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ᐅ Grundstück kaufen? - Bodenrichtwert in dieser Gegend liegt bei 270 Eur


Erstellt am: 14.08.25 17:21

nordanney18.08.25 13:31
Georg86 schrieb:

Wie ist das, wenn man ein zinsgünstiges Darlehen macht? Zählt das Delta zum aktuellen Leitzins als Schenkung?
Der, der die Zinsen bekommt, muss sie versteuern. Ggf. geldwerter Vorteil für dich (BGH hat entschieden), der zu versteuern ist.
MachsSelbst18.08.25 15:48
Wobei das immer noch wesentlich günstiger ist 500 EUR als geldwerten Vorteil zu versteuern, als es an die Bank zu bezahlen in Form von marktüblichen Zinsen.

An Erbschaftssteuer müsste man abzüglich 20.000 Freibetrag 15% auf 75.000 und 20% auf die restlichen 105.000 EUR bezahlen, also 32.250 EUR.
Das ist ein ziemlich überschaubarer Betrag, wenn man bedenkt, dass man dafür ein Grundstück im Wert von 200.000 EUR erhält.
wiltshire18.08.25 16:15
Georg86 schrieb:
Er hat nun vorgeschlagen, es "iwie" zu vererben. Ich sehe hier aber große Probleme ala Erbschaftssteuer. Neffe zu Onkel sind ja nur 20.000 Eur.
Hörst Du beim Wort "Erbschaftssteuer auf kaufmännisch zu denken?
Angenommen, das Grundstück wird zum Bodenrichtwert bewertet. Dann ist der Wert 216.000€. Davon gehen 20.000€ Freibetrag ab und Du versteuerst 196.000€ zu 20%. Das macht dann eine Steuerlast von 39.200€.
Diese knapp 40k sind dann das, was Dich das Grundstück kostet. Und da siehst Du ein Problem?
Georg8618.08.25 16:57
wiltshire schrieb:

Hörst Du beim Wort "Erbschaftssteuer auf kaufmännisch zu denken?
Angenommen, das Grundstück wird zum Bodenrichtwert bewertet. Dann ist der Wert 216.000€. Davon gehen 20.000€ Freibetrag ab und Du versteuerst 196.000€ zu 20%. Das macht dann eine Steuerlast von 39.200€.
Diese knapp 40k sind dann das, was Dich das Grundstück kostet. Und da siehst Du ein Problem?

Mein Onkel möchte prinzipiell schon noch Geld dafür haben. Schließlich hat er es auch erworben, damals für 270k. Diese 40k gehen ja dann an den Staat, er geht leer aus.
Die Diskussion ist allerdings wohl durch, weil es zu viele Unstimmigkeiten gibt. Zum einen meine Frau, dann das Thema Verkauf/Erbe etc. und die Unruhe mit "wegen mir habt ihr hier alles". Am liebsten wäre ihm die Einigung:
Hier das Grundstück: baut darauf, wenn ich versterbe bekommt ihr ein "billiges" Vorkaufsrecht. Wobei das, wie schon mehrfach erklärt leider nicht billig wird, sondern nur ein verschobener Kauf/Erbe ist.
nordanney18.08.25 17:04
Georg86 schrieb:

Mein Onkel möchte prinzipiell schon noch Geld dafür haben.
Das nennt sich dann „Verkauf“ und nicht Schenkung.
Papierturm18.08.25 18:45
Georg86 schrieb:

Die Diskussion ist allerdings wohl durch, weil es zu viele Unstimmigkeiten gibt. Zum einen meine Frau, dann das Thema Verkauf/Erbe etc. und die Unruhe mit "wegen mir habt ihr hier alles".
Bei den kleinen Einblicken in die Konstellation denke ich, dass das die richtige Entscheidung ist.
Am liebsten wäre ihm die Einigung:
Hier das Grundstück: baut darauf, wenn ich versterbe bekommt ihr ein "billiges" Vorkaufsrecht. Wobei das, wie schon mehrfach erklärt leider nicht billig wird, sondern nur ein verschobener Kauf/Erbe ist.
Habe ich ja schon was zu geschrieben: Ganz schlechte Idee ohne eine Menge juristischer Planken..

Zudem in Sachen Erbfolge auch nicht ganz einfach.
Erst wären Verwandte in direkter Reihe erbberechtigt und auch pflichtteilberechtigt (noch so eine böse Sache).
Wenn es die alle nicht gibt, erst dann kann recht problemlos woanders hin vererbt werden.
Wobei sich das hier gleich doppelt ungünstig anhört: Erst geht das Grundstück dann an wen anders, von dem dann das Grundstück "billig" abgekauft werden könnte. Hört sich nicht wirklich ideal an für das eigene Haus.
(Und: Yay, erst Erbschaftssteuer für die Erben, dann Schenkungssteuer, wenn vom Erben unter Marktwert verkauft wird. Und wenn es dann noch extrem blöd läuft, zückt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht. Okay, letzteres ist immerhin sehr unwahrscheinlich.)
grundstückerbenversteuernerbschaftssteuerzinsenfreibetragvorkaufsrecht