ᐅ Grundstück kaufen? - Bodenrichtwert in dieser Gegend liegt bei 270 Eur
Erstellt am: 14.08.25 17:21
Georg8619.08.25 14:08
Grundaus schrieb:
du hast glaube ich ein paar grundlegende Dinge nicht kapiert.
* Das Haus gehört dem, dem das Grundstück gehört. Du bekommst keine Finanzierung dafür und ein Vorkaufsrecht hilft da nicht, nur Erbpacht
* wenn du oder jemand anders es billiger bekommt, fällt Schenkungssteuer
* wenn du oder jemand anders es erbt, fällt Erbschaftssteuer an
* beide Steuern fallen für dich oder seine Geschwister an und sind gleich hochDanke fürs Zusammenfassen, aber das ist mir durchaus klar (geworden).
MachsSelbst19.08.25 14:22
Dann ist die Geschichte hier doch aber inzwischen auserzählt?
Georg8619.08.25 14:24
MachsSelbst schrieb:
Dann ist die Geschichte hier doch aber inzwischen auserzählt?Ist sie, ja.
Vielen Dank für Euren Input und Ideen!
11ant19.08.25 14:27
Georg86 schrieb:
Weil ich sagte: So viel Geld haben wir nicht, kam die Idee mit dem "ich behalte den Grund, ihr baut das Haus, ich sichere euch ein Vorkaufsrecht zu für meinen Todesfall".
O-Ton: Vererben kann ich es dir nicht, da du nur mein Neffe bist und dann sehr viel Steuern zahlst, damit war das Thema "Erbsteuer" für ihn durch.Dazu schrieb ich bereits vorhin (wundersam entschwunden), weil das eine Schnapsidee ist den Hinweis auf den Pianistenthread:https://www.hausbau-forum.de/ threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.33972
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Musketier19.08.25 15:02
Der Pianistenthread zeigt zumindest hintenraus eine Wendung, die ich und alle anderen so nicht erwartet hätten.
Aber rechtlicher/wirtschaftlicher, steuerlicher und bilanzieller Eigentümer fallen ja an vielen Stellen auseinander.
Für die Steuerrechtler sage ich da nur Leasingerlass und IFRS16.
Ich muss aber gestehen, dass ich hier in dem Konstrukt überhaupt nicht verstehen kann, warum man das Grundstück erwerben soll, wenn man sowieso nicht dort wohnen möchte. Dem Streit mit den vorrangigen Erben kann man doch gut aus dem Weg gehen. Falls man es am Ende doch irgendwann im Rahmen der Erbschaft bekommt, verkauft man es und macht man sich ein schönes Leben draus oder überlässt es dem eigenen Nachwuchs.
Aber rechtlicher/wirtschaftlicher, steuerlicher und bilanzieller Eigentümer fallen ja an vielen Stellen auseinander.
Für die Steuerrechtler sage ich da nur Leasingerlass und IFRS16.
Ich muss aber gestehen, dass ich hier in dem Konstrukt überhaupt nicht verstehen kann, warum man das Grundstück erwerben soll, wenn man sowieso nicht dort wohnen möchte. Dem Streit mit den vorrangigen Erben kann man doch gut aus dem Weg gehen. Falls man es am Ende doch irgendwann im Rahmen der Erbschaft bekommt, verkauft man es und macht man sich ein schönes Leben draus oder überlässt es dem eigenen Nachwuchs.