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ᐅ Fertighaus: Deckenhöhe geringer als vereinbart - Ansatzpunkte für die Schadensberechnung


Erstellt am: 07.01.26 20:48

N
Nida35a
08.01.26 09:10
welches Bundesland betrifft es denn?
Bei uns ist die Deckenhöhe 2,48m,
in der Berliner Bauordnung sind Wohnraum und Gewerbehöhe mindestens 2,5m vorgegeben.
Die Baufirma kam aus Brandenburg, dort sind Wohnräume mindestens 2,4m vorgegeben.
Unser Gutachter sagte, die 2cm sind kein Streitgrund, solange es Wohnraum wird.
Bei Gewerbe würde die Genehmigung nicht erteilt werden.
Wenn ihr in einem Bundesland seid, dass 2,4m als mindeste Wohnraumhöhe vorgibt und ihr die Änderungen auf 2,5m nicht im Bauvertrag habt,
sieht es für euch nicht gut aus, dann müsst ihr das hinnehmen,
meine Meinung
C
chand1986
08.01.26 09:43
Hilft keinem, aber mich würde ja interessieren, wie es bei einem Fertighaus zu dieser Abweichung kommen kann? Die setzen doch genormte Stücke aneinander?
Y
ypg
08.01.26 10:11
Nida35a schrieb:

Wenn ihr in einem Bundesland seid, dass 2,4m als mindeste Wohnraumhöhe vorgibt und ihr die Änderungen auf 2,5m nicht im Bauvertrag habt,
sieht es für euch nicht gut aus, dann müsst ihr das hinnehmen,
meine Meinung
Ich denke auch, dass es schwierig sein wird, da etwas herauszuholen, da es nicht zeitig überprüft wurde und wenn die Deckenhöhe noch in der Norm liegt.
chand1986 schrieb:

Hilft keinem, aber mich würde ja interessieren, wie es bei einem Fertighaus zu dieser Abweichung kommen kann? Die setzen doch genormte Stücke aneinander?
Das ist ein interessanter Gedankenabsatz. Ich bin da in der Überlegung, ob lichte Höhe ggf. ohne Balken angegeben wurde und Decke dann unterwärts gedämmt und geschlossen wurde.
Da müsste man mal hier den Schnitt der Planung zeigen
N
nordanney
08.01.26 10:46
ypg schrieb:

Ich denke auch, dass es schwierig sein wird, da etwas herauszuholen, da es nicht zeitig überprüft wurde und wenn die Deckenhöhe noch in der Norm liegt.
Ok. Wenn Du also besonders großzügige Räume von 300cm haben möchtest (und auch vertraglich vereinbarst), sind 240cm auch ok, weil in der Norm? Wo zieht man eine Grenze? Bei 2cm würde ich es auch nicht bemängeln, aber 10cm Unterschied sind eine klare Abweichung und auch tatsächlich eine messbare Wertminderung des Hauses - und dafür muss es eine Entschädigung geben (sieht die Rechtsprechung auch ganz klar vor).
ypg schrieb:

Ich denke auch, dass es schwierig sein wird, da etwas herauszuholen, da es nicht zeitig überprüft wurde
Das ist ein anderes Thema. Aber rechtlich nicht ausschlaggebend.
ypg schrieb:

Da müsste man mal hier den Schnitt der Planung zeigen @SchreinerKl
Vielleicht hilft das ja weiter. Also mal her damit.
1
11ant
08.01.26 13:02
SchreinerKl schrieb:

wir haben ein Fertighaus mit 144 qm Wohnfläche gebaut. EG Rohbauhöhe ist 2,68 m laut Vertrag. Der Fußbodenaufbau ist 16 cm hoch. Wir wollten nun einen Schrank aufstellen und mussten feststellen, dass inkl. Fliesenboden die Deckenhöhe nue 2,42 m anstelle von 2,52 beträgt. Es fehlen also ganze 8,5 cm, zieht man 1,5 cm Fliesenaufbau ab.
Die meisten "Fertig"häuser werden ja mit Holzrahmentafeln gebaut, da sind Fertigungsfehler in dieser Größenordnung unüblich. Die Bearbeitungswerkzeuge sind mm-genau einstellbar, Fertigungstoleranzen werden rund um einen halben cm liegen, und beim Aufstellen kann man auch keine acht oder zehn cm versemmeln. Ich vermute daher am ehesten einen Planlesefehler (des TE hinsichtlich welches Maß hier 2,68 m betragen soll). Als lichte Höhe wäre das wohl meist schon ein Sonderwunsch.
chand1986 schrieb:

Hilft keinem, aber mich würde ja interessieren, wie es bei einem Fertighaus zu dieser Abweichung kommen kann? Die setzen doch genormte Stücke aneinander?
Genormt nein, nur computergesteuert made by Measure. Glatt 10 cm als Tippfehler bei der Einstellung der Werkzeuge wären da der wahrscheinlichste Fehler. Oder 81 mm als Zahlendreher.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
MachsSelbst
08.01.26 13:03
Vielleicht solltest du mit so einem Problem zum Fachanwalt gehen und nicht auf windige Verweise zu Einzelurteilen von Oberlandesgerichten aus einem Forum vertrauen, die mal eben schnell mit Stichworten gesucht wurden.

Im Zweifel musst du für deinen speziellen Fall dann nämlich selbst ein Urteil vor deinem zuständigen OLG erstreiten, denn der Bauunternehmer wird kaum sagen "Ja hast Recht, ich geb dir 5% Nachlass "...

Da sollte man vorher nen Anwalt befragen, wie die eigenen Chancen stehen.
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