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ᐅ Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster


Erstellt am: 15.01.15 11:58

D
DG
19.01.15 12:04
In RLP gibt es keinen Gutachterausschuss.

Selbstverständlich: Gutachterausschuesse.rlp.de

Die Bauvoranfrage ist hier so überflüssig wie ein Kropf, weil die Variante, die gewünscht ist, nicht ohne Baulasteintragung und/oder Landerwerb funktioniert. Die Bauvoranfrage wird daher - solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind - zu 100% negativ ausfallen, das ist eine Entscheidung von 1 Minute.

Ein Tel.-Gespräch mit dem Bauamt und mir dauert 10 Minuten, dann hat der Bauherr 2 Varianten zur Wahl, wie das BV realisiert werden kann.

Kannst Du glauben oder nicht - ich mache das jeden Tag, ist mein Job.

MfG
Dirk Grafe
E
EveundGerd
20.01.15 13:06
Wieder etwas dazu gelernt. Bisher hatten wir im Rat keinen Kontakt zu dem Gutachterausschuss, obwohl wir Neubaugebiete ausgewiesen haben und gerade ein weiteres aus der Taufe heben.
Wir werden von externen Unternehmen beraten.

Die Daten werden sicherlich vom GA bezogen. Die Seite habe ich mir verlinkt.

Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch berichten, dass Telefonate unserer Architekten mit dem Bauamt sinnlos waren. E-Mail war problematisch. Man bestand auf der Bauvoranfrage, die nicht mal in die Gremien zur Beratung gegeben wurden.
Am Ende war dennoch genau diese Anfrage kriegsentscheidend und wir durften das Haus platzieren und die Dachform bauen, wie bereits angefragt. Die Verwaltung wusste ja Bescheid und hätte sich dazu äußern müssen.
Den Bauantrag hatte man erst abgelehnt um ihn Wochen später dann doch zu genehmigen.

Bei uns musste die Nachbarschaft unterschreiben, dass sie mit dem Vermessen, den Grenzen und Bauen einverstanden sind. Wir sind das einzige Haus, welches neu entsteht und nicht im angrenzenden Neubaugebiet sondern im Bestandsgebiet ist. Das war ne Auflage vom Bauamt.
D
DG
21.01.15 10:54
EveundGerd schrieb:


Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch berichten, dass Telefonate unserer Architekten mit dem Bauamt sinnlos waren. E-Mail war problematisch. Man bestand auf der Bauvoranfrage, die nicht mal in die Gremien zur Beratung gegeben wurden.
Am Ende war dennoch genau diese Anfrage kriegsentscheidend und wir durften das Haus platzieren und die Dachform bauen, wie bereits angefragt. Die Verwaltung wusste ja Bescheid und hätte sich dazu äußern müssen.
Den Bauantrag hatte man erst abgelehnt um ihn Wochen später dann doch zu genehmigen.

Bei uns musste die Nachbarschaft unterschreiben, dass sie mit dem Vermessen, den Grenzen und Bauen einverstanden sind. Wir sind das einzige Haus, welches neu entsteht und nicht im angrenzenden Neubaugebiet sondern im Bestandsgebiet ist. Das war ne Auflage vom Bauamt.

Hallo,

ich will das nicht unnötig in die Breite treten, aber Baulasteintragungen sind ein völlig anderes Feld. Wenn ein BV anders als "Standard" geplant ist und das BV dadurch Baulasten auslöst, dann ist eine Bauvoranfrage ohne die entsprechenden Baulasten komplett sinnlos.

Man kann eine nicht gewünschte Dachform (Dein Beispiel) aber nicht durch Baulast "heilen". Man kann aber - und das ist hier angedacht - Abstandsflächen und Verschiebungen im Baufenster mittels Baulasten heilen. Und darauf gibt es - im Gegensatz zur Dachform - einen Rechtsanspruch.

Bei der Abweichung bzgl. der Dachform muss man also "bitte, bitte" machen - bei der Verschiebung des Baukörpers, den man durch Baulasten heilt, muss man das nicht - ganz im Gegenteil. Wenn der Sachbearbeiter die Eintragung einer möglichen Baulast durch Bummeln behindert (was die einzige ihm gegebene Möglichkeit ist, wenn die Beteiligten der Baulast zustimmen wollen), dann ist das BV nach Ablauf der Frist, die an den Antrag zur Eintragung in Verbindung mit dem konkret gestellten Bauantrag gekoppelt ist ... automatisch genehmigt.

Ist der Bauantrag durch Fristverstreichung genehmigt o.ä., haben die Behörden keine Möglichkeit, Baulasten nachzufordern, selbst wenn das bauordnungsrechtlich notwendig wäre, weil man dann keinen Eigentümer mehr zu einer Unterschrift zwingen kann.

MfG
Dirk Grafe
baulastenbauvoranfragedachformbauamtbauantrageintragung