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ᐅ Bauland mit verschütteten Altkeller

Erstellt am: 10.05.15 18:13
G
globetrotter
G
globetrotter
10.05.15 18:13
Hallo zusammen,

mittlerweile haben wir das in dem https://www.hausbau-forum.de/threads/3-geschossig-nach-34-baugb-gerechtfertigt.12413/ erwähnte Grundstück reserviert und beschäftigen uns intensiver mit dem Bau des 3- Geschössers (dazu aber in einem anderen Thread mehr).
Die Wohnungsgesellschaft, von der wir das Grundstück kaufen würden, hat ein Mehrfamilienhaus, was darauf stand, abreißen lassen. Dabei ist auch der Keller ausgehoben und wieder verfüllt wurden. Die Mauern (ich nehme mal an die Außen, oder alle tragenden?) waren allerdings nicht Bestandteil und blieben wahrscheinlich erhalten. Käufer anderer Grundstücke, deren Abriss der darauf sich befindenden Häuser damals auch mit in Auftrag gegeben wurden, hatten bereits die Überraschung erlebt, dass einiges an Bauschutt dort abgelagert wurde. Deshalb hat sie uns zu einem Bodengutachten (bzw. Schürfgutachten => was ist das?) geraten (auch bereits in der jetzigen Reservierungsphase).
Was ist bei diesem zu beachten. Soweit ich gelesen habe ist bei einem normalen Baugrundgutachten nicht unbedingt ein Altlastengutachten mit enthalten. Das wäre in dem Fall aber sicher auch sinnvoll, richtig? Dies ist hier generell empfehlenswert, auch da der Arsen und Schwermetallgehalt aufgrund des Altbergbaus häufiger erhöht ist.
Wir haben bis jetzt natürlich noch keine (konkreten) Vorstellungen, wo genau unser Haus stehen wird (aber ziemlich genau, da wir an das auf dem Nachbargrundstück stehende Mehrfamilienhaus direkt anbauen sollen). Macht es Sinn, dieses erst zu klären, um genau an deren Umriss dann die Bohrungen vornehmen zu lassen, oder kommt es letztlich auf den genauen Meter dann doch nicht an, und wir könnten dies bereits in Auftrag geben.
Zu dem Nachbargrundstück die nächste Frage. Soweit ich mich belesen habe, muss man bei einer Grenzbebauung die Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstückes erhalten. Ist die auch in unserem Fall einzuholen, auch wenn die Stadt (ohne Bebauungsplan) die geschlossene Bauweise vorschreibt?

Vielen Dank vorab.
D
DG
11.05.15 10:03
globetrotter schrieb:
Zu dem Nachbargrundstück die nächste Frage. Soweit ich mich belesen habe, muss man bei einer Grenzbebauung die Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstückes erhalten. Ist die auch in unserem Fall einzuholen, auch wenn die Stadt (ohne Bebauungsplan) die geschlossene Bauweise vorschreibt?

Nein. Wenn die Stadt die geschlossene Bauweise vorschreibt, muss der Nachbar nicht extra zustimmen, es sei denn, die geschlossene Bauweise würde gegen bestehendes Planungsrecht verstoßen. Wenn Deinem Nachbarn Dein Bauantrag bzw. die geschlossene Bauweise nicht gefällt, dann muss er gegen den Bauantrag klagen und/oder Widerspruch einlegen, also von sich aus tätig werden. Die Klage ginge auch nicht (ursächlich) gegen Deinen Bauantrag, sondern gegen die grundsätzliche und begründete Festsetzung der Stadt, warum sie hier die geschlossene Bauweise fordert, weil diese Festsetzung nicht nur für Deinen Bauantrag gilt, sondern auch für andere Bauvorhaben, falls Du Deinen zurückziehen solltest.

Grundsätzlich und theoretisch ist es natürlich möglich, dass die Stadt in 5 Jahren zu dem Ergebnis kommt, dass die geschlossene Bauweise dort total unpassend ist und die offene Bauweise vorschreibt - dann müssten Du oder andere Bauwillige den Nachbarn fragen, ob man geschlossen (an)bauen darfst. Das wäre bei der bestehenden Bebauung allerdings sehr eigenartig. Für mich würde das den Grundstückswert sofort rapide absenken, sodass ich das Grundstück mit der Vorgabe "offene Bauweise" entweder hInterhyprgeworfen bekommen oder ich würde mir was anderes suchen.

MfG
Dirk Grafe
G
globetrotter
17.05.15 21:54
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antwort. Gibt es zum grundsätzliche Vorgehen bezügl. der Bodenuntersuchung noch Hinweise? Also vor dem Grundstückskauf schon das Bodengutachten erstellen lassen mit Schätzwerten, wo das Haus wahrscheinlich mal steht? Und neben dem reinen Baugrundgutachten auch eine Altlastenanalyse (die scheint wohl nicht immer gemacht zu werden).

Viele Grüße
W
Wastl
18.05.15 12:05
Das Bodengutachten sollte immer VOR dem Kauf gemacht werden.
Wenn dort wirklich ein halber Keller mit Altlasten wie Asbest und Co verbuddelt sein könnten, kann das Grundstück vom Schnäppchen schnell zum Groschengrab werden. So eine Sondermüllbeseitigung ist teuer. Wenn du eh weißt wo du hinbauen (musst) wirst kann das Bodengutachten genauer sein und du bekommst schon Gründungsempfehlungen. Eine Altlastenuntersuchung würde ich dir auch empfehlen. Lieber hier 1000 € investieren und ggf vom Vertrag zurücktreten als hinterher mit den potentiellen Gefahren leben zu müssen.
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