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ᐅ unrechtmäßige Maklercourtage?


Erstellt am: 01.04.15 18:28

S
Schmitti85
01.04.15 18:28
Hallo Liebe Forumsmitglieder,

wir haben uns nun doch entschieden, statt eine Immobilie zu erwerben, selbst zu bauen.
Ein Grundstück hatten wir schnell gefunden und mit dem Makler der das Grundstück anbietet Kontakt aufgenommen.
Beim Aufsetzten einer Reservierungsvereinbarung (da wir vor Kauf ein Bodengutachten machen lassen) stand auf einmal eine Maklercourtage von 3570€. Auf der Internetseite des Maklers steht allerdings eine Courtage von 3,57%. Auf meine Frage diesbezüglich meinte er, dies sei ein Fehler auf der Seite und verwirrte mich mit Begründungen die keinen rechten Sinn ergaben. Nun ist es so, das ich die Reservierungsvereinbarung leider unterschrieben habe. 800€ Reservierungskosten- diese werden bei Kauf erstattet bzw. entfallen, wenn auf Grund des Bodengutachtens mit Mehrkosten von über 10000€ zu rechnen ist.
Nun habe ich gelesen, dass eine ortsunübliche Courtage als Sittenwidrig gilt. In Sachsen-Anhalt sind 6% üblich. Da das Grundstück 30156€ kostet stellt die genannte Courtage ca. 11,5% dar.
Wie gehe ich nun am besten vor? Rein rechtlich gesehen habe ich doch somit 3 Jahre das Recht, die überhöhte Courtage zurück zu verlangen?
Mit freundlichen Grüßen Schmitti
T
toxicmolotof
01.04.15 20:24
Die 6% Courtage teilen sich aber normalerweise Käufer und Verkäufer. Also sind es für jeden Teil 3% zzgl. 19% MwSt womit wir wieder bei 3,57% wären. Was für ein Zufall.

Es gibt schon interessante Methoden.
S
Schmitti85
01.04.15 20:32
Ja und das war längst nicht alles heute beim Makler...sein Kollege sollte mich überzeugen mit denen zu Bauen. Ich solle schnell Angebote mit Festpreisen einholen, da die Preise in spätestens 3 Monaten steigen..welch Zufall das er im nächsten Satz meinte: Bei uns bekommen Sie schon morgen ein Festpreisangebot."
Was natürlich clever vom Makler war, er bekommt nun entweder die 800€ wenn ich vom kauf absehe oder ich zahle die 3570€ beim Kauf.
T
toxicmolotof
01.04.15 20:39
Besorge die passende Rechtsberatung (zB. VBZ o.ä.), denn ich glaube nicht, dass er als Makler Reservierungsgebühren nehmen darf.

Und Preise steigen immer in 3 Monaten... das ist quasi "normal". Also das zu sagen... blabla...
B
Bauexperte
01.04.15 21:08
Guten Abend,

vorab - ich darf keine Rechtsberatung betreiben, das ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. Rechtsanwälte und Urteile zitieren dann schon 😉
Schmitti85 schrieb:

Nun ist es so, das ich die Reservierungsvereinbarung leider unterschrieben habe. 800€ Reservierungskosten- diese werden bei Kauf erstattet bzw. entfallen, wenn auf Grund des Bodengutachtens mit Mehrkosten von über 10000€ zu rechnen ist.
**Reservierungsgebühren, durch Makler in Rechnung gestellt, hat der BGH schon in 2010 - die überwiegenden Fälle - eine Abfuhr erteilt; offensichtlich hat sich das Urteil nicht überall herumgesprochen.

Zum einen sei schon gar nicht erkennbar, welche Leistung der Kaufinteressent für seine Zahlung eigentlich erhält. Letztlich verpflichtet sich der Makler maximal „zum Nichtstun“.

Der Bundesgerichtshof fasst dies damit zusammen, dass der Makler oder Verkäufer durch die zugesagte Reservierung in der Regel keine ins Gewicht fallende Verzichtsleistung erbringt. Auch kann der Kaufinteressent in der Regel nicht überprüfen, ob sich der Makler an seine Zusage wirklich hält.
Zudem kann der Verkäufer unter keinem Gesichtspunkt gezwungen werden, an der Reservierung des Maklers festzuhalten. D.h. dass auch bei Zahlung der Reservierungsgebühr keineswegs sicher ist, dass der Kaufinterssent die Immobilie wirklich erhält.

Aus diesem Grund kann eine Reservierungsgebühr, jedenfalls im Rahmen von vorformulierten Vertragsbedingungen, nicht wirksam vereinbart werden.

Schon früher hatte der BGH auch Bedenken zur Höhe der relevanten Reservierungsgebühr angemeldet: wenn hier Beträge in erheblichen Höhe (zwischen 10 und 15 % des Maklerentgeltes) verlangt werden, wird ein unangemessener Druck zum Erwerb der Immobilie ausgeübt. Dann kann eine Reservierungsgebühr nur vor dem Notar wirksam vereinbart werden.
Schmitti85 schrieb:

Wie gehe ich nun am besten vor?
Wie wäre es, mit überhaupt nicht zahlen? Sprechenden Menschen kann immer geholfen werden; ganz sicher, wenn der sprachbegabte Mensch ein(e) Rechtsanwältin ist 😉


**Quelle: RA Peter Ewald / RA Ulrich Scherer

Grüße, Bauexperte
S
Schmitti85
01.04.15 21:18
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Aber nun stecken wir natürlich in der Zwickmühle. Zum einen hätten wir natürlich gerne das Grundstück und zum anderen ist in dieser Reservierungsvereinbarung festgehalten, das der Makler einen Bodengutachter in meinem Auftrag bestellt. Den Bodengutachter müsste ich also dann so oder so auszahlen. Es geht schon gut los mit unseren Bauprojekt 🙁
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