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ᐅ Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten für KFW Förderung


Erstellt am: 12.08.25 21:51

Papierturm13.08.25 09:06
Berater wechseln?

Mal von der ethischen Frage des Förderungserschleichens abgesehen ergibt es noch nicht mal Sinn! Das ist wie in ein Haus einbrechen und nur abgelaufene Milch von 2017 stehlen. Warum sollte man das tun wollen?

Mehrkosten KfW 40 zu KFW 55 entsprechen beim 297/298 etwa dem Zinsvorteil (je nach Bauweise kann das leicht schwanken, der Unterschied bleibt jedoch meist minimal).

Die Voraussetzungen für eine zweite Wohneinheit sind ebenfalls teuer und werden den Zinsvorteil auffressen.

Und den 300er, der tatsächlich gute Konditionen bietet (jedoch auch eine Menge mehr an Voraussetzungen hat), würde man sich mit der Konstruktion auch verbauen. (Sofern dieser überhaupt möglich wäre.)
HuppelHuppel13.08.25 09:25
Arauki11 schrieb:

Sorry, das ist Quark - dann würde ich es gemäß der Realität mal genauso in den Antrag schreiben und schauen, ob es tatsächlich egal ist und ob dies nicht dem eigentlichen Förderzweck widerspricht.
Ich kannte mal Jemanden, der hat auch seine Entscheidungen immer daran festgemacht, wo er am Meisten rausholen kann für sich und auch ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft. Schlimm, sowas lässt sich aber behandeln.
Ich sollte also mein Haus auch gestalterisch danach ausrichten, ob ich mir eine Förderung erschleichen kann ? Da kann ich nicht folgen, denn ein solcher Grundriss bedingt Anpassungen, die sich auf den Hauptgrundriss auswirken.
Es wid überall gemeckert über Ukrainer, die Bürgergeld bekommen und sonstwas (vlt. auch zurecht, das will ich damit nicht beurteilen) aber meistens hilft es doch, wenn man einfach nur mal in den eigenen Spiegel schaut und Jemanden sieht, der sich keinen Deut anders verhält als das, was er bei Anderen lauthals verurteilt, eher noch verwerflicher.
Und: Nur weil man das als "Deutscher" im eigenen Land tut wird es keinen Deut besser.
Nicht Alles, was nicht explizit verboten ist wird dadurch zu etwas Erlaubtem. Cum-Ex bediente sich auch an einem Schlupfloch.

Wenn mir langweilig ist, frage ich bei der KfW mal an, ob man den 297 (Eigennutzung) für zwei Wohneinheiten stellen kann. Wenn dem so ist, könnt ihr eure Moralkeule wieder einpacken.
Arauki1113.08.25 09:42
Übrigens: An anderer Stelle hier im Forum beschwerte man sich darüber, dass Bebauungspläne so viele Seiten haben und auch sonst ist das Geschrei groß, ob der vielen Vorschriften. Genau deswegen ist das auch so, weil es immer mehr Menschen gibt, die den Großteil ihrer Energie benutzen, um genau solche Bestimmungen zu umgehen oder Schlupflöcher zu findne. So füllen sich dann eben auch Seiten,um dieses zu verhindern.
Dass bei uns Alles endlos geregelt ist liegt ja auch am Henne-Ei-Prinzip uns somit auch daran, dass es inzwischen zum Sport oder auch gesellschaftsfähig geworden ist, sich am Staat maximal zum eigenen Vorteil zu bedienen.
Du solltest bei Deiner Anfrage dann auch genau den benutzten Text und dessen Absicht zitieren.
Und: Natürlich wird das Thema Moral an manchen Stellen überstrapaziert oder als "Keule" benutzt. Im ureigentlichen Sinne ist sie aber doch etwas Sinnvolles im Miteinander.
Buddy9013.08.25 10:03
HuppelHuppel schrieb:

Wenn mir langweilig ist, frage ich bei der KfW mal an, ob man den 297 (Eigennutzung) für zwei Wohneinheiten stellen kann. Wenn dem so ist, könnt ihr eure Moralkeule wieder einpacken.

Brauchst du nicht. Das ist auf der Homepage der KFW deutlich beschrieben...


KFW 300 Förderprogramm kommt für mich als Alleinstehenden Mann mit einer Freundin leider nicht in Frage...


Zu Baukosten KFW55 zu KFW40...
Da ich viel selber machen möchte, könnte es sich evtl. doch rechnen...

Wenn es zb nur die Dämmung unter der Bodenplatte ist, wird das den Zinsvorteil defintiv nicht auffressen denke ich.
Dokument mit Regeln zu Produktnummern bei Wohnhäusern, hervorgehobene Ausnahme.
hanse98713.08.25 10:32
Bringst du die zusätzlichen Stellplätze für die zweite Wohneinheit auf deinem Grundstück unter?
Buddy9013.08.25 10:47
Auf jeden fall. Genug Stellplätze sind natürlich vorhanden. Alleine durch Wohnwagen, selber zwei Autos usw.
kfwzinsvorteilwohneinheitstellplätze