf prüfen kann, auch wirklich zur Klärung der Formulierung genutzt werden. Auch dafür steht der Notar zur Verfügung

Grüße, Bauexperte
Bieber081512.08.15 23:17
Bauexperte schrieb:
Der Notar ist darüber hinaus beiden Parteien verpflichtet. Ein Übervorteilen ist damit ausgeschlossen
Essollte hier noch mal klipp und klar festgestellt werden, dass ein Übervorteilen einer Seite selbstverständlich auch mit einem notariell beglaubigten Vertrag passieren kann!

Aber wenn vor dem Abschluss nicht alle Details klar sind, dann stellt sich die Frage m.E. eh nicht. Denn dann wird nicht unterschrieben. Es gibt auch seriöse Bauunternehmer/Bauträger/Verkäufer. Ansonsten ist der vorgelegte Vertrag vor der Unterschrift zu prüfen: vom Fachmann, den man selbst beauftragt hat und bezahlt (wenn man nicht jemanden kennt ...).
Bauexperte13.08.15 23:27
Guten Abend,
Bieber0815 schrieb:

trotzdem sollte hier noch mal klipp und klar festgestellt werden, dass ein Übervorteilen einer Seite selbstverständlich auch mit einem notariell beglaubigten Vertrag passieren kann!
Nein!

Und sollte ein Notar dann doch einmal einen schwachen Moment haben - ich könnte mir vorstellen, daß ausschließlich finanzielle Anreize ihn wanken lassen könnten - dann sollte sich das relativ leicht nachweisen lassen. Im Übrigen dürfte dann dieser Notar die längste Zeit unter diesem Berufsstand tätig gewesen sein ... ob es das wert ist?

"I. Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars
1.1. Der Notar ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher Beteiligten.

1.2. Der Notar hat auch bei der Beratung und der Erstellung von Entwürfen sowie Gutachten auf einseitigen Antrag seine Unparteilichkeit zu wahren. Dasselbe gilt für die gesetzlich zulässige Vertretung eines Beteiligten in Verfahren, insbesondere in Grundbuch- und Registersachen, in Erbscheinsverfahren, in Grunderwerbsteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer-Angelegenheiten sowie in genehmigungsverfahren vor Behörden und Gerichten.



Grüße, Bauexperte
Voki114.08.15 07:38
Liege Bauexperte, Du interpretierst das falsch.

Selbstredend sind ungünstige Verträge vor jedem Notar vereinbarungstauglich. Der Notar ist gerade nicht Partei, also auch nicht Partei des sichtbar Benachteiligten. Seine Aufgabe ist allerdings, auf solche ungünstige Situationen hinzuweisen und die Benachteiligung erkennbar zu machen. Wenn dann gleichwohl unterzeichnet werden soll, dann wird er den Vertrag zur Durchführung bringen.

Seine Aufgabe besteht mithin in der Rechtsberatung der Beurkundungsparteien. Dieses schließt die Beantwortung von Rechtsfragen, insbesondere der Rechtsfolgen des abzuschließenden Vertrages ein.

Man kann damit sehr wohl einen für sich ungünstigen Vertrag abschließen und das kommt auch täglich vor. Vornehmlich dann, wenn bei den Erwerbern ein großes Kaufverlangen vorhanden ist und die Ohren für gut gemeinte Ratschläge verschlossen sind. Zudem dann, wenn Unsicherheit in der Verhandlungsführung besteht (was meistens der Fall ist) und sich die "normalen" Personen schon das Nachfragen während des Beurkundungstermins nicht mehr trauen, von einer Nichtunterzeichnung mal ganz abgesehen.

Aus diesem Grund hat der Notar den Beteiligten zwei Wochen Zeit zur Prüfung einzuräumen. Gerade diese Zeit soll den unerfahrenen Beteiligten ein Nachhaken bei Fragen noch VOR dem Termin ermöglichen und diesen gar nicht in die druckvolle Unterzeichnungssituation bringen, wenn ein Entwurf deutliche Nachteile in sich birgt.

Eigentlich ganz einfach.
notarvertragbeurkundungunterschrift