ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
baden202407.04.25 23:12
Sarah.162 schrieb:
Danke für die Info! Und wann wurde ihr Antrag von der L-Bank bewilligt?Sehr gerne. L-Bank Bewilligung: 22.10.2024
KaEfWeh08.04.25 10:09
Stimmt es, dass man den Tilgungszuschuss für ein weiteres Kind auch wieder beim Landratsamt einkippen muss, die die Vorprüfung für die L-Bank machen? Bekommt man den auch nur, wenn man weiterhin die Einkommensgrenzen einhält?
Pembedunyam08.04.25 18:30
Ist jemand seit Mitte Februar bewilligt und hat Verträge erhalten?
Bei uns war Eingang L-Bank Mitte Juni 2024. seit Oktober läuft eine Zwischenfinanzierung. Hoffen sehr dass die Verträge bald kommen, ist echt ein langes warten.
Bei uns war Eingang L-Bank Mitte Juni 2024. seit Oktober läuft eine Zwischenfinanzierung. Hoffen sehr dass die Verträge bald kommen, ist echt ein langes warten.
ramar23414.04.25 22:27
Kann mir zum L-Bank Darlehen (Z15) jemand folgendes beantworten:
1.) Bei Antragstellung müssen ja bereits die kompletten Bauunterlagen, Kosten, Leistungen, usw. angegeben werden. Was ist wenn zwischen Antrag und Zusage oder auch nach der Zusage aus irgendeinem Grund die Baufirma gewechselt oder etwas am Bauvorhaben geändert werden muss (oder ein Teil selbst gemacht wird)?
2.) Wie läuft es mit der Einkommensgrenze, wenn zwischen Antrag und Zusage oder auch nach der Zusage zum Beispiel der Job gewechselt wird und somit viel weniger oder viel mehr verdient wird? Muss dies gemeldet werden?
Besten Dank
1.) Bei Antragstellung müssen ja bereits die kompletten Bauunterlagen, Kosten, Leistungen, usw. angegeben werden. Was ist wenn zwischen Antrag und Zusage oder auch nach der Zusage aus irgendeinem Grund die Baufirma gewechselt oder etwas am Bauvorhaben geändert werden muss (oder ein Teil selbst gemacht wird)?
2.) Wie läuft es mit der Einkommensgrenze, wenn zwischen Antrag und Zusage oder auch nach der Zusage zum Beispiel der Job gewechselt wird und somit viel weniger oder viel mehr verdient wird? Muss dies gemeldet werden?
Besten Dank
GeraldG14.04.25 23:22
1) Du musst angeben wer dein Bauleiter etc. ist. Wenn sich das ändern musst du m.E. einen neuen Antrag stellen. Es wird ja explizit das angegebene Bauprojekt gefördert
2) Zwischen Antrag und Zusage musst du das angeben. Ein Jobwechsel ist dort nicht zu empfehlen, da eine Probezeit ein Ausschluss ist.
2) Zwischen Antrag und Zusage musst du das angeben. Ein Jobwechsel ist dort nicht zu empfehlen, da eine Probezeit ein Ausschluss ist.
Micha359017.04.25 12:10
Hallo, die L-Bank möchte von uns - bevor ausgezahlt wird - einen
- Nachweis des Rangrücktritts des im Grundbuch zum Objekt eingetragenen Rechts Abt. II, 1 (Rückerwerbsvormerkung für die Gemeinde XY)
Hat hier jmd Erfahrungen damit? Wie gehe ich das an? Wie kann ich es möglichst beschleunigen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Danke
- Nachweis des Rangrücktritts des im Grundbuch zum Objekt eingetragenen Rechts Abt. II, 1 (Rückerwerbsvormerkung für die Gemeinde XY)
Hat hier jmd Erfahrungen damit? Wie gehe ich das an? Wie kann ich es möglichst beschleunigen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Danke
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