ᐅ 2. Haus kaufen über Hypothek auf 1. Haus realisierbar?
Erstellt am: 07.03.25 05:39
K a t j a10.03.25 11:14
MachsSelbst schrieb:
Selbst eine defekte Waschmaschine kann so ein Konstrukt schon zum Einsturz bringen...Nunja, bevor hier alle zu schwarz malen, möchte ich mal etwas dagegen halten und relativieren. Dem Kredit steht ja auch immer das Haus als Wert gegenüber. Wenn alle Stricke reißen, kann man dieses ja auch wieder veräußern. Ich bin daher eher auf der Pro-Seite, wenn die Gelegenheit günstig ist.Musketier10.03.25 11:20
K a t j a schrieb:
Nunja, bevor hier alle zu schwarz malen, möchte ich mal etwas dagegen halten und relativieren. Dem Kredit steht ja auch immer das Haus als Wert gegenüber. Wenn alle Stricke reißen, kann man dieses ja auch wieder veräußern. Ich bin daher eher auf der Pro-Seite, wenn die Gelegenheit günstig ist.Das Wohnrecht schränkt den Käuferkreis aber massiv ein. Selbstnutzer wollen gleich rein und Investoren wollen Geld verdienen.
Dazu hat man dann ggf. die VFE und die Schenkungssteuer und die Kaufnebenkosten sind auch versenkt.
Ob dann noch viel übrig bleibt?
nordanney10.03.25 11:20
K a t j a schrieb:
Wenn alle Stricke reißen, kann man dieses ja auch wieder veräußern.Jein. Ein Haus mit einem Wohnrecht ohne Ertrag ist kein Selbstläufer. Wobei genug Puffer im Wert vorhanden sein sollte, um schnell mit Zugeständnissen verkaufen zu können.MachsSelbst10.03.25 11:21
K a t j a schrieb:
Nunja, bevor hier alle zu schwarz malen, möchte ich mal etwas dagegen halten und relativieren. Dem Kredit steht ja auch immer das Haus als Wert gegenüber. Wenn alle Stricke reißen, kann man dieses ja auch wieder veräußern. Ich bin daher eher auf der Pro-Seite, wenn die Gelegenheit günstig ist.Wenn kein Kind im Spiel wäre, würde ich auch sagen "Euer Problem, macht es, was soll passieren..."
Aber mit nem 3jährigen Kind, sehe ich das ein bisschen anders. Es bringt nix, seinem Kind zum 18ten ein Haus schenken zu können, wenn man die 15 Jahre davor auf Bürgergeld-Niveau leben musste.
Abzüglich Nebenkosten fürs eigene Haus, den beiden Kreditraten, ein bisschen Rücklagen, bleiben 1.000 EUR zum Leben. Für alles.
Mit Bürgergeld bleibt am Ende sogar mehr hängen...
Auch wenn man seine Kinder nicht mit allem Möglichen zuschmeissen sollte... die Kindheit hat man nur einmal, die kann man nicht wiederholen und auch nix wieder gut machen.
Musketier10.03.25 11:25
nordanney schrieb:
Nur für ein Haus. Wohnungsrecht bedeutet, dass ALLE Nebenkosten durch den Berechtigten getragen werden müssen. Dazu auch noch kleinere Reparaturen.Da irrst du dich vermutlich. Es muss explizit vereinbart werden, ansonsten sind maximal die verbrauchsabhängigen Kosten umlegbar.
nordanney10.03.25 11:32
Musketier schrieb:
Da irrst du dich vermutlich. Es muss explizit vereinbart werden, ansonsten sind maximal die verbrauchsabhängigen Kosten umlegbar.Nee. Eigentlich nicht. Gem. Baugesetzbuch 1093 gelten die Bestimmungen des Nießbrauchs. U.a. auch 1041 - Instandhaltung