ᐅ Rohbau kaufen und Fertigstellen inkl Finanzierung
Erstellt am: 25.02.15 20:57
Payday26.02.15 15:34
Wozu wird denn noch eine Baugenehmigung benötigt? Der Außenaufbau ist doch fertig, oder ist eine Heizung genehmigungspflichtig?! Wann gilt denn ein Haus als "Fertig" ?!
toxicmolotof26.02.15 19:55
Payday schrieb:
Wozu wird denn noch eine Baugenehmigung benötigt? Der Außenaufbau ist doch fertig, oder ist eine Heizung genehmigungspflichtig?! Wann gilt denn ein Haus als "Fertig" ?!Ich bin kein Fachmann, aber so grob gesagt ist ein Haus dann fertig, wenn die Fertigstellungsanzeige dem Bauamt vorgelegt wird und diese sich vom fertigen Zustand des Hauses überzeugt hat (...das Haus bewohnbar ist). Und dies dürfte auch die Heizung betreffen. Ein Rohbau ist daher definitiv nicht fertig. Sei da sehr vorsichtig! nicht dass die einzige Option Abriss und Neubau ist.
Payday26.02.15 20:14
Das Amt müsste da doch eigentlich erst mal unverbindlich Auskunft geben können bevor man Einen Gutachter einsetzt oder ? Einen Gutachter wollte ich sowieso hinzuziehen, aber nur wenn die Sache überhaupt machbar ist.
Bauexperte26.02.15 20:19
Guten Abend Tox,
Ich gebe Dir aber Recht, daß es merkwürdig ist, wenn ein Rohbau über die Jahre steht. Insofern würde ich nur dann kaufen, wenn ein Sachverständiger mir grünes Licht und Aufschluss über die zu erwartenden Kosten gibt.
Grüße, Bauexperte
toxicmolotow schrieb:Nicht notwendigerweise. Es kommt darauf an, wonach genehmigt wurde - nach Energieeinsparverordnung 2007 oder eher '09. Energieeinsparverordnung 2007 galt imho bis Herbst 09; die Kosten von 2007 zu 2009 sind relativ überschaubar und beziehen sich im Wesentlichen auf Dämmung und Energieverbrauch. Da bisher aber "nur" der nackte Rohbau steht, entstehen die Kosten für Dämmung und Heiztechnik sowieso.
Eine neue Baugenehmigung bedeutet in Folge nämlich auch, dass du den heutigen Anforderungen genügen musst!
Ich gebe Dir aber Recht, daß es merkwürdig ist, wenn ein Rohbau über die Jahre steht. Insofern würde ich nur dann kaufen, wenn ein Sachverständiger mir grünes Licht und Aufschluss über die zu erwartenden Kosten gibt.
Grüße, Bauexperte
Payday26.02.15 20:34
Die Gesetzgebung in sh besagt, das man innerhalb von 3 Jahren beginnen muss und nie länger als 1 Jahr pausieren darf.
Der Eigentümer sagt nun, das er nie länger als 11 Monate pausiert hat. Wie man das wohl beweisen will?! Ist das überhaupt notwendig? Für mich klingt das windig...
Der Eigentümer sagt nun, das er nie länger als 11 Monate pausiert hat. Wie man das wohl beweisen will?! Ist das überhaupt notwendig? Für mich klingt das windig...
lastdrop26.02.15 20:44
Der Verkäufer kennt die Regeln aber genau ...
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