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ᐅ Kaufvertrag für Grundstück, Anzahlung

Erstellt am: 25.06.15 18:47
D
daytona
D
daytona
25.06.15 18:47
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor dem Abschluss des Kaufs eines Grundstücks. Wir würden jedoch das Grundstück gern in 2 Raten zahlen. Die Erste ca. 60% jetzt und die Letzte zum Jahresende. Grund, wir würden gern das Grundstück "sichern" und Kredit wollten wir nicht nehmen da am Jahresende die Restsumme zinsfrei vorhanden wäre.
Die Frage nun, macht das Sinn? Wie ist das mit den Eigentumsverhältnissen? Bauen kann man dann erst wenn komplett bezahlt oder? Wie ist das mit einem Zugang zum Grundstück für den Planer, Architekten etc?
Im Kaufvertrags-Entwurf steht die Fläche als ca. Angabe, der Preis aber exakt auf die Fläche die wir einmessen lassen wollen. Die exakte Vermessung liefert das genaue Ergebnis wobei mehr Fläche auch nachvergütet werden muss, Mindermenge jedoch nicht...?!?!

Danke und Grüße
B
Bieber0815
25.06.15 20:37
daytona schrieb:
Die Frage nun, macht das Sinn?
Was sagt der Verkäufer zu dieser Idee?
H
hbf12
25.06.15 20:42
Die Frage ist doch einfach, macht der Verkäufer dass mit?

Wenn nicht, braucht Ihr überhaupt nicht drüber nachzudenken.

Einfach einen Kredit für die 40% aufnehmen mit Option in sofort voll zu tilgen am Jahresende wenn Ihr das Geld habt, sollte das einfachste sein und Ihr werdet sofort ins Grundbuch eingetragen und alles ist erledigt.
D
daytona
25.06.15 21:46
Der Verkäufer würde mitmachen, ist Privatperson und recht zugänglich.
Lassemann25.06.15 23:26
Zwischenfinanzierung suchen. Eine gute Hausbank ist auch gut für eine Zwischenfinanzierung ohne Grundbucheintrag, sofern es sich nicht um sehr hohe Beträge handelt und Konto bisher solide geführt.
H
HilfeHilfe
26.06.15 07:19
daytona schrieb:
Der Verkäufer würde mitmachen, ist Privatperson und recht zugänglich.

ja dann verstehe ich die Frage nicht. Sowas ist eine Hausaufgabe für euren Notar. Kaufpreiszahlung in 2 Rate zu 2 Terminen.

Ich weiß nur nicht wie es mit der Eigetumsumschreibung im Grundbuch läuft. Denke nach Vollzahlung. Weiß aber auch der Notar
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