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ᐅ Fertighaus: Deckenhöhe geringer als vereinbart - Ansatzpunkte für die Schadensberechnung


Erstellt am: 07.01.26 20:48

S
SchreinerKl
07.01.26 20:48
Hallo,

wir haben ein Fertighaus mit 144 qm Wohnfläche gebaut. EG Rohbauhöhe ist 2,68 m laut Vertrag. Der Fußbodenaufbau ist 16 cm hoch. Wir wollten nun einen Schrank aufstellen und mussten feststellen, dass inkl. Fliesenboden die Deckenhöhe nue 2,42 m anstelle von 2,52 beträgt. Es fehlen also ganze 8,5 cm, zieht man 1,5 cm Fliesenaufbau ab. Die Decke kann nicht mehr geändert werden. Gibt es Ansatzpunkte wie hoch die Gutschrift ausfallen soll?

Danke und Grüße
Y
ypg
07.01.26 22:52
Habt Ihr das Haus schon abgenommen?
S
SchreinerKl
08.01.26 06:29
Nein, die Abnahme steht noch aus. Deshalb will ich vorbereitet sein.
N
nordanney
08.01.26 07:25
Bei solchen unbehebbaren Mängeln würd ich auf 3-5% des gesamten Preises tippen.
Der Schrank, der jetzt nicht passt, käme on Top.

Ganz andere Frage, warum fällt das erst jetzt auf und nicht während der Bauphase durch euren Gutachter?
S
SchreinerKl
08.01.26 08:09
Danke für den Beitrag. Gibt es belastbare Erfahrungswerte, Urteile, Praxiserfahrungen etc. wie du auf die 3-5 % kommst? Die Google Suche war hier wenig zielführend.

Das ist jetzt erst aufgefallen, weil wir keinen Gutachter für die Rohbauphase hatten.
N
nordanney
08.01.26 08:20
SchreinerKl schrieb:

Danke für den Beitrag. Gibt es belastbare Erfahrungswerte, Urteile, Praxiserfahrungen etc. wie du auf die 3-5 % kommst?
Die würde ich als merkantilen Minderwert ansetzen im Rahmen einer Objektbewertung (also im Vergleich zu einem Haus mit einer normal hohen Decke - 242cm ist keine normale und übliche Höhe heute).
Musste jetzt selbst mal nach Urteilen suchen (habe den Inhalt nicht gelesen, sondern gebe Dir nur die Urteile, die ich gefunden habe). Es sind aber alles Einzelfallurteile auf spezielle Situationen.
OLG Celle 7.12.2017 - 14U105/17
OLG München 23.09.2001
OLG Naumburg 16.01.2011 5U185/10
BGH 22.02.2018 VII ZR46/17 (ist ein BGH Urteil, dass der Mangel nicht über fiktive Reparaturkosten abgerechnet werden darf, sondern dass ich einen geschätzten Minderwert ansetzen kannst (wie viel ist das Haus weniger Wert aufgrund der niedrigeren Decke) ==> und da würde ich auf meine Prozente gehen

Man könnte auch über die Schiene "fehlender umbauter Raum" gehen. Würde ich aber nicht machen, da die dauerhafte optische und gefühlte Beeinträchtigung durch niedrigere Decken m.E. deutlich höher wiegt.
olgschrankgutachterurteileminderwertbgh